Page - 462 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 462 -
Text of the Page - 462 -
462 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16)
aufgericht und ains dem spittlmaister, daß ander auf unser n(ieder) ö(sterreichische)
camer, volgendts von danen dem gegenschreiber abschrifft davon, damit er auch, was
aigentlichen verhanden, ain wüssen habe, gegeben werden.
[3.] Esa solle auch ain jeder spitlmaister zwai stätte prothocol büecher halten, ains
darein er alle fürnembste sachen, so bei dem spitahl gehandlet und verricht werden,
prothocollire, daz ander zu ainen sollicitatur buech, auf alle hoche und niedere gericht
lauttendt, brauchen, damit also ein fein richtigkhait zu jedes gedechtnus gehalten werde
und ain jeder nachgehender spittlmaister zu seiner bessern nachrichtung wisse, waß seine
antecessores vorher gehandlet haben.
[4.] Er, spittlmaister, soll im spitahl neben der anzahl [2v] persohnen, so ime nach
glegenhait seiner persohn durch unß oder unsere regierung und camer zugelassen
werden,b wohnen, ausser dasselben ybernacht ohne vorwüssen unsers superintendentis
nit außbleiben; weniger soll er, spittlmaister, und gegenschreiber zugleich mit einander
yber nacht auß sein, sondern allemahl aufs wenigist ainer under denselben, da ja der
andere geschäfft halber in deß spitahls unvermeidenlichen notturfft ybernacht auß
sein müeste (daß doch ausser sonderlichen erheblichen ursachen noch ohne vorwüssen
deß superintendenten nit beschehen solle), zu erhaltung guetter ordnung, forcht und
disciplin under den dienstvolckh und anderen inwohnern anhaimbs bei der würthschafft
verbleiben.
[5.] Gedachterc unser superintendent und spittlmaister solle neben und mit
unseren zugeordneten gegenschreiber macht, gewalt und bevelch haben, ihren guett
bedunckhen nach, doch mit unser und gemelten n(ieder) ö(sterreichischen) regierung
und camer consens und vorwüssen, zwen capellän, ainen wundtarzt, ainen siechmaister,
siechmaisterin und zuchtmaister, so guetten leimuths und berueffs, auch erbahre,
verstendi[ge] und gottsförchtige, catholische persohnen sein, in unser spi[tahl], auch von
ihr jeden bloß allain daz glübt, und von den [ein]khauffern oder zueschrotter, khöchin,
kheller, pfister a[uch] castner, mayr, wagenkhnechten und alle anderen d[es] [3r] spitahls
und der armen leut officire gar auch die gebührliche aydtspflicht, daz sie des spitahls
und der armen nuzen und frommen betrachten, nachtl und schaden irem hechsten
verstandt nach wahrnen und wenden, und iren diensten alles müglichen vleiß außwartten
wollen, aufzunemmen, auch yber die alle ein ordenlichen statt aufzurichten, inen nach
glegenhait jeder persohn, dienst und vleiß, besoldung zugeben und, wo von nötten,
gedachte persohnen (ausser der priesterschafft, in welche mehrermelter superintendent
mit discretion und nach gezimmen zu animadvertirn hat) zu straffen, gar zu urlauben und
andere widerumben aufzunemmen, nit gewehrt sein, doch soll spittlmaister für sich selbst
allain khainen dienstbotten noch andere ohne wüssen und willen deß superintendentis
weder aufnemmen noch beurlauben.
[6.] Er soll auch neben und mit unseren superintendenten und gegenschreiber jeden
diener und dienerin, so sie aufgenommen, strackhs von all seinen habenden ambt und
diensts die instruction fürlesen, deroselben nachzuleben ernstlichen einbilden und bevor
ab jeden aufgenommenen diener ein abschrifft solcher instruction, damit er sich der
notturfft nach darüber zu verstehen habe, geben und zuestellen.
a Am linken Rand: Ain prothocol zuhalten.
b Am linken Rand: Ubernacht nit außzubleiben.
c Am linken Rand: Die officir aufzunemmen.
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin