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630 V.2 Kärnten: Klagenfurt – Bürgerspital und Armenhaus (Edition Nr. 41–46)
heiligen haubt für die stiffter und gutthätter dises armenhaußes einen roßenkranz betten,
sonach aber mit gleicher ordnung zuruckkehren.
Damit sich aber niemand einer unwissenheit entschuldigen könne, so sollen dise satz und
ordnungen (von welchen ein exemplar jederzeit bey dem inspectoren des armenhauß sein
wird) von ihme, inspectoren, in gegenwart aller inwohner ina den theillungs [/] zimmera, b
alle drey monath einmahl zur schuldigen befolgung ganz deutlich vorgelesen und expliciret
werden, wornach sich dann ein jeder zu richten, den schuldigen gehorsam in allen stucken
zu bezeigen und auf solche arth sich vor der straff und schaden zu hütten wissen.
Signatum Clagenfurth den 1ten October 1756.
a–a Über der Zeile nachgetragen; zimmer über der Zeile nachgetragen und getilgt, drei Worte in der Zeile
unleserlich und getilgt.
b Folgt besonders, getilgt. Abb. 87: Klagenfurt, Wap-
pen und Namen der
Familie Khevenhüller,
Stifter für das protes-
tantische Bürgerspital in
Klagenfurt (1582) (Quelle:
KLA, AHS 1502, Erstes
Stiftbuch des Klagenfurter
Bürgerspitals 1582).
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin