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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 465 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 465 leibgeding wesentlich und peulich gehalten und in summa dem spitahl und den armen durch unthr[eu] oder aigennuz und verwahrlosung nichts vernachtail[t], [6r] ybersechen noch zu schaden gehandlet oder entzogen werde. [18.] Es solle auch hinfüro spittlmaister noch sein ehewürthin oder jemandt anderer auß dem mayrhof zu irem aignen nuzen weder milch, ayr, putter noch ichtes anders nichts verkhauffen, sondern dem armen, sonderlich aber denen krankhen, damit inen die spaiß desto besser gekhocht werde, sovil eß die notturfft erfordert und der medicus verordnet, mitgethailt, das ybrige aber, so man etwan nit vonnötten, mit wüssen deß gegenschreibers und in seinen beisein zu gelt gemacht und vom spittlmaister verraith und nit etwo durch fruhestuckh und jaußen verzöhrt werden. [19.] Es solle auch spittlmaister und gegenschreiber hinfür dem weingartkhnecht nit mehr allain thrauen, sondern khonfftig und jährlichen, wan die weingart arbaith angehet, und sonderlich zu denen wein haubt arbaith zeiten, ainer umb den anderen selbst zu den weingartten, wie die arbaith darünnen verricht, also auch zu denen äckhern und veldtpau alhier und zu Wolckherstorff vleissig schauen, inen auch solchen nachzukhommen, durch den superintendenten ernstlich verschafft werden. [20.] Alsoa solle auch unser regierung und cammer jährlich zum beschluß der weingart arbaith zwo verthrautte persohnen verordnen und bevelchen, das sie sich nit allain in alle des spitahls weingärtten, sondern auch desselben äckhern und wüesen [6v] verfüegen sollen, solches alles mit vleiß besichtigen, volgendts, wie sie die bei pau befünden oder was an jedem orth abgehet, gedachter unser regierung und cammer relation thuen, darnach man sich auf daz negstfolgende jahr nach beschaffenheit solcher sachen mit dem pündten richten und in anderen würthschaffts notturfften die mehrere fürsorg anstöllen khönnen. [21.] Nitb weniger wollen wür, daß hinfüro zue zeit der weinfexung alhier und zu Wolckherstorff jährlichen verthraute persohnen bestelt, welche alle und jede des spitahls pauwein, fexung, auch wievil laith von jedem weingarten abgeführt, strackhs vor dem weingartten beschreibe, gleichfals dem gegenschreiber bevolchen werde, ain ordenliche verzaichnus zumachen, wievil jedes tags, eß sei nun pau, zehent oder pergrecht eingeführt werde, und solcher beede beschreibungen den superintendenten nach eingebrachter fexung anhendigen, der solche hernach gegen der visier zetl halten solle, dardurch er sechen möge, ob eß alles threulichen zusamen und in die visirung gebracht worden ist. [22.] Esc solle auch spittlmaister, sobaldt nach dem lösen solche fexung an paumösten, zehet, pergrecht und bestan[d] einbracht worden sein, strackhs durch einen geschworn[en] visierer in beiwesen des gegenschreibers visirn lassen [7r] und darünnen khain vaß auf ehrtrünnckh, wie etwo hievor im bevelch gewesen, ungevisirter bleiben, und wan daz beschehen, solle er, spittlmaister, solche gevisirte wein dem khellner in ordenlichen empfang mit einen inventario einantwortten und von solchem inventari auf unser n(ieder) ö(sterreichische) camer ain gleichlauttende abschrifft erlegen und aine unsern superintendenten und gegenschreiber davon zustellen, nichts weniger auch solle der kheller ein ordenliches wein register halten und dem visirer solle für sein bemühung daß visier gelt von emer zwen pfennig bezahlt werden. a Am linken Rand: [De]hnen, so sich [in] die weingart [und] ackherbau ver[füegen], zubestellen. b Am linken Rand: Ingleichen was einkhombt in fexung. c Am linken Rand: Die visier anbelangendt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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