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600 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46)
zusamben kunfft ervolge, [/] darauß örgernuß entstechen unnd etwo schandttatten
entspringen mechten, dessentwegen dan ein spitlmaister die ditsorthige obsorg dem
mösßner, mayrn unnd beschliesserin commitiern unnd selben solches öffters einbinden
solle.
[6.] 6. Solle auch ein spitlmaister dahin verbunden sein, die vorfallende spenten, sye
mögen hernach in geldt, wein, pier, fleisch unnd broth gethaillet werden, an einen tag,
wan sye verfahlen unnd demnach mit keinen aufschub zu thaillen, auch volgents dise
außlagen, wie ruckhwerts mit mehrern zu ersechen, specifice in dessen rechnung per
außgab zu bringen, ja auch dise außthaill- unnd dargebung deren spenten jedeßmahls in
beysein des zuegebnens zu bewerkhen.
[7.] 7. Solle auch von den spitlmaister, denen pfrientnern unnd mayrleühten ihr [/]
wochentlich gewohnliches broth unnd täglich zweymahlige speiß, davon ruckwerths das
mehrere zu ersechen, fürdershin gleich wie vor alters ohnne abbruch geraichet werden,
dessentwegen dan ein spitlmaister unnd zuegebner öffters zu mittag unnd nachts zeit
aldahin in spitall umb essens zeit sich verfüegen unnd demnach in augenschein nemben
sollen, obwoll von der aufgestölten köchin ihnen, armmen leüthen, das geraichet werde,
was täglich vor selbe hergegeben worden.
[8.] 8. Sollen auch künfftighin von den vorstehenden spitlmaister, denen pfrientnern
ihre in natura an leinwath, laden und zwilch nembende wündter klaider unnd
nothwendigkheiten, in monath September die sommer klaider, aber in monath April
sambt denen vors ganze jahr gebührenden schuechen, nicht minder was [/] an selbe
davor gewohnlicher massen in gelt gegeben werdet unnd zwar jedesmahls in beysein des
spitl(meister) zuegebnens gethaillet, sommit davon in jede rubrique die besondere außlaag
mit beylegung einer specification, die dan auch mit ende des jahrs von zuegebnen mit
undterschriben werden mues, gebracht werden.
[9.] 9. Sollen auch der spitlmaister unnd zuegebne dahin geflissen sein, das in spitall
alle seibrigkheit beygehalten, besonders aber die ainfaltige tosten unnd narren von der
aufgestölten besolten krankhenwartherin gesäubert, auch selben ihre wäsch gehörig
gewaschen unnd somit nicht in die unsäubrigkheit verderben sollen.
[10.] 10. Solle ein verordneter spitlmaister auch künfftighin alle abfallende interessen
unnd deputaten von jahr zu jahr volkombentlich unnd völlig per empfang [/] nemben
unnd davon keinen ausstandt ansezen, welches dan in denen raittungen nichts alß
confussion machet, so deme bey widrigen bevolg, dan auch außgestölt unnd somit der
abgang von selben angefordert werden solle.
[11.] 11tens Solle ein spitlmaister auch sogestaltig das jährliche völlige urbarium unnd
etwo sonst die von mehreren jahrn ausstehende urbars ausständt gänzlich in empfang
nemben, die davon aber yber die einbringung annoch hafftende restanzien schliesslich in
seiner rechnung per vergniegung sezen.
[12.] 12tens Gleichergestalt solle ein spitlmaister seinen von vorigen jahr etwo zu
suechen habenden raithrest in der künfftigen rechnung per außgaab bringen, so fehrn
aber selber einen raithrest schuldig verbleiben solle, solchen in der [/] darauf volgenden
jahrs rechnung per empfang nemben solle.
[13.] 13tens Solle ein vorstehender spitlmaister verbunden sein, seine außgaaben, so es
nur anderster möglich unnd davor beylagen zu bekommen sein, mit gehörigen beylagen
zu belegen, jene außlagen aber, wovon er keine auszigl oder beylag haben kan, specifice
anzusezen unnd demnach keine sich per pausch anzurechnen, welches deme sonst
jedeßmahls außgestölt werden solle.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin