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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 639 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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V.3 Kärnten: Spittal – Herrschaftspital (Edition Nr. 47–48) 639 Mit gemeinen hüetten solle man sie auch nach und nach, wie es die noturfft erfordert, versehen. Mit schuechen sollen sie ingleichen der notturfft nach, denen so arbeiten und im sommer in veldt zuegebrauchen mehrer, denen anderen aber weniger versehen werden. [6v] [8.] Und damit man bey dem spittl alle jahr durch die gespunst der dirnen sowoll als der spentlerin möge die notturfft leinwath machen, alß zue der ferb- und bekhlaidung, auch leingewanth der armen leüth, also auch zum leylacher, tischtüecher und aller anderer spittl notturfft, solle man jährlichen ein vier centen haar aufspinnen und darauß zue rechter weil und zeit die nothwendige leinwath machen lassen und wan das spittl nicht sovil alß vier centen selbsten erbauthe, soll man den yberrest zue ergenzung solcher summa in den haarmärkhten erkhauffen. [9.] Auf spittl notturfft wierd passiert jährlichen, wan and(er)st die sechs und zwainzig arme erhalten werden, vermög diser ordnung, von speckh drey centen und waß man an disen in spittl nicht selbsten erzeugt, solle man umb das baare geldt erkhauffen und die spittlmayrin solle solcher gestalt, weil man ein ergäbiges zuelast, denen spendtlern ihren speisen, desto besser vermachen und einbrennen. Von schmalz, außer dessen, waß man im spittl selbsten von der mayrschafft samblet, wird erlaubt und zuegelassen umb das baare geldt ein centen jährlichen zueerkhaufen, [7r] doch das solches threulichen, und zuvorderist in der Fasten und wan das viech in der almb, denen armen leüthen in ihren speissen zue gueten khome. Und weillen man alle jahr zur spittl notturfft ein siben stöckh salz von nöthen, also solle der spittlmayr zue rechter weil und zeit und wan solches am wölflisten zuebekhomen, solche noturfft erkhauffen und gegen habern in billichen werth trachten zuvertauschen. Casten ausständt solle der spitlmayr kheine passiern und die unterthanen dahin vermögen, damit sie jährlichen ihre schuldigkhaiten mit schönen, rainen und wolgeleüterten traidt abgeben. [10.] Von melchkhüen solle der spitlmayr sich befleissen, stätigs bey der mayrschafft ein zwelff guete zuhaben und den zigl zueerhalten, auch alle jahr ein terzen zue mesten und zu schlächten, von schenen schweinen auch [7v] den faßl zueerhalten und darvon alle jahr wenigist ein siben zuemesten, dan auch alzeith zway ross zue den nothwendigen zug und arbeith außzuhalten. [11.] Daß nothwendige spitlholz solle der mayr zue rechter weil und zeit auf das wölflist, so müglichen, arbeiten und zuerichten lassen, solches auch auß den spittl forst in Libnig nemmen und durch die aigne fuehr und, wan es von nöthen, durch hilff der spitl unterthanen fiehrn lassen. [12.] Die außzüg und handtwerkher solle der spittlmayr alle jahr gegen Weinachten durch dem spitlverwalter der billigkheit nach bezahlen lassen und sehen, das daß spitl hierinnen nicht yberschäzt werde: Man solle auch unnothwendige aufgäng und costen bey solchen handtwerkhern auf maist, so müglichen, verhündern und die außzüg seiner zeit theils mit traidt in rechtmässigen anschlag und theils mit baren geldt bezahlen. Daß dienstgesündt, denen sein sollen neben dem mayr und mayrin, auch warterin, zwey diern und zwen khnecht, solle man jährlichen an heilligen Johanns tag richtig bezahlen. [8r] [13.] Also offt ein armer oder spentler auß dem spittl abstirbt, soll der spitlverwalter und spitlmayr auch mit wissen und rath eines ehrwierdigen spitl capelan alsobalt umb ein andere arme person, die eines solchen allmuesen vonnöthen und würdig schauen und solche einen regierenden heren graven der graffschafft Orttenburg oder, in abwessenheit
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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