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VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52) 657
besorgen und darob zu seyn, damit zwischen ihnen, armen leuthen, kein zanckh, neyd
oder hass sich ergebete, in solch eraignenden fahl alsogleich abgestellet, folgsam keines
weegs einiger unwillen oder zwaytracht zwischen ihnen gestattet werden, und sollen
sie arme auch solche vereinigung ganz gutwillig annehmen, sich mit nichten darwider
sezen, sondern mit einander in der forcht Gottes einig, züchtig und fridsam leben, sich
auch von allerley leichtfertigkheiten, gottes[233r]lästerungen, sauffen, zankhen, hadern,
winckhlheyrathen und dergleichen unanstendigen lebenswandl gänzlichen enthalten, denen
auch ohne vorwissen seiner spitlmaister erlaubnus aus dem spital zu gehen, vill weniger
herum zu vagiren, daß allmoßen zu samblen, oder die würthshäuser zu besuchen, nicht
gestattet werden solle. Solchemnach haben sie, samentliche arme, alle unzucht in wort und
werkhen zu vermaiden, in fahl aber sich einer oder mehr über seine, spitlmaisters, gütliches
untersagen darob nicht kehren wolten, sollen selbe gebührend und nach beweiß deren für
sie, arme, aufgezeichneten reguln und sazungen ganz unverschont abgestraffet werden, in ein
oder anderen auch schon selbst angemerkhten fahl [233v] aber ist die sache unverweilt der
angeordneten kay(serlich) könig(lichen) hofcommission zu hinterbringen.
[6.] 6to Solle alltäglich daß spital thor zu rechter zeit und weille gespöret und ausser
sich ergebenden casibus necessitatis kein spitaller hinaußgelassen werden, eraignete es sich
aber, daß ein oder anderer ohne speciallicenz nach der spöhr nicht zu haus seyn wurde, ist
selber obangezogener massen zu bestraffen.
[7.] 7mo Hat er, spitlmaister, besonders zu beowachten, auf daß allenhalben die
saubrigkheit gehalten, auch damit die arme, welche noch einiger massen bey kröfften
seynd, nicht in miessigang gelassen, sondern zu der arbeith, welche sie verrichten können,
angehalten werden. Herentgegen sollen [234r]
[8.] 8vo ihnen, samentlichen spitallern, ihre zu unterhaltung gewidmete geld- und
natural portionen wochentlich oder alltäglich, wie bißhero beschehen, richtig gereichet
werden und beynebens darob seyn, das sie, spitals persohnen, so vill möglich, alle
insgesamt zu gewissen und gleichen stunden daß mittag- und nachtmahl einnehmen,
denen krankhen aber, so auß schwachheit nicht auß dem beth köneten, ihre speisen
zugetragen und abgegeben werden, nicht weniger daß sie auch jedesmahl vor- und
nach dem esßen das gewönliche gebett verrichten, bey dem essen all unnuzes geschwäz
vermeiden und sich aller zucht und ehrbarkheit gebrauchen. Und da
[9.] 9no eine arme persohn krankh und schwach sich [234v] befindet, warauf besonders
acht zu geben ist, soll solches dem aldort befindlichen chyrurgo oder apodekher zeitlichen
angezeiget, dem krankhen die vorgeschribene hilfs mittel und medicin gratis geraichet
und ihme alle ohne dem seinen nebenmenschen schuldige liebe und christliche hilffe
erweißen, was dienlich seyn mag, gekhocht und geraichet, auch sonst mit aller nothdurfft
gewartet, folgsam in tottsnöthen mit denen h(eiligen) h(eiligen) sacramenten versehen,
und an ihme nichts verobsaumen und da in fahl ein patient mit gefährlich anstekhender
krankheit behafftet oder solchea nur besorget werden solle, selber alsogleich separiret und
in einen besondern zimmer gebracht werden solle. [235r]
[10.] 10mo Wan ein spitaller oder spitalerin abstirbt, solle die anzeige schleinig an eine
hochlöb(lich)e hofcomm(issi)on gethan und endweder gleich unter einstens oder kurz
darnach ihr vermögen, es mag vill oder wenig betragen, beschriben und daß inventarium
darüber nebst der anzeige, ob kinder vorhanden oder nicht, eingeschikhet werden,
darüber die g(nä)dige resolution, was mit dem verlasß disponiret würd, abwarthen und
a Folgt oder solche irrtümlich wiederholt.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin