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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 509 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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I. Österreich: Hofspitäler (Edition Nr. 1–16) 509 und meßner khnecht allhier wegen der in dem spithall das jahr hindurch habenden bemiehung, warfür ihnen weithers nichts bezalt wirdt, abzuspeißen und gastieren pfleget, nicht excediert und zuvill aufgewendtet werde, warauf dan unnßer jeheweihliger darzue khomende cameral abgeordnete ebenfahls seine pflicht schuldige obacht haben wirdt. [36.] 36to Statuieren wür auch, daß khonfftighin in allen apotheckher conti, so sich jährlichen auf ein zimbliches belauffen, [419r] bey jeder posst beigesezt werden solle, für was fir eine persohn oder pfriendtner dise oder jene medicin oder anders abgegeben worden, warnach also er, unser spithallpfleger, dan medicum und apoteckher zu sincerieren und anderer gestalten den conto nit zubezahlen hat. [37.] 37to Solle derselbe all jährlichen bey außgang des dritten quartalls unser o(ber) ö(sterreichischen) hof camer berichten, wafir und wievill von dem in vorigen jahr verschaffnen wein und esßig noch verhanden, damit darauf die weithere disposition vor das khonfftige gemacht werden möge. [38.] 38to Und sovill es das rechnungs weßen anbetrifft, hat derselbe jederzeit von drey natural monathen einen claren und ohnerfölschten extract von allen seinen einnehmen und außgaaben und zwar nach verflossenen sothanen drey monathen bey drey gulden straff inner nechst darauf folgenden vierzöchen [419 v] tögen denen erlasßenen verordnungen gemesß jedesmahlen mit handtschrifft und pettschafft geförtigter und zwar in duplo zu handen unserer o(ber) ö(sterreichischen) bancal repraesentation, wie auch von denen naturalien ein extract des empfangs und außgaaben mehrbemelter o(ber) ö(sterreichischen) hofcamer mit obigen extracten einzustellen. Auch [39.] 39no alljährlich und yedes jahr besonders uber all sein einnehmen und außgäben nur außfiehrliche den vier quartalls extract in der ordnung und rubiquen ganz gleichförmige ordentlich folierte mit behörigen authentischen original beylagen, deren kheine in charta bianca bestehen solle, belegte rechnung zu stellen und solche nebst allen beylaagen, wie auch eine rechnung von denen empfangenen und außgegebnen naturalien nach verflossnen natural jahr jedes lesten December innerhalb darauf folgenden drey monathen und also lenngst bis ersten April bey zechen [420 r] thaller straff zu handen von unßeren o(ber) ö(sterreichischen) hofcammer richtig einzuliefren. [40.] 40. Wurde aber ihme, unserem kay(serlichen) hofspithall pfleger Geroldt, in diesem seinem ambt ichtwas zu schwehr fallen, solle er das jederzeit an vill gedacht unser o(ber) ö(sterreichische) hofcamer gelangen lasßen, und sich hieryber beschaidts erhohlen. In ybrigen aber [41.] 41o der standt und die beschaffenheit dises ihme allergnädigist anvertrauten hofspithall pflegambts ausser unseren camer weeßen zu Innsprugg niemandt zueröffnen, sonderen mänigclich verschwiegen halten. Auch [42.] 42do dise ihme auf unßer wohlgefallen und widerrueffen verlichen hofspithallpfleg mit allem deme, waß ihme lauth inventary hiebey ein- und ybergeben worden, oder sonsten darzue gehört, wann und so offt wür es verlangen, wiederumben abtretten, sonsten werden so wohl er, [43.] 43. unser spithall pfleger Geroldt, als [420 v] die ihme zugegeben außwahrterin, köchin und hauß diern in ainen und anderen gewisßenhafft gethrey und vleissig handlen, alles das jenige handlen thuen und lasßen, was zum besten vill erzeltes spithalls, auch dessen aufnamb, nuz, fromben zu ainer gueten nuzbahren haußhaltung ersprießlichen sein khann und mag, wie dan ein gethreyer spithall haußpfleger vor Gott, dem allmächtigen, ohne daß zu thuen schuldig und verpunden ist und er khonfftig in jener welt verantwohrten khann. Inmasßen
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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