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I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 479
[84.] Dergleichen sezen, ordnen und wollen wür, daß unser superintendent,
spittlmaister und gegenschreiber dern persohnen, so durch procuriren, fürbitt und
andere unordenliche weg in solch unser spitahl befürdert werden, khainen einnemmen,
sondern zu desto gewißerer abstellung solcher unordenlicher befürderung allain die mit
unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und cammer vorwüssen an- und aufgenommen
werden sollen, welche deß werckh der barmherzigkhait bedürfttig sein, doch behalten
wür unß hiemit bevor, daz die, so jederzait von unß oder unseren nachkhommen dahin
geordnet, durch gedachten unseren spittlmaistern und gegenschreiber eingenommen
und underhalten werden sollen, da aber persohnen, mann und weib, so ihr leben erbahr,
frombiglich, mit arbaith oder anderen ehrlichen thuen zugebracht, khranckhait, feur,
feindts gefahr oder andere noth erlitten haben, dardurch sie umb das ihrige khommen,
arm und ellendt worden sein, bittlich fürkhommen thätten, soll sich spitlmaister
und gegenschreiber dessen bei ihren pfarherrn oder sonsten bei ihrer obrigkhaiten
hochstmüglichisten vleiß [24v] mit grundt erkhundigen und, wie obgehört, mit unser
n(ieder) ö(sterreichischen) regierung und camer vorwüssen, solche superintendent,
spittlmaister und gegenschreiber alß dan auch aufnemmen mögen, und bei disen
articul wollen wür, daz die, so schon in unsern oder unsers spitahls diensten ain zeit
lang gewesen, darünen eraltet oder ohne ihr verwahrlosung erkhranckht oder schadhafft
worden, und sonst khain hilf haben, für andere bedacht und befürdern, auf daz andere
desto williger und vleissig zudienen ursach gewünnen und dise ordnung erhalten werde.
[85.] Wan auch jeztermelter armer ainer in unser spital begehrt, soll ihm spittlmaister
und gegenschreiber ain zetl an die arzt, ine zu besichtigen, geben; nach besichtigung
sollen die arzt, wie sie die persohnen befunden, lauter schreiben und dieselben zetlen dem
spittlmaister und gegenschreiber widerumben zuesenden; befünden sie aus den zetl, daz er
khain morbum contagiosum hat, sollen sie daß unser n(ieder) ö(sterreichischen) regierung
und cammer wie auch den superintendenten anzaigen, auf ihr guetthaissen in einnemen,
die ordnu[ng], so hernach folgt, wie sie sich halten sollen, sambt der [be]throenden straff
fürlesen und folgendts weiter dem siechmaister yberantwortten.
[86.] Hieneben wollen wür, dann die orth oder pläz dern ainhundert persohnen an
mann, weibern und [25r] mädlein völlig ersezt sein, das alßdan ausser der peregrinen
niemandt mehr in das spitahl eingenommen, sondern mit der zeit biß widerumben ainer
oder mehr pläz ledig werden, alß dan auß denen, so in daz spitahl begehren, nit der erst
bitter oder der vil fürbitt hat, sondern welches auß inen das werkch der barmherzigkhait
am aller notturfftigisten ist, mit vorwüssen offtermelter unser n(ieder) ö(sterreichischen)
regierung und camer aufgenommen und darob vleißig gehalten werden solle, wo aber der
zeit yber die ordenliche zahl der persohnen eingenommen weren worden, solle es hinfüro
nit mehr beschechen.
[87.] Die armen leuth unsers spitahls alle sollen, sooft es die notturfft erfordert, in
grabe farb mit ainem schwarzen ermbl, die weiber in grabe mändtl, zu underschaidt der
anderen armen leuth geclaidt, ihnen soll auch pfaiden, joppen, hosen, schuech und huet
gegeben werden.
[88.] Jeden armen, der aufgenommen würdt, sollen die spittlmaister und gegenschreiber
zuvor nach aller notturfft, dienstlicher erzehlung und aufspührung mit ernst einbinden, sein
wöhr ohne waigerung ime, spittlmaister, zugeben uund alß lang er im spitahl ist, dieselbe
zuelassen; item sich erbahr, züchtig, gottsförchtig zuhalten, mit schelten, sauffen, zanckhen,
hader und unwillen, noch winckhlheurath und andere böse unehrliche sachen anrichten,
ohne erlaubnus [25v] deß spittalmaisters nit auß den spitahl, weniger in die weinhkheller
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin