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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 152 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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152 Kommentare Die Aufnahmewerber/innen waren in der überwiegenden Mehrheit zwar arm, aber nicht völlig recht- und/oder machtlos, um ihre Ansprüche zu verdeutlichen. Bei der Ab- lehnung ihrer Bittschriften supplizierten sie beharrlich weiter und konnten bisweilen so- gar einen Erfolg verbuchen. So führte Maria Lerchinger im April 1785 Beschwerde beim Innerösterreichischen Gubernium in Graz, dass sie zwar kostenlos im Bürgerspital woh- nen durfte, ihr jedoch die versprochene Pfründe und der damit verbundene Almosenbe- zug vom Verwalter bereits zweimal vorenthalten worden war. In ihrer neuerlichen Supplik verwies sie auf den angeblichen Tod des Spitalinsassen Franz Knapp und damit auf ihr persönliches Anrecht. Der mehr als brüskierte Verwalter wurde zur Berichterstattung auf- gefordert, wobei deutlich wurde, dass die Bewohnerin die „Machtspiele“ im kasernierten Raum beherrschte und überdeutlich zu ihren Gunsten umgedeutet hatte. Franz Knapp lag zwar schon im Sterben, während Maria Lerchingerin bereits die Bittschrift verfassen und zwei Tage vor seinem Tod einreichen ließ, ihr Supplik roch damit aber eindeutig nach Manipulation und gewünschter Bevorteilung31. Um das „Qualitätsmanagement“32 im Spital sicherzustellen, legten Landschaft und Magistrat Wert darauf, mittels Instruktionen und Ordnungen die Pflichten und Rechte des Spitalmeisters und der Insassen genau zu regeln. So mussten am 14. Jänner 1688 der besoldete Spitalmeister Franz Joseph Pikhl und sein Adjunkt Johann Christoph Scheffer eine 27 Punkte umfassende Instruktion annehmen, die ihnen die Verantwortung für die Hauptrechnung, das Inventar, das Urbar und die Realitäten des Hauses sowie der Erträge der Landwirtschaft übertrug. Ferner zählte die Verpflegung und Einkleidung der Spitaler zu ihren wesentlichen Aufgaben. Sie sollten auf Sauberkeit im Spital achten, den Kranken Pflege angedeihen lassen und Ungehorsam bestrafen, da die Insassen 1667 „effters ohne fueg vnd mit Vnworheith“ unbegründete Klagen gegen die Spitalmeister vorgebracht hat- ten33. Die ausführliche Instruktion von 1732/3334 hatte eine ähnliche Stoßrichtung, doch wurde deutlicher formuliert, dass der Spitalmeister, die mayrleüth unnd pfrientner da- hin verhalten solle, das Sonn- und feyertags von allen insgesambt die heillige mösß gehört, zu werchtags aber wenigstens die verninfftige unnd gesunte pfrientner die daselbst von herrn be- neficiaten täglich lesßende heilige mösß hören, nicht minder denen haltenden unnd bettenden rosenkränzen unnd anderen gewohnlichen processionen und bettstunden beywohnen sollen35. Als Amtsgehilfe fungierte der zuegebner, der gemeinsam mit dem Spitalmeister beauftragt war, Frauen und Männer in getrennten Zimmer unterzubringen, damit keine nächtliche zusamben kunfft ervolge. Um Schandtaten im Sinne der Zeit und ungewollte Schwanger- schaften zu verhüten, sollten die tauglichen Pfründner während des Tages nach Möglich- keit intensiver mit Arbeit beschäftigt (und ermüdet) werden, um den miessiggang und letztendlich damit auch teuflische (sexuelle) Gedanken hintan zu halten36. Die Vorschrif- ten für den jeweiligen Spitalmeister sind jedoch nicht nur als sozialhistorische, sondern auch als wichtige wirtschaftshistorische Quelle zu lesen, den im Beispiel von 1732/33 31 KLA, Stadtarchiv Klagenfurt I, Akten, Fasz. 983/2, Bitte der Maria Lerchinger an das Innerösterrei- chische Gubernium, 1785 April 20; Weiss, Österreichische Hospitäler 222. 32 Scheutz–Weiss, Spitalordnung 333. 33 Die Instruktion ist ediert bei Mak, Alltag 173–184, Zitat 182 [24]. 34 Edition Nr. 42, S. 599–622. 35 Ebd. [2], S. 599. 36 Ebd. [5], S. 599f.; Weiss, Unglück 216. Um sexuelle Anbahnung zu unterbinden, war auch das Nacktschlafen generell verboten. Edition Nr. 45 [8], S. 631.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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