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504 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16)
ordnung, wie die ausspeisung in gemeltem spithall ohne gefehr[408v]lichen beschechen
möchte, fürgenohmen, weillen aber unter dißer zeit ville veränderung, so einem pfleger
unrichtigkheit machen khönnen, beschehen, alß wirdet die ordnung vermög beyligenden
speiß zettl vorgeschriben, derselben gemesß der pfleger sich firdershin, biß wür ain anders
verordnen, threylich und ohngefählich zu verhalten wisßen und darob sein wirdt, daß
diße speisen zu jedwederer mahlzeit und yedem pfriendtner, dessen portion besonders
geraicht werde, damit yeder nach seiner gelegenheit esßen khann, weillen einiche
alte betagte pfriendtner sein, diea nit so geschwindt wie andere in esßen nachkhomen
khönnen und also dardurch nit verkührzet, auch bey dem esßen manicher zwispalt
verhindtert werde, doch solle kheinem mehr gestattet werden, dass esßen oder trunckh
wider intention der stifftung auß dem hauß zutragen und zuverkhauffen, sondern waß die
verpfriendte nit esßen oder trinkhen, daß solle zu gueten des spithals [409r] zu weitherer
verkhochung in die kuchl zurugg gestelt werden, ebenfahls ist für niemandt anderen als
für die zwölff pfriendtner und drey ehehalten, wie hinnach angemerckht wirdt, in das
hauß oder ausser dem hauß etwas zu khochen.
[14.] 14to Wann ain verpfrindter erkhrankhet, hat er, pfleger, sorgsamb alle anstalten
zu machen, was zu seiner gebihrenden verpfleg- und curierung vonnethen ist, mithin
anstatt obigen esßen ein anders, was einem krankhen anstehet und von einem doctore
verordnet wirdt, zu verschaffen und also ist zu desto besßerer bequembligkheit das kämerl
in der stuben kheinerley haußrath oder anderen sachen zu belegen, auch niemandt,
es seye wehr es wolle, einzugeben, sonderen beständig vor die etwo erkhranckhende
pfriendtner vorzubehalten, damit solche yederzeit gleich khönnen hineingelegt werden,
dorthen besßer ruehen und ihre gelegenheit brauchen khönne, dargegen die gesundten
umb sovill weniger molestiert und in gebett verhindtert werden. [409 v]
[15.] 15to Wiewohl die alte ordnung vermag, daß ainem yeden pfriendtner allein am
Sambstag, Erchtag und Freytag ain maß wein, die ybrige vier täg aber ain tranckh, von
kränebitpöhr, paißlen und hönig gesotten, gegeben werden solle, so ist doch nach der
handt den alten leithen zu guethen der uncössten dißes tranckhs an weinnen gewendt
und es bishero also observiert worden, daß man einem yeden pfriendtner alle Sonntag,
item alle hochfesst und feyrtäg, so Innsprugg zu feyren die gebraucht hat, also auch
wann die kürchen weiche und patrocinia in der capellen gehalten werden, ain maß wein,
aber nit auf ainmahl, sondern halbs zu mittag und halbs zum nachtmahl und sonst alle
werchtag ein trünckhl als zu jeder mahl zeit ein viertl aus einer maß gegeben, dargegen
der uncossten die tranckhs abgethan worden und weill hierdurch nit villmehr weder sonst
aufgewendt wirdt, als hat es hierbey nach weihls sein bewennden, [410 r] doch soll der
wein denen pfriendtner zu jeder mahl zeit auf obverstandten weiß abgegeben und nit
gestattet werden, solchen etliche täg zu samben zu spahren, und auf einmahl zu trinkhen
und dardurch sich zu berauschen oder aus dem [Spital] zuverkhauffen, wann aber einer
den wein unter dessen essen erspahret, ist solcher dem jenigen, so denselben erspahret,
widerumben verlangtermassen unter tags nit zuversagen.
[16.] 16to Ist denen krankhen (wann der medicus ihnen solchen verpiethet), der in der
verpotts zeit zuruckh geblibene, wie auch der vorigen tag ybrig gebliebne wein nit mehr
wohl, aber denen reconvalescenten noch guet befinden und erlaubnuß des medici zur
gesundheit auf ein oder anderen tag, wie es die noth erfordert, abzugeben.
[17.] 17mo Soll er, pfleger, die sommer und windter wein zu des spithalls oder der
a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin