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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Kommentar Nr. 41–46) 155
chen Sozialwahrnehmung deutlich niedriger positionierte Anstalt vor. Die stereotypen
Vorwürfe glichen sich dabei aber an: Die Armenhäusler schämten sich (angeblich) ihrer
gestifteten Kleidung und vermieden es, das Hauszeichen zu tragen, sie betranken sich,
verließen die Institution nach Belieben und verstießen häufig gegen das ewige seelen-
heyl 52. Der Verfasser orientierte sich eindeutig am Vorbild der bürgerlichen Satz und
ordnung vom 14. Februar 1756 und passte diese den Bedürfnissen des Armenhauses
an. So unterschieden sich die Gebetsleistungen marginal, am Heuplatz mussten die
Insassen zusätzlich fünf Mal das Vater Unser und fünf Mal den Englischen Gruß für
die Wohltäter beten. „Räudigen Schafen“ und unwürdigen Menschen drohten auch
im Armenhaus rasch drakonische Strafen und der Ausschluss, wobei vermutlich die-
ser aufgrund des Gesundheitszustandes der meisten Insassen nicht einmal in Erwä-
gung gezogen werden konnte. Sollte eine Frau oder ein Mann erkranken, so waren
die Stubenmutter bzw. der Stubenvater verpflichtet, sofort den Geistlichen und den
Armenhausarzt zu informieren, damit die Person in geistlicher und medizinischer Hin-
sicht entsprechend versorgt wurde53, d. h. die Norm enthielt nicht nur Verbote, son-
dern sprach den Insassen überdies wichtige Rechte im Sinne der „Ordnungssicherheit“
(Heinrich Popitz) zu54.
Nach dem österreichischen Staatsbankrott 1811 und dem damit einhergehenden Ver-
lust von Stiftungen konnten im Armenhaus kaum mehr Sieche gepflegt werden, da die
Anstaltsleitung nicht in der Lage war, diesen Personenkreis entsprechend zu kleiden und
zu versorgen. Noch im Jahr 1815 musste man dem Kreisamt berichten, dass im Haus drei
Frauen lebten, die Gefahr liefen zu verhungern. So konnte die angeblich 103-jährige Ka-
tharine Bauerin, die einem „Schatten Gerippe“ glich, das „faule Lager“, das ihr Bett dar-
stellte, nicht mehr verlassen. Sie bat Gott um Erlösung von ihren menschlichen Qualen
und wollte nur nicht durch den Hungertod sterben. Auch die beiden anderen Frauen, die
erblindet waren, hatten keinerlei Möglichkeit zum Betteln und sollten daher baldmög-
lichst Unterstützung erhalten. 1816 lebten neben den gestifteten Pfründnern und jenen
Siechen, die sich ihren Lebensunterhalt noch selbst verdienen konnten, Militärinvalide
(Konventionssieche)55 in der Anstalt. Von diesen 30 Personen wurden sechs zur Gänze
erhalten, zwölf erhielten lediglich das Quartier, Wäsche, Licht, Beheizung und die not-
wendigen Medikamente und weitere zwölf wurden außer Haus unterstützt56. Um 1830
wurden insgesamt 70 betreute Frauen und Männer erwähnt57.
Die Armen und Siechen mussten in großen und niederen Sälen schlafen, die lediglich
durch hölzerne Wände in kleine Kammern unterteilt waren. Die Räume mit ihren un-
gesunden Ausdünstungen, die Betten mit den halbverfaulten Strohsäcken und die man-
gelnde Bettwäsche machten die Reinigung zu einem unlösbaren Problem und ließen auch
die Hausordnung und die diesbezüglichen Anordnungen zum bloßen Papier verkommen.
Eine vom Mediziner Dr. Sigmund Franz Xaver Niederl (1741–1811) in Vorschlag ge-
brachte Umsiedlung der Siechen in das Zuchthausgebäude bzw. in das Bürgerspital kam
52 Edition Nr. 44, S. 626–630; Olexinski, Armen- und Krankenpflege 116–121.
53 Edition Nr. 44 [4, 6, 9], S. 626–628.
54 Popitz, Phänomene der Macht 187; Weiss, Österreichische Hospitäler 220.
55 Der Zahl der so genannten Konventionssiechen war ursprünglich auf 24 Frauen und 30 Kinder
festgesetzt worden, doch wurden schon im Jahr 1812 nur mehr 36 Militärindividuen betreut. Olexinski,
Armen- und Krankenpflege 111.
56 Ebd. 109–111.
57 Hermann, Klagenfurt 204.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 1
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 432
- Category
- Medizin