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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 54 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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54 Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern in der Frühen Neuzeit Instruktion dagegen ohne weitere Verhandlungen übergeben213. Ein Steyrer Stadtschrei- ber – der wichtigste Beamte der Stadt – erhielt beispielsweise seine Instruktion etwa nach Verhandlungen mit den Normgebern verbössert; anderen Amtsinhabern erteilte man nach einigen Jahren geänderte Instruktionen – ein Hinweis auf die situationsbedingte Adapta- tion der Texte in Relation zur Amtspraxis214. Obwohl auf konkrete Personen ausgestellt, dienten Instruktionen in der Praxis der Oberbehörden auch als über die Einzelperson hi- nausweisender Anweisungsspeicher, weil der nächste Amtsinhaber mit der inhaltlich glei- chen, einer graduell abgeänderten oder situativ veränderten Instruktion versehen wurde215. Das unveränderte Ausstellen einer Instruktion auf den Nachfolger war allerdings nicht ungewöhnlich, wie an mehreren seriellen „Datums“-Einträgen auf „alten“ Instruktionen oder am Vermerk die orriginal [!] instruction ain dem andern zu übergeben216 deutlich wird. Die Instruktion für den Hofbinder des Wiener Bürgerspitals vom 1. April 1690 wurde beispielsweise nach einem Nachtrag der Datierung von anderer Hand auch am 9. Februar 1696 – offenbar für den Nachfolger oder erneut für den alten Amtsinhaber – ausgestellt217. Eine Instruktion konnte über einen längeren Zeitraum in Geltung sein, wie der Umstand belegt, dass die frühneuzeitlichen Regensburger Wachtschreiber – wohl unter kollationie- render Kontrolle des Magistrates – ihre Instruktionen von den Instruktionen der Vorgän- ger selbst abschreiben mussten, wohl auch um deren Inhalt zu memorieren218. Instruktionen besaßen meist nur eine amtsinterne (magistratsinterne) Wirkung und wurden – anders als etwa die anstaltsöffentlichen Ordnungen – üblicherweise nur amtsin- tern publiziert. Sie legten Dienstpflichten der Bediensteten fest, konnten im 16. und 17. Jahrhundert aber auch noch Ausführungsbestimmungen miteinschließen, so inserierte die Instruktion Maximilians I. für den Fischmeister Hans Humel aus dem Jahr 1507 die ge- nerelle Fischordnung auf dem Inn. Normsetzung via instructionis bedingt zudem, dass ei- ner Instruktion für den „gemeinen Waldmeister“ gleichzeitig eine Waldordnung inseriert war, so dass der Amtsinhaber auch die Publikation der Waldordnung in regelmäßigen Abständen durchführen musste219. Als gängige Praxis wurden in die stark intertextuelle (etwa von Stadt zu Stadt tradierte) Quellengattung Instruktion noch bis lange ins 18. Jahrhundert hinein textliche Verhaltensvorschriften für Untertanen verwoben, die von den Amtsinhabern qua Amtsgewalt über ihre Bestellungsgrundlage zu publizieren waren. Im zeitgenössischen Wortgebrauch ergänzten sich Ordnung und Instruktion noch lange additiv: Instruction unnd ordnung des neuen hofspitals zu Welß für 1554220 oder Spittals instruction und ordtnung alhie zur Neustatt für 1622221. Zeitgenössische Gattungsbezeich- 213 StA Scheibbs, Hs. 3/11 (RP „G“), fol. 290r (Ratssitzung, 1731 Juni 28): Wan der supplicant der ihne extradirten schrifftlichen instruction vollkomentlich nachzukommen angelobt haben wirdet, ihme die marckht gerichtsdienerstöll auf ein jahr verliehen seyn solle. Dazu Scheutz, Der Scheibbser Marktgerichtsdiener 186–190. 214 Jilek, Das Stadtschreiberamt 81f.; zu Stadtschreibern als Überblick Pauser–Scheutz, Stadtschreiber. 215 Als Beispiel OÖLA, StA Freistadt, Sch. 470, A/25, Instruktion für den Spitalverwalter des Frei- städter Bürgerspitals, Freistadt, 1746 Dezember 31, Edition Nr. 100, S. 798–810; darunter Siegel der weiteren Amtsinhaber mit Eidformel ([...] einen löblichen magistrat alhier hiemit aydlich angeloben, daß hievor beschriebe- ner instruction all ihren punctis getreulich nachkommen solle und wolle, so wahr mir Gott, seine glorwürdige mutter und alle heyligen helfen) von 1756 und 1761. 216 Edition Nr. 98, S. 775. 217 Edition Nr. 170, S. 1008f. 218 Blessing, In Amt und Würden 50. 219 Schennach, Gesetz und Herrschaft 186–192. 220 Edition Nr. 4, S. 408–416. 221 Edition Nr. 136, S. 902–904. Als Beispiel siehe auch die kaiserliche Instruktion und Ordnung für
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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