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IV.5 Salzburg: Zell im Pinzgau (Zell am See) – (Kommentar Nr. 38–39) 141
prosenhaus wohnen ließ33. Im Jahr 1811 reklamierte die königlich-bayerische Stiftungs-
administration die Einrichtung im Markt als Wohnung und Amtslokal und übergab diese
1816 an die – endgültige – österreichische Regierung. Im Oktober 1839 willigte die Lan-
desregierung mit Sitz in Linz ein, das Bruderhaus wiederherstellen zu lassen, doch musste
dafür der Stiftbrief vorgelegt werden. Nach einer hektischen, jedoch erfolglosen Suche
in Zell und einer entsprechenden devoten Nachfrage im Konsistorialarchiv in Salzburg
konnten entsprechende Akten aufgefunden werden, welche den rechtlichen Anspruch
belegten34. Das nunmehrige Armenhaus mit acht Pfleglingen wurde – ebenso wie das
„Altenheim“ außerhalb des Markts – 1871 der Obsorge der Barmherzigen Schwestern
unterstellt35.
Die Statuten des Bruder- und Leprosenhauses unterschieden sich nur marginal und
wurden mit Sicherheit hinsichtlich der gesetzten Normen aufeinander abgestimmt. Inte-
ressant ist ein abschließender Blick auf die Bruderhausordnung vom Februar 1847, die
vom Kreisamt in Salzburg am 29. September d. J. bestätigt wurde. Bereits in § 1 wurde
das Legat Jakob Mayrs angesprochen (1.100 fl) und in § 3 a die Stiftung aus dem Jahr
1607. In das bereits geräumte Bruderhaus konnten vier Pfründner aus dem Markt oder
Pfleggericht Zell einziehen, die auch Geld für die tägliche Kost erhielten; weitere vier
Frauen und Männer bekamen hingegen nur die Unterkunft und Brennholz (§ 3 b). Rei-
sende kranke Arme durften weiterhin kurzfristig Aufnahme finden (§ 3 c) – der mittelal-
terliche Caritasgedanke lebte auch noch im 19. Jahrhundert fort. Die Insassen sollten die
Hausordnung einhalten, die Hygienevorschriften beachten, den Frieden in der Anstalt
bewahren und auch die Kranken pflegen. Am Beginn des Pflichtenkanons hieß es jedoch
– und es wehte weiterhin der religiös geprägte spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Nor-
menhauch durch die beschriebenen Blätter des Statuts: Die pfründtner sind verpflichtet,
täglich für die stifter und wohlthäter des bruderhauses zu bethen, und so oft es ihnen möglich
ist, der heiligen meße beizuwohnen (§ 8)36.
33 Weiss, Providum imperium felix 105; PfA Zell am See, K. 130, Fasz. Bruder- und Leprosenhaus
1573–1796 I, Historische notizen über die in der pfarre Zell am See bestehenden zwey armenversorgungshäuser
leprosenhaus und bruderhaus.
34 AES, 9/11/9 Zell am See, Pfarramt Zell an das Salzburger Konsistorium, 1839 Oktober 21; Ozl-
berger, Beschreibung 48 (1844) 372.
35 Lahnsteiner, Unterpinzgau 13f.; Greinz, Sociales Wirken 202.
36 PfA Zell am See, K. 130, Fasz. Bruder- und Leprosenhaus 1800–1875 II, Ordnung für das Bruder-
haus im Markt Zell am See, 1847 Februar 6.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 1
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 432
- Category
- Medizin