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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 55 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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4. Instruktionen – eine zentrale, wenn auch weitgehend unerforschte Quellengattung 55 nungen sind aus heutiger Sicht unscharf, so wird beispielsweise die Spitalordnung des Bürgerspitals von St. Pölten aus dem Jahr 1756 als spittalreguln angesprochen, am Ende des Textes werden Publikationsvermerke angeführt: Den 31ten Decembris 1757 ist denen samentlichen spittälern diese instruction mehrmahlen abgelesen worden222. Vielfach im Kon- text von Instruktionen, aber auch als eigenständige Textsorte tauchen Inventare auf, vor allem beim Amtsantritt neuer Bediensteter in größeren landesfürstlichen, klösterlichen oder städtischen, mit Real- und Grundbesitz ausgestatteten Ämtern. Eng verwoben mit den Instruktionen sind zudem noch die Speiseordnungen, welche die Speise- und Tisch- ordnungen der einzelnen Amtsinhaber festlegen. Der Pfister (Bäcker) des Wiener Bürger- spitals bekam 1714 beispielsweise in seiner Instruktion das Recht verbrieft, die kosst in der ambtstuben an der officier tisch223 einzunehmen. Grundlegende Aufgabe der frühneuzeitlichen Instruktionen war die „Verschrän- kung von Schriftlichkeit, Hierarchie und institutioneller Komplexität“224 – die Modi der Mündlichkeit/Schriftlichkeit gegenüber den Amtsträgern in den Magistraten waren seit dem Spätmittelalter allmählichen Wandlungen unterworfen. Die älteste Dienstplatz- bzw. Handlungsanweisung für Bedienstete (als typisches Element der Rechtsetzung nach der Ratswahl225) generell stellte der abzulegende Eid dar, der die Pflichten eines Bedienste- ten unter Bezug auf Gott festlegte und eine Selbstbindung des Schwörenden gegenüber dem beschworenen Personenverband beinhaltet. Der Amtseid226 verbindet Rechts- und Heilsordnung, Seelenheil und Untertanenpflicht im vormodernen Europa zwingend mit- einander, indem die ausgehandelten Konditionen des Amtes im Sinne symbolischer Kom- munikation im öffentlichen Raum (etwa des Rathauses oder der Amtsstube) bekräftigt wurden227. Die politisch-verwaltungsmäßige und die sakrale Ebene der Ämter werden unter dem Überbegriff der Wahrheit durch die Anrufung Gottes zusammengespannt. Alle Amtsträger mussten sich durch spezielle Amtseide, die ihre Amtspflichten aufführ- ten, mit Mund und Hand228 gegenüber dem Inhaber des Amtes oder etwa dem Stadtrat ver- pflichten229. Die häufig vor den in den Ratszimmern geläufigen Gerechtigkeitsbildern vom neuen Amtsträger gesprochenen Eidformeln nahmen bei einzelnen Amtsinhabern (etwa bei dem für die städtische Bürokratie zentralen Stadtschreiber bzw. dem Stadtanwalt230) expliziten textlichen Bezug auf die verstärkt ab der Neuzeit einsetzenden Ordnungen und Instruktionen. In den Eiden wird textlich ab der Frühen Neuzeit auf die Instruktionen und Freistadt (1690 April 7), Oberösterreichische Weistümer 1 469–482; ähnlich auch die erneuerte Spitalordnung für das Wiener Hofspital Scheutz–Weiss, Spitalordnung 321–327. 222 StA St. Pölten, Bürgerspitalakten 1642–1810, Spittalreguln (St. Pölten, 1756 Dezember 29), Edi- tion Nr. 127, S. 889; zur engen Verwandtschaft von Ordnung und Instruktion am Beispiel Mähren/Böhmen Hlaváčková, Spitalwesen 390f. 223 WStLA, Bürgerspitalakten LVI (A 74) (Wien, 1714 Juli 10), § 15, Edition Nr. 166, S. 1000. 224 Hengerer, Instruktion 83. 225 Am Beispiel von Zwettl/Niederösterreich: Ämterliste bei Hermann, Die Protokolle des Zwettler Stadtrates 116–123. Am Beispiel Nürnberg Bendlage, Henkers Hetzbruder 59. Die erste Überlieferung der Dienstpflichten für die „Büttel“ stammt aus 1537 (Einhaltung der Policeyordnungen der Stadt). 226 Munzel-Everling, Eid Sp. 1249–1261; als Beispiel Blessing, In Amt 48. 227 Am Beispiel italienischer Kommunen (Eid auf die Kommunalstatuten) Dartmann, Schrift im Ri- tual 169–204. 228 Koller, Der Eid 43; für den Wiener Hof Rescher, Treue; für das Spital Memmingen Lambacher, Memmingen 92. 229 Schaab, Eide 17–19; zu Reliquiaren, auf die geschworen wurde, Boockmann, Die Stadt 126. 230 Zum „Ferdinandeum“ (Stadtordnung) von 1526: Csendes, Rechtsquellen 296. Zum Eid (und Revers) der landständischen Beamten Putschögl, Die landständischen Behördenorganisation 280–291.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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