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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 155 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Kommentar Nr. 41–46) 155 chen Sozialwahrnehmung deutlich niedriger positionierte Anstalt vor. Die stereotypen Vorwürfe glichen sich dabei aber an: Die Armenhäusler schämten sich (angeblich) ihrer gestifteten Kleidung und vermieden es, das Hauszeichen zu tragen, sie betranken sich, verließen die Institution nach Belieben und verstießen häufig gegen das ewige seelen- heyl 52. Der Verfasser orientierte sich eindeutig am Vorbild der bürgerlichen Satz und ordnung vom 14. Februar 1756 und passte diese den Bedürfnissen des Armenhauses an. So unterschieden sich die Gebetsleistungen marginal, am Heuplatz mussten die Insassen zusätzlich fünf Mal das Vater Unser und fünf Mal den Englischen Gruß für die Wohltäter beten. „Räudigen Schafen“ und unwürdigen Menschen drohten auch im Armenhaus rasch drakonische Strafen und der Ausschluss, wobei vermutlich die- ser aufgrund des Gesundheitszustandes der meisten Insassen nicht einmal in Erwä- gung gezogen werden konnte. Sollte eine Frau oder ein Mann erkranken, so waren die Stubenmutter bzw. der Stubenvater verpflichtet, sofort den Geistlichen und den Armenhausarzt zu informieren, damit die Person in geistlicher und medizinischer Hin- sicht entsprechend versorgt wurde53, d. h. die Norm enthielt nicht nur Verbote, son- dern sprach den Insassen überdies wichtige Rechte im Sinne der „Ordnungssicherheit“ (Heinrich Popitz) zu54. Nach dem österreichischen Staatsbankrott 1811 und dem damit einhergehenden Ver- lust von Stiftungen konnten im Armenhaus kaum mehr Sieche gepflegt werden, da die Anstaltsleitung nicht in der Lage war, diesen Personenkreis entsprechend zu kleiden und zu versorgen. Noch im Jahr 1815 musste man dem Kreisamt berichten, dass im Haus drei Frauen lebten, die Gefahr liefen zu verhungern. So konnte die angeblich 103-jährige Ka- tharine Bauerin, die einem „Schatten Gerippe“ glich, das „faule Lager“, das ihr Bett dar- stellte, nicht mehr verlassen. Sie bat Gott um Erlösung von ihren menschlichen Qualen und wollte nur nicht durch den Hungertod sterben. Auch die beiden anderen Frauen, die erblindet waren, hatten keinerlei Möglichkeit zum Betteln und sollten daher baldmög- lichst Unterstützung erhalten. 1816 lebten neben den gestifteten Pfründnern und jenen Siechen, die sich ihren Lebensunterhalt noch selbst verdienen konnten, Militärinvalide (Konventionssieche)55 in der Anstalt. Von diesen 30 Personen wurden sechs zur Gänze erhalten, zwölf erhielten lediglich das Quartier, Wäsche, Licht, Beheizung und die not- wendigen Medikamente und weitere zwölf wurden außer Haus unterstützt56. Um 1830 wurden insgesamt 70 betreute Frauen und Männer erwähnt57. Die Armen und Siechen mussten in großen und niederen Sälen schlafen, die lediglich durch hölzerne Wände in kleine Kammern unterteilt waren. Die Räume mit ihren un- gesunden Ausdünstungen, die Betten mit den halbverfaulten Strohsäcken und die man- gelnde Bettwäsche machten die Reinigung zu einem unlösbaren Problem und ließen auch die Hausordnung und die diesbezüglichen Anordnungen zum bloßen Papier verkommen. Eine vom Mediziner Dr. Sigmund Franz Xaver Niederl (1741–1811) in Vorschlag ge- brachte Umsiedlung der Siechen in das Zuchthausgebäude bzw. in das Bürgerspital kam 52 Edition Nr. 44, S. 626–630; Olexinski, Armen- und Krankenpflege 116–121. 53 Edition Nr. 44 [4, 6, 9], S. 626–628. 54 Popitz, Phänomene der Macht 187; Weiss, Österreichische Hospitäler 220. 55 Der Zahl der so genannten Konventionssiechen war ursprünglich auf 24 Frauen und 30 Kinder festgesetzt worden, doch wurden schon im Jahr 1812 nur mehr 36 Militärindividuen betreut. Olexinski, Armen- und Krankenpflege 111. 56 Ebd. 109–111. 57 Hermann, Klagenfurt 204.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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