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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Page - 508 -
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Page - 508 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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508 I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) darauf zu erwahrten, was anbefolchen wirdt, und ob etwo was zuerkhauffen, wann dißes beschicht, solle sye zu gueter verwendung vleissige sorg tragen und das erleschte guet gethreylich und gewissenhafft gleich dem pfleger einhändigen, die rev(erendo) tunges solle, wie gebreichig, neben der stallung, biß die zeit erfordert, solche aus die mäder zu fiehren, aus dem stall zusamben getragen werden, doch soll sy kheine arbeither zu disem oder anderen ohne vorwisßen des pflegers anstellen, wan aber solche mäder nit gearbeithet, sondern umb den bestandt zinß außgelasßen werden, wie dermahlen beschichet, hat sye [417r] alßdann nach anwaißung des pflegers in hauß oder garthen ihr arbeith zuverrichten, nemblichen dem garthen vleissig zu zaffen und die darzue erkhauffte bemayrung anzuwenden, auf das der grundt nit abgange khome und was angesäet und gesezt wirdt, wohl gerathe, sodan seiner züns das erziglete in das spithall zu tragen und dem pfleger zu seiner weitheren disposition vorzuzeigen. [33.] 33tio Weillen auch etwas herinen gehalten werden, auf das für die kranckhen pfriendtner gleich ein frisches ay oder henn hergenohmen werden khann, soll sy auch diße allein und kheine frembde nit unterhalten und söchen, das kheine verlohren gehe, das hervorgegeben esßen fir diße hennen nit nach pausch, sonderen nur was vonnethen ist geben, im ybrigen auch der außwahrterin oder köchin mit aufpetten, khören oder anderer arbeith in der kuchl beyhelffen, sonsten aber für das spithall spünnen. [34.] 34to Soll er sein vleisßiges aufmörckhen [417v] und zuesöchen haben, damit alles daß jenige, waß hievor einkhombet und zu nottwendiger unterhaltung und gebrauch der pfriendtner erkhaufft und erziglet wirdt, mecht angewendtet, auch das feyrende bettgewandt, so nit gebraucht wirdt, jährlichen gepuzt, gelufftet und vor verderben conserviert, nicht minder, wie schon gemeldet, der wein in keller vleissig versorgt werde, in summa auch sonsten fürders alles dise mit bestem nuzen und zu kheiner iberfleissigen verschwendung angelegt, gebraucht und hierinnen ainicher vortl oder genuss, wie der sein möchte, nit gesuecht, villweniger dem spithall in ain oder anderen nichts entzochen, sonder jeder ehehalt und pfriendtner seiner gebihr, wie auch er sich allein seiner zuegeaigneten besoldung beniegen lasßen, auch sich befleisßen, daß yeder zeit haußhabliche, frombe, aufrecht und gethreye ehehalten, bey denen ainicher verlurst oder abtrag nit zu befahren (darauf er dann sonderlich vleisßig achtung haben solle), eine köchin und hauß diern deß gleichen, weill leichtlich zuerachten, [418r] das mehrgemelte pfriendtner als alt, schwache persohnen ein ander selbst wenig beistehen, höben, legen oder wachen khönnen, so wollen wür, das mehr hechst gedachtem kayßers Ferdinand abgegebene verordnung gemesß ein wahrterin, welche starckhen leibs, sich auf das haußweßen verstehe, und den kranckhen jeheweihls sowohl bey tag als nachts, wie es deren schwachen notturfft erforderen wirdt, willig, vleissig und ohnverdrossen erzeige, und ihnen beyspringe, auch zu anderer arbeith tauglichen bestelt werde, auf welche ehehalten aber er jederzeit sein vleissig und genaues aufsöchen haben wirdt, da auch ain oder der andere pfriendtner, ehehalten dem spithall pfleger in gebihrenden spithall sachen den gezimbenden gehorsamb nit laisten, sondern widerwerthig sich erzeigen wurden und sich von ihnen nit corrigieren lassen wolten, soll er es an die o(ber) ö(sterreichische) camer gelangen lassen, damit einsächen und nachgestaltsambe der sachen veränderung mit disen persohnen fürgenohmen werden khönne, hingegen [418v] ist auch er, pfleger, nit befuegt, obige ehehalten zu seiner arbeith anzustellen (dardurch seine ehehalten zuerspahren), sonderen bey obverstandtner arbeit des hofspithall verbleiben zu lassen. [35.] 35to Ist unnser befelch hiermit nochmahlen, daß in allen und yeden bestens gewürthschafftet und gehaußet und forderist bey dem jährlichen kürchweich fesst, allwo man von alters hero uiblichermassen einen jeheweiligen cooperatore, pfarrmeßner
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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