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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 600 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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600 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46) zusamben kunfft ervolge, [/] darauß örgernuß entstechen unnd etwo schandttatten entspringen mechten, dessentwegen dan ein spitlmaister die ditsorthige obsorg dem mösßner, mayrn unnd beschliesserin commitiern unnd selben solches öffters einbinden solle. [6.] 6. Solle auch ein spitlmaister dahin verbunden sein, die vorfallende spenten, sye mögen hernach in geldt, wein, pier, fleisch unnd broth gethaillet werden, an einen tag, wan sye verfahlen unnd demnach mit keinen aufschub zu thaillen, auch volgents dise außlagen, wie ruckhwerts mit mehrern zu ersechen, specifice in dessen rechnung per außgab zu bringen, ja auch dise außthaill- unnd dargebung deren spenten jedeßmahls in beysein des zuegebnens zu bewerkhen. [7.] 7. Solle auch von den spitlmaister, denen pfrientnern unnd mayrleühten ihr [/] wochentlich gewohnliches broth unnd täglich zweymahlige speiß, davon ruckwerths das mehrere zu ersechen, fürdershin gleich wie vor alters ohnne abbruch geraichet werden, dessentwegen dan ein spitlmaister unnd zuegebner öffters zu mittag unnd nachts zeit aldahin in spitall umb essens zeit sich verfüegen unnd demnach in augenschein nemben sollen, obwoll von der aufgestölten köchin ihnen, armmen leüthen, das geraichet werde, was täglich vor selbe hergegeben worden. [8.] 8. Sollen auch künfftighin von den vorstehenden spitlmaister, denen pfrientnern ihre in natura an leinwath, laden und zwilch nembende wündter klaider unnd nothwendigkheiten, in monath September die sommer klaider, aber in monath April sambt denen vors ganze jahr gebührenden schuechen, nicht minder was [/] an selbe davor gewohnlicher massen in gelt gegeben werdet unnd zwar jedesmahls in beysein des spitl(meister) zuegebnens gethaillet, sommit davon in jede rubrique die besondere außlaag mit beylegung einer specification, die dan auch mit ende des jahrs von zuegebnen mit undterschriben werden mues, gebracht werden. [9.] 9. Sollen auch der spitlmaister unnd zuegebne dahin geflissen sein, das in spitall alle seibrigkheit beygehalten, besonders aber die ainfaltige tosten unnd narren von der aufgestölten besolten krankhenwartherin gesäubert, auch selben ihre wäsch gehörig gewaschen unnd somit nicht in die unsäubrigkheit verderben sollen. [10.] 10. Solle ein verordneter spitlmaister auch künfftighin alle abfallende interessen unnd deputaten von jahr zu jahr volkombentlich unnd völlig per empfang [/] nemben unnd davon keinen ausstandt ansezen, welches dan in denen raittungen nichts alß confussion machet, so deme bey widrigen bevolg, dan auch außgestölt unnd somit der abgang von selben angefordert werden solle. [11.] 11tens Solle ein spitlmaister auch sogestaltig das jährliche völlige urbarium unnd etwo sonst die von mehreren jahrn ausstehende urbars ausständt gänzlich in empfang nemben, die davon aber yber die einbringung annoch hafftende restanzien schliesslich in seiner rechnung per vergniegung sezen. [12.] 12tens Gleichergestalt solle ein spitlmaister seinen von vorigen jahr etwo zu suechen habenden raithrest in der künfftigen rechnung per außgaab bringen, so fehrn aber selber einen raithrest schuldig verbleiben solle, solchen in der [/] darauf volgenden jahrs rechnung per empfang nemben solle. [13.] 13tens Solle ein vorstehender spitlmaister verbunden sein, seine außgaaben, so es nur anderster möglich unnd davor beylagen zu bekommen sein, mit gehörigen beylagen zu belegen, jene außlagen aber, wovon er keine auszigl oder beylag haben kan, specifice anzusezen unnd demnach keine sich per pausch anzurechnen, welches deme sonst jedeßmahls außgestölt werden solle.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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