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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 127 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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IV.3 Salzburg: Salzburg (Stadt) – Bürgerspital ... (Kommentar Nr. 31–35) 127 gepet geniessen24. Geregelt wurden auch die Tätigkeiten des Spital- und des Untermeisters, die Aufsichtspflichten der Stubenverordneten, die vor allem den Kranken Beistand zu leisten hatten und ihnen den Tod erleichtern sollten. Wer die Kranken pflegte, war ange- halten, willig und geduldig mit ine [zu] sein. Allerdings mussten im Gegenzug die Leiden- den Geduld und Güte aufbringen25. Die vermutlich ebenfalls geregelte Ausgangserlaubnis aus dem Hospital durfte nicht missbraucht werden, um in Gaststätten sein Almosen zu vertrinken. Besonderen Wert legte die Hospitalleitung ferner auf Sauberkeit und Hygiene – sie ließ den haimlichenn gemach in den beiden Stockwerken kontrollieren und duldete keine Verschmutzung, die grausen hervorrufen konnte26. Zur Körperreinigung wurde in- direkt der Aufenthalt im Spitalbad empfohlen, jedoch das Verbot ausgesprochen, dass weder man noch weyb in dem pad unschämigklich noch unbedegkht nit geen, sytzen noch ligen, wann ainem allten ist schimpflich ungeschambt sein27. Für sämtliche Verstöße gegen die Verordnung drohte rasch der Aufenthalt im hauseigenen köterl. Das Ringen um die Ordnung im Haus erwies sich sowohl für die Hausleitung (Spi- talmeister, Personal) als auch die Insassen als zähes Unterfangen, das sich im „kasernierten Raum“28 abspielte und seinen Niederschlag in der Erneuerung der Statuten fand. Da auch die Bewohner/innen des Salzburger Bürgerspitals die sozialdisziplinierenden spätmittelal- terlichen Vorschriften nicht allzu ernst nahmen, wurden im Frühjahr 1803 den Pfründ- nern und Dienstboten die nunmehr gültige ordnung und gebothe (insgesamt 20 Punkte) verlesen (Edition Nr. 35, S. 582–588)29. Lässt sich sogar bei dieser aufgeklärten Ordnung die spirituelle Dimension am leichtesten fassen, so können trotz der Tendenz der Statuten zur „langen Dauer“ ihrer Gültigkeit30 auch Ansätze zur Änderung und zur Verweltlichung festgemacht werden. Pfründner und Dienstboten, das Kollektiv der Spitaler, hatte sich nunmehr dezidiert dem Verwalter unterzuordnen (Punkt 2) und erst danach folgten die beinahe „standardisierten“ Aufgabenfestlegungen für den Priester und die Gebetsdienste der Insassen31. Dienten die Hospitalordnungen unter anderem dem Zweck, die Insassen zu diszi- plinieren und ihre Aktivitäten auf den Anstaltsraum zu beschränken, so nutzen diese bei Visitationen die Gelegenheit, um mit der Hausleitung, den Angestellten und dem Priester offene Rechnungen zu begleichen. Im Salzburger Bürgerspital sind im Gegen- satz zu vielen anderen Häusern noch gegenwärtig die Akten zu zwei Generalvisitationen aus den Jahren 1637 und 1795 im vollen Umfang archivalisch überliefert. 1637 lebten 44 Frauen und 19 Männer in dieser Institution. Neben den Pfründner, deren Aussagen genau protokolliert wurden, befragten die Kommissionsmitglieder überdies das Personal. Als „Klassiker“ erwiesen sich allerorten die Klagen über die Verpflegung, die im gesamten Untersuchungsgebiet (und darüber hinaus) geäußert wurden und durch die Jahrhunderte beinahe stereotyp unverändert blieben: Die Suppe sei schlecht oder entfettet, das Fleisch 24 AStS, Städtisches Stiftungsarchiv, Buchförmige Archivalie 108, fol. 126v. 25 Weiss–Kramml, Bürgerspital 89. 26 AStS, Städtisches Stiftungsarchiv, Buchförmige Archivalie 108, fol. 129r. 27 Ebd. fol. 133r. 28 Weiss, Österreichische Hospitäler 217–234, in Anlehnung an die Terminologie des Soziologen Heinrich Popitz, der von „kasernierter Vergesellschaftung“ spricht. 29 SLA, Churf. u. k. k. österr. Regierung XLVI B 3. 30 Die Spitalordnung des Jahres 1512 hatte in ihren wesentlichen Punkten bis zur Übersiedlung ins neue Versorgungshaus im Jahr 1898 Gültigkeit. Weiss–Kramml, Bürgerspital 95. 31 Scheutz–Weiss, Spitalordnung 331.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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