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606 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46)
[30.] An verhakhet
Ist die rechnung also einzurichten alß [/]
Empfang
Erstlich ist der verblibene überschusß, so fehrn einer gewessen, jedeßmahls von vorigen
jahr in empfang zu nemben v(erbi) g(ratia) mit sovill ... lb.
Dan sein auß obigen aufgehakhten sovill pächen spöckh sambt den darzue genombenen
insleth an verhakhet gemacht worden v(erbi) g(ratia) sovill ... lb.
[macht] ... lb.
Vergniegung hierauf
Inhalt beyligend wochentlich und specifications entwurff ist von wochen zu wochen dis
jahr hindurch an verhakhet aufgangen in das haus, welche specification auch von den
zuegebnen zu undterschreiben v(erbi) g(ratia) sovill ... lb.
Verbazt unnd in callo sein gangen ... lb.
verhanden sein annoch inhalt remanenz ... lb.
macht ... lb.
[/] [31.] Den grien- und geselchten fleisch aufgang betreffend
Soll hierinfahls ein vorstehender spitlmaister künfftighin solcher gestalt seine rechnung
formiern alß
erstlich solle selber das griene fleisch, was denen pfrientnern unnd mayrleüthen an denen
spents tägen geraicht würdt, specifice unnd besonders von tag zu tag, wan es selben
geraicht worden, verrechnen also zwar das was an jenen spenten von aignen in hauß
geschlachten viech geraichet würdt, soll er specifice mit den pfundten ansezen, was aber
auß der fleischpankh vor solche spenten gefellet würdt, solle er hierumben besondere
außzigl von fleischhakher beybringen, nicht minder soll er, spitlmaister, umb das griene
fleisch, welches sonst wochentlich alß ordinari [/] für die pfrientner unnd mayrleüth in
das hauß aufgehet unnd auß der fleischpankh getragen werdet, von den fleischhakher
auch die außzigl nach den wochentlichen aufgang einrichten lassen unnd solches seiner
rechnung beylegen, was aber von selbst aignen geschlagenen hauß viech uber die sellich
vor die leüth in hauß gebraucht werdet, davon soll er, spitlmaister, ebenfahls eine
besondere specification errichten unnd solche seiner raittung beylegen.
[32.] Belangend das sellich fleisch, auch hammen unnd prathwürscht
Solle hieryber ein vorstechender spitlmaister kunfftig solcher gestalt seine rechnung
sowoll in empfang alß außgaab legen. [/]
Alß das geselchte schwein fleisch, so in voriger raittung per remanenz gebliben, hat
gewogen v(erbi) g(ratia) sovill ... lb.
Das heuer erzeigte hat nach abgenombener sellich gewogen sovill ... lb.
Das geselchte rintfleisch, so per remanenz gebliben, hat gewogen ... lb.
Waß heuer von solchen auß der sellich erzeiget worden, hat gewogen ... lb.
[macht] ... lb.
Schwein schultern sein inhalt vor ainjahriger remanenz
gebliben v(erbi) g(ratia) sovill ... stuckh
Vor heuer sein erzeigt worden sovill ... stuckh
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin