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470 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16)
geschworen hat, auch am jungsten tag vor dem gestrengen gerichts stuel Gottes zu seinen
seelen hail oder verdambnus verantworrten will.
Spitahls gegenschreiber ambt
[45.] Dera gegenschreiber, so wür oder in unsern nahmen unser n(ieder)
ö(sterreichischen) regierung und camer aufnemmen werden, solle vorernanten unserer
regierung und camer den gebührlichen aydt thuen und inen an unser statt sowohl auch
dem [12v] superintendenten allen schuldigen und gebührlichen gehorsamb laisten.
[46.] Erb solle im spitahl ligen und wohnen, wie ime dan ain sonderbahres zimmer
der notturft nach ausgezaigt werden solle, und seinen tisch bei dem spittlmaister haben;
er solle ohne vorwüssen unsers superintendenten yber nacht auß dem spitahl abwesendt
nit bleiben.
[47.] Item aller des spittlmaisters empfang und außgaben, auch aller anderer
sachen und fürfallenden handlungen ain ordenliches gegenbuech halten, die einnamb
und außgab von posten zu posten sambt den anderen handlungen ordenlichen
beschreiben und, weillen sich hievor zwischen dem gegenschreiber und des spittlmaisters
zugeordneten spittlschreiber wegen stellung der schrifften bedenckhen zugetragen, wollen
wür unß dahin erclärt haben, das hinfüro der gegenschreiber alß der umb des spitahls
gelegenhait guettes wüssen haben solle, alle gemaine fürfallende sachen stelle.
[48.] Die tagzetlen zur khuchen und kheller neben den spittlmaister vleißig
ybersehen, die außgab gegen anzahl der armen und deß dienst volckhs erwegen und,
w[o] er an dem allen unvleiß, unordnung und verschwend[ung] oder unnothwendige
karghait befunde, darumben reden oder zuverordnung der gebür, daß an [den] [13r]
superintendenten gelangen lassen.
[49.] Er solle von den spittlmaister monatlich ain lautteren außzug alles empfangs,
außgebens und der vahrnus abforderen, dieselben vleißig ersehen und, wo er in solchen
auszügen einen unvleiß, verwahrlosung, verschwendung und unordnung oder sonsten
mängl funde, auch da spittlmaister dieselben herzugeben sich zu waigeren understunde,
solle er dasselbe von stundan den superintendenten anzaigen, welcher alßdan ime,
spittlmaister, darzue halten solle, damit er quatemberlich von aller seiner handlung,
einnemmen und außgebens inhalt der ordnung, so ime unsere camerräthe insonderhait
zugestelt, erbahr guette raittung thue, auch die außgestelten mängl richtig mache und
solche unnothwendiger weiß nit verschiebe.
[50.] Verer solle er sein vleißssig aufsehen, nachfrag- und erkhundigung halten, mit
was für threu und ordnung spittlmaister die arzt, cappellan und alle andere officir, diener
und dienerin irem ambt, dienst und bevelch geleben und nachkhommen, waß für vleißig
ordnung und underschüdt zwischen den khranckhen und gesunden mit der sauberkhait,
außwarttung und raichung der speiß und tranckh, auch mit der arznei gehalten werde.
[51.] Weitter soll er, gegenschreiber, sein guett aufmerckhen [13v] haben, daz die
jährlich besserung zu Wolckherstorff, deßgleichen inn- und ausser des spitahls an tächern,
mauren und zimern mit nuz und vortl beschechen, auch die fürnemende gebeu des
spitahls, wie wür jederzeit ordnung geben, fürderlichen, threulichen verricht werdt, und
damit solche besichtigung, sonderlich bei der herrschaft Wolckherstorff, umb sovil desto
nottürfftiger beschehe, so haben wür jezo und khonfftig unseren vizdomb in Österreich
a Am linken Rand: Vom aydt.
b Am linken Rand: Von zimern und anderen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin