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58 Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern in der Frühen Neuzeit
5. Inventare – Spitalinventare als Forschungsfeld
Das „Deutsche Rechtswörterbuch“ kategorisiert das verstärkt ab dem 16. Jahrhundert
belegte Wort Inventar (zeitgenössisch etwa auch „Beschreibbüchlein“, „Nachlassenschaft“,
„Specification“254) einerseits als „Kollektivbezeichnung für Gegenstände, die zu einem
bestimmten Vermögen (Erbschaft, Landgut usw.) gehören“, zum anderen als „(amtlich
erstelltes) Verzeichnis“255, das (in welcher Form auch immer) beglaubigt vorliegt und
dessen Verschriftlichung sich im Laufe der Frühen Neuzeit verstärkt formalisiert (Stich-
wort: Formulare256). Die zu bestimmten Anlässen verfertigte, listenartige Quellengattung
Inventar (lat. invenire) entwickelte sich neben dem kirchlichen Bereich257 ebenso aus
dem Urbar wie aus dem Visitationsbuch und verzeichnet mobile und immobile Güter
in einem begrenzten räumlichen Rahmen258. Diese komplexe historische Quelle, wohl
die beste Quelle für historische Alltagskultur, liefert dabei „Auskunft über fast immer
exakt datierte, lokalisierte und sozial einzuordnende Haushalte vom Spätmittelalter bis
zur Gegenwart“259. Das Zedlersche Universallexikon aus dem 18. Jahrhundert verzeichnet
das Erbschaftsinventar als „ein schrifftliches Verzeichniß, oder ordentliche Beschreibung,
in welchem die Dinge, so in der Erbschafft sich befinden, sie seyen an beweg- oder unbe-
weglichen Gütern, aussenstehenden und Gegen-Schulden, beschrieben und verzeichnet
werden“260. Daneben führt „der“ Zedler aber auch schon die heute noch gebräuchlichste
(vor allem auch für Historiker, etwa in Archiven als Archivinventar, interessanteste) Ver-
wendung an: „Fund-Buch, ist ein Verzeichniß aller beweglich und unbeweglichen Gü-
ter, Vieh, Schiff und Geschirr etc. welche in jemandes Besitz, Bewahr- und Verwaltung
übergeben worden, und davon er Rechnung abzulegen schuldig ist“. Ein bei der Amts-
übergabe angelegtes Inventar „muß in duplo ausgefertiget werden, damit die Herrschafft
eines behalten, das andere aber dem Pachter oder Verwalter gegeben werden könne, weil
es der Grund der Rechenschafft ist“261. Neuere Definitionsversuche des Wortes Inventar
sehen in dieser Quellengattung ein Ordnung schaffendes „Gesamtverzeichnis der immo-
bilen (Grundstück) und mobilen Habe eines Hauses oder Hofes, einer Person oder Ins-
titution […], das aus den verschiedensten rechtlichen Gründen aufgenommen worden
sein kann“262. Inventare als serielle Quellen liegen dort vor, wo die Kulturtechnik der
Inventarisierung als Teil einer gültigen Rechtsvorschrift263 zu bestimmten Anlässen (etwa
im Kontext von Tod, Heirat, Verkaufshandlungen, Versteigerung, Konfiskation) bzw.
als Diensterfordernis (etwa in Instruktionen festgelegt)264 zwingend vorgeschrieben war.
254 Löffler, Inventare 120.
255 Stichwort „Inventar“ in: http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/ [Zugriff 1. 6. 2014].
256 Siehe etwa das „Formular eines Inventur=Protokolles“ bei Krünitz, Oekonomische Encyklopädie
30 513–517.
257 Zu den bischöflichen Bestimmungen zur Inventarisierung der Diözese Löffler, Inventare 122.
258 Hartmann–Kloosterhuis, Amtsbücher 69.
259 Mannheims–Roth, Nachlaßverzeichnisse VI.
260 Zedler, Universal-Lexikon 14 Sp. 796; Krünitz, Oekonomische Encyklopädie 30 505–539.
261 Zedler, Universal-Lexikon 14 Sp. 796.
262 Mohrmann, Inventar Sp. 1284f.; Pammer, Testamente 497.
263 Bůžek, Adelige und bürgerliche Nachlaßinventare 468f.; Král, Heiratsverträge 489. Inventare können
auch Teil anderer Quellengattungen sein, siehe etwa das Beispiel der Schöppenbücher Štefanová, Schöppenbücher
513; am Beispiel eines Aussteuer-Inventars Kurzel-Runtscheiner, Glanzvolles Elend 145–284 (Edition).
264 Am Beispiel des hochkontrollierten „Großbetriebes“ Wiener Hof Wührer–Scheutz, Zu Diensten
371, 382, 394f., 399, 419, 429, 455, 459, 463, 472, 478f., 486, 524, 533, 539, 543f., 554, 585, 589f., 592,
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 1
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 432
- Category
- Medizin