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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 469 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 469 aller vorhandenen und yberbliebene[n] [11r] victualiena alß wein, getraidt, habern, mehl, haußrath und andere sachen sowohl zu Wolckherstorff alß in den spitahl, nichts außgenommen, sonderlichn was in raittungen erkhauffer einkhombt, ein specificirtes inventarium bei raittungen zugelegt werden, darauß man sechen möge, wie in ainen und anderen gehauset worden, zum fahl auch nun ain oder ander officir bei disem unseren hofspitahl sich ohngehorsamb, aufwiglisch oder sonsten verhalten wurde, solleb superintendent, spittlmaister und gegenschreiber macht und gewalt haben, irer discretion nach veränderung solcher diener fürzunemmen, denn spittlmaister oder gegenschreiber aber diener für sich selbst ausser des superintendenten vorwüssen aufzunemmen oder abzusezen, nit zugelassen sein. [41.] Vererc soll spittlmaister auch nit gedulden oder zuesehen, das die undern officier und gesündt ledige gesöllen oder andere persohnen (wie etwo bißweilen beschechen) weder bei tag noch nacht aufhalten, sondern sein vleisige obachtung auf derlei leuth haben, wo er auch dero ainen oder mehr ersucht, den oder dieselben alles ernsts alsobalden abschaffen, deßgleichen bei denen alten vättern und müettern darob sein, damit inn- und ausser den stüben alle guette sauberkhait gehalten und gepflegt werde. [42.] Esd solle auch spittlmaister und gegenschreiber daran sein, [11v] damit den alten vättern und müetteren zu gewisen zeiten und festägen ihr ordenlich gebratten und andere dergleichen speisen, wie vor alters gewest und herkhommen, gewißlichen geraicht, auch hierünen den alten brauch nach gelebt und den armen nichts entzogen werde. [43.] Gedachtere spittlmaister solle alle acht oder auf das lengst alle vierzechen tag die quittungen seines außgebens dem gegenschreiber zum ersechen zuestellen und ohne vorwüssen sein und seines beisein nichts handlen noch wandlen, empfachen noch außgeben, khauffen oder verkhauffen, auch sooft er, spittlmaister, die handls- und handtwerchsleuthe bezahlt oder in abschlag der schulden ihnen gelt gibt, oder sonst, was es sie handlet, soll er den gegenschreiber darzue erforderen und ohne dessen wüssenschafft und mit ferttigung khainen empfang quittiren, noch denen weinzierlen ichtwas, eß sei ordinari oder extraordinari, weingartpau hinauß geben oder auf die rabisch schneiden sowohl ohne wüssen deß superintenden[ten] und gegenschreibers khaine gründt, eß sei weingärtten, äckher oder wisen noch anders, nit bestehn, ver[leihen] oder verdingen, auch khain bstand, verlaß- oder [con]tractbrief in nahmen des spitahls allain, wie v[orne] gemelt, nit aufrichten. [12 r] [44.] Wan nun ime, spittlmaister, ainige fähl oder irrungen für khommen, die er für sich selbst und mithilf deß gegenschreibers nit richten khündte, item da ichtes an diser instruction und ordnung dem spitahl und den armen fürstendig zuveränderen wehre, er auch seinen ambt khranckhait oder anderer ehehafften halber ain zeit lang nit beiwohnen, noch außwarthen khündte, daß solle er fürderlichen an unß oder unsere n(ieder) ö(sterreichische) regierung und camer, auch unseren superintendenten umb bschaidt und weittere verordnung glangen lassen, und in allem, so dem spitahl und den armen zu nuzen, wolfahrt und aufnemen immer gedeyen mag, khain vleiß noch mühe unseren genedigisten zu ime gestelten verthrauen noch sparen, wie er uns dan dises gelobt und a Am linken Rand: Zu endt des jahr ain ordenliches inventari bei ihren raittungen beizulegen. b Am linken Rand: Die officir nach beschaffenen sachen abzuschaffen. c Am linken Rand: Nit frembdt gesündt aufzuhalten. d Am linken Rand: [Zu] speißen. e Am linken Rand: Spittlmaister solle ohne des gegenschreibers wüssen nichts thuen oder handlen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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