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4. Instruktionen – eine zentrale, wenn auch weitgehend unerforschte Quellengattung 53
streuten Anweisungen an landesfürstliche Funktionsträger, die neben allgemeinen Ver-
haltenspflichten (wie z. B. der Pflicht zur Förderung der landesherrlichen Interessen) die
Aufgaben des Beamten umriss. Die Instruktion spezifizierte seine Dienstpflichten […].
Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, den Instruktionen Ausführungsbestimmungen
einzuverleiben, welche die gesetzlichen Bestimmungen – die fallweise durch die Technik
des Verweises genau angeführt wurden – konkretisierten“199. Instruktionen im Bereich der
Frühen Neuzeit fanden unlängst in einem Forschungsprojekt zur Verwaltungsgeschichte
des Wiener Hofes200 in der Frühen Neuzeit, in der zentralstaatlichen Verwaltung201, im
Bereich der Verwaltung von Grundherrschaft202 oder in der Verwaltungsgeschichte von
Klöstern203 verstärkt Beachtung. In den europäischen Archiven findet sich die normative
Quellengattung Instruktion wohl tausendfach. Die kirchliche Verwaltungsgeschichte204,
die Verwaltungsgeschichte der Städte205, der Stände206, die Entdeckungsgeschichte207 oder
etwa die Fabriksgeschichte208 der Frühen Neuzeit lassen sich ohne diese zentrale Quellen-
gattung sinnfällig nicht schreiben.
Instruktionen im städtischen Bereich liegen in der Regel nur für die direkt von der
Verwaltung kontrollierten, dem Landesfürst, dem Stadtrat bzw. den Klöstern verantwort-
lichen und direkt von der Verwaltung bezahlten Ämtern bzw. deren Amtsinhaber vor209.
Instruktionen als personale Amtsnorm210 sind nicht allumfassend, sondern richten sich
auf Tätigkeitsfelder konkreter Personen, häufiger auf bestimmte Ämter/Funktionen oder
etwa kollektiv auf bestimmte Einrichtungen (z. B. die städtische Wirtschaftskommission).
Neben den amtsintern erlassenen Instruktionen stehen noch im 18. Jahrhundert Instruk-
tionen, die „Verwaltungsanweisungen mit außenwirkenden Verhaltensregeln“ verbinden,
so dass eine saubere Trennung zwischen allgemeinen Gesetzen, polizeilichen Ordnungen
und intern wirkenden Instruktionen schwer fällt211. Die Inhaber der in den Instruktionen
genannten Ämter konnten nahe oder fern sein (etwa Diplomaten, Forschungsreisende im
Auftrag der Monarchen usw.), sowohl Amtsinhaber als auch Auftraggeber rekurrierten in
der Korrespondenz oder in der direkten Kommunikation auf die ausgegebenen, geheimen
oder amtsöffentlichen Instruktionen.
Instruktionen waren den Amtsinhabern vor Amtsantritt bekannt, höhergestellte Amts-
träger hatten vor Amtsantritt wohl in der Regel die Möglichkeit zur „aushandelnden“
Nachfrage bezüglich unklarer Textpassagen212. Niederrangigen Stellenwerbern wurde eine
199 Schennach, Gesetz und Herrschaft 186.
200 Wührer–Scheutz, Zu Diensten; Wührer, Um Nutzen 107–159.
201 Als Beleg etwa Körbl, Die Hofkammer 441–499.
202 Winkelbauer, Gundaker von Liechtenstein als Grundherr; Mutschlechner, Genese und Wirk-
samkeit 181–200; Hipfinger, Innovation 201–226.
203 Löffler, Instruktionen und Ordnungen 227–254; Wührer, Über Rindszungen 137–212.
204 Tropper, Frühneuzeitliche Instruktionen 251–263.
205 Scheutz, Bürgerliche Argusaugen 299–335; Bräuer, Im Dienste 68–75; Schlenkrich, Gevatter
Tod 224–228.
206 Obersteiner, Zum Instruktionswesen 381–390; Maťa, Verordneteninstruktionen 337–380.
207 Klemun, Verwaltete Wissenschaft 391–412.
208 Zur Disziplinierung (aber ohne Verwendung von Instruktionen) Pfeisinger, Arbeitsdisziplinierung
73–87.
209 Schmidt, Städtische Ämter Sp. 310–315.
210 Putschögl, Die landständische Behördenorganisation 80.
211 Willoweit, Gesetzespublikationen 612f.
212 Siehe dagegen die langen Verhandlungen um den genauen Inhalt der Instruktionen bei Putschögl,
Die landständische Behördenorganisation 72f.
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book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 1
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 432
- Category
- Medizin