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wurde. Zwölf Frauen und Männer konnten vom Ertrag der Sammlungen leben, die wö-
chentlich bei den Kirchen und den Häusern durchgeführt werden durften, zur Versor-
gung der anderen Insassen hieß es hingegen: Reliquii 11 habitione nihil habent, sed mortuis
succedund [sic!]36. Bemängelt wurde 1673 ferner das scheinbare Fehlen einer Hausord-
nung37. Um 1790 wohnten im Bruderhaus noch zwölf Personen38, nach 1810 nur mehr
sechs Menschen39. Das Alltagsleben des sozial niedriger rangierenden Bruderhauses verlief
deckungsgleich zu jenem im Bürgerspital: Zahllose Gebete und Gottesdienste, die Ver-
richtung von kleineren Arbeiten, der Umgang mit Krankheiten und die Vorbereitung auf
den nahenden Tod bildeten zentrale Elemente des Zusammenlebens. Die Oberaufsicht
nahmen zwei Brudermeister bzw. Bruderhausverwalter wahr, die in der Anstalt durch ei-
nen Hausmeister Unterstützung fanden. Dieser hatte auch das Einsammeln des Almo-
sens zu überwachen und die Büchse dem Verwalter abzuliefern. Die Bewohner durften
nur für das Haus, nicht jedoch für ihre eigene Person in der Stadt betteln. Baufälligkei-
ten erzwangen mehrfach bauliche Reparaturen, die mit Hilfe von Stiftungsgeldern auch
durchgeführt werden konnten. Anfang des 19. Jahrhunderts kündete ein Stein oberhalb
des Eingangstores vom erfolgreichen Umbau40. Außerdem wollte man auch für müßige
leute, junge und alte beyden geschlechts eine arbeitanstalt daselbst einführen; allein niemand
fand sich hiefür empfänglich. In anderen orten gilt das sprichwort: Lieber leyern als feyern;
hier aber: Betteln ist besser als arbeiten. Die zu solchen zwecke bereitete arbeitsstube wird nun
für arme wanderer zur herberge benützt 41. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde
schließlich im Bruderhaus eine Krankenanstalt untergebracht, so dass die Bewohner im
Jahr 1849 in das Heiligen-Geist-Spital übersiedeln mussten42.
Wirft man abschließend einen kursorischen Blick auf die überlieferten Ordnungen43,
so fällt auf, dass erst ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts lediglich das Alltagsleben
im Heiligen-Geist-Spital schriftlich reglementiert war. Aus dem Sondersiechen- oder Le-
prosenhaus kennen wir keinerlei Statuten und aus dem Bruderhaus nur jene aus dem Jahr
1799 (Edition Nr. 30, S. 563–565), die sich eindeutig am Vorbild der Normen des Hei-
lig-Geist-Spitals orientierten – beide Hausordnungen wurden vom Salzburger Konsisto-
rium am 18. Dezember 1799 bestätigt. Selbstverständlich wurden wiederkehrende Vor-
fälle im Haus zum Anlass genommen, um die Ge- und Verbote in eine schriftliche Form
zu bringen. Diese leges mussten in der Stube öffentlich aushängen bzw. im Bürgerspital
sogar einmal pro Monat – und damit relativ häufig – verlesen werden. Das Spital sollte
niemals zum zankhaus verkommen, sondern Gebete und Messen, die detailliert festgelegt
waren, hatten den Alltag zu dominieren44. Die Wohnräume mussten mit allerhandt
geweichte[n] sachen ausgestattet werden, um Zauberei und teuflischen Aberglauben im
36 AES, 11/77, Generalvisitationen 1671, 1672, 1673, Visitatio domus pauperum in civitate Mildorff
facta, 1673 Juli 18, fol. 643v–644v.
37 Ebd.; Veits-Falk, Armenfürsorge 76.
38 Hübner, Beschreibung I 45.
39 StA Mühldorf a. Inn, B 51, Unterholzner, Chronologisch-topographische Geschichte p. 102.
40 Veits-Falk, Armenfürsorge 76f.; Stadtarchiv Mühldorf a. Inn, B 51, Unterholzner, Chronolo-
gisch-topographische Geschichte p. 102f.; B 52, Mathias Zinsinger, Die Mühldorfer Wohlthätigkeits- und
Unterrichts-Stiftungen, 1837, p. 7–9.
41 StA Mühldorf a. Inn, B 51, Unterholzner, Chronologisch-topographische Geschichte p. 102f.
42 Veits-Falk, Armenfürsorge 77.
43 Hamberger, Heiliggeistspital 40–44; Veits-Falk, Armenfürsorge 74–76.
44 AES, 11/77, Inventare, Rechnungen, Ein- und Ausgaben in den Jahren 1665–1672, Haus- und
Speiseordnung für die Ober- und Unterpfründner im Heiligen-Geist-Spital in Mühldorf am Inn 1667, § 1, 14.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 1
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 432
- Category
- Medizin