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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 479 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 479 [84.] Dergleichen sezen, ordnen und wollen wür, daß unser superintendent, spittlmaister und gegenschreiber dern persohnen, so durch procuriren, fürbitt und andere unordenliche weg in solch unser spitahl befürdert werden, khainen einnemmen, sondern zu desto gewißerer abstellung solcher unordenlicher befürderung allain die mit unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und cammer vorwüssen an- und aufgenommen werden sollen, welche deß werckh der barmherzigkhait bedürfttig sein, doch behalten wür unß hiemit bevor, daz die, so jederzait von unß oder unseren nachkhommen dahin geordnet, durch gedachten unseren spittlmaistern und gegenschreiber eingenommen und underhalten werden sollen, da aber persohnen, mann und weib, so ihr leben erbahr, frombiglich, mit arbaith oder anderen ehrlichen thuen zugebracht, khranckhait, feur, feindts gefahr oder andere noth erlitten haben, dardurch sie umb das ihrige khommen, arm und ellendt worden sein, bittlich fürkhommen thätten, soll sich spitlmaister und gegenschreiber dessen bei ihren pfarherrn oder sonsten bei ihrer obrigkhaiten hochstmüglichisten vleiß [24v] mit grundt erkhundigen und, wie obgehört, mit unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und camer vorwüssen, solche superintendent, spittlmaister und gegenschreiber alß dan auch aufnemmen mögen, und bei disen articul wollen wür, daz die, so schon in unsern oder unsers spitahls diensten ain zeit lang gewesen, darünen eraltet oder ohne ihr verwahrlosung erkhranckht oder schadhafft worden, und sonst khain hilf haben, für andere bedacht und befürdern, auf daz andere desto williger und vleissig zudienen ursach gewünnen und dise ordnung erhalten werde. [85.] Wan auch jeztermelter armer ainer in unser spital begehrt, soll ihm spittlmaister und gegenschreiber ain zetl an die arzt, ine zu besichtigen, geben; nach besichtigung sollen die arzt, wie sie die persohnen befunden, lauter schreiben und dieselben zetlen dem spittlmaister und gegenschreiber widerumben zuesenden; befünden sie aus den zetl, daz er khain morbum contagiosum hat, sollen sie daß unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und cammer wie auch den superintendenten anzaigen, auf ihr guetthaissen in einnemen, die ordnu[ng], so hernach folgt, wie sie sich halten sollen, sambt der [be]throenden straff fürlesen und folgendts weiter dem siechmaister yberantwortten. [86.] Hieneben wollen wür, dann die orth oder pläz dern ainhundert persohnen an mann, weibern und [25r] mädlein völlig ersezt sein, das alßdan ausser der peregrinen niemandt mehr in das spitahl eingenommen, sondern mit der zeit biß widerumben ainer oder mehr pläz ledig werden, alß dan auß denen, so in daz spitahl begehren, nit der erst bitter oder der vil fürbitt hat, sondern welches auß inen das werkch der barmherzigkhait am aller notturfftigisten ist, mit vorwüssen offtermelter unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und camer aufgenommen und darob vleißig gehalten werden solle, wo aber der zeit yber die ordenliche zahl der persohnen eingenommen weren worden, solle es hinfüro nit mehr beschechen. [87.] Die armen leuth unsers spitahls alle sollen, sooft es die notturfft erfordert, in grabe farb mit ainem schwarzen ermbl, die weiber in grabe mändtl, zu underschaidt der anderen armen leuth geclaidt, ihnen soll auch pfaiden, joppen, hosen, schuech und huet gegeben werden. [88.] Jeden armen, der aufgenommen würdt, sollen die spittlmaister und gegenschreiber zuvor nach aller notturfft, dienstlicher erzehlung und aufspührung mit ernst einbinden, sein wöhr ohne waigerung ime, spittlmaister, zugeben uund alß lang er im spitahl ist, dieselbe zuelassen; item sich erbahr, züchtig, gottsförchtig zuhalten, mit schelten, sauffen, zanckhen, hader und unwillen, noch winckhlheurath und andere böse unehrliche sachen anrichten, ohne erlaubnus [25v] deß spittalmaisters nit auß den spitahl, weniger in die weinhkheller
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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