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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 658 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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658 VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52) sodan solchen in seiner amts rechnung ordentlich per empfang und die außgaben mit behörigen quittungen belegen solle. Und sintemallen [11.] 11mo die aufnehmung deren spitals persohnen allein von der hochlöb(lichen) hofcommission dependiret, einfolglichen wan ihro hochlöb(liche) hofcomm(issi)on g(nä)- dig beliebete, über daß [235v] suppliciren deren armen vorhero ihme, spitlmaister, zu vernehmen, so hat derselbe auf diejenige keinen regard zu machen, welche ihre lebenszeit mit sauffen oder sonst leichtfertig und muthigen wandl zugebracht, somit ihr armuth und ellend selbst ursach, folglich daß werkh der barmherzigkheit nicht würdig seynd, welches dan auch mit jenen zu verstehen ist, die mit der anstekhenden seuche, ausßaz, franzosen und andern krankheiten, so man contagios nennet, beladen oder mit unsinigkheiten und raßerey beladen seynd, und solle auch keinesweegs auf die beschehende recomendation, sondern wan vorbedeüte umstände nicht zu gegen seynd, auf die besonders bedürfftige [236r] und nothleidende, sonderlich aber auf die burgers persohnen, so denen anderen jederzeit vorgehen werden, reflectiren, solche gehor(sam)st vorschlagen und darüber die g(näd)ige verbschaidung und befelch erwarten. [12.] 12mo Würd ihme, spitlmaister, hiemit ernstlich und bey würkhlicher bestraffung verbotten, von denen hineinkhomenden armen persohnen die mindeste erkhentnus, discretion oder wie solche benennet werden mag, anzunehmen, vill weniger solche von ihnen zuerpressen und bey deren eintritt in daß spital an ihren wochentlichen und täglichen geld oder natural portionen einzubehalten. [13.] 13tio Solle ein aigenes einschreib buch oder prothocol gehalten, in solchen die [236v] dermahlen in spital befindliche und könfftig einkhomende persohnen mit tauff- und zunammen, auch alter und dem geburtsorth, deren männer und weibern, auch wan sie aufgenohmen worden, auch ob und was selbe von ihren vermögen etwan mit hinein gebracht haben, und wan ihnen die verpflegungs portion zu raichen angefangen hat, ordentlich eingeschriben, sodan aber, wan ein oder andere persohn hievon successive abstirbt, hinauß komet oder sonst von der verpflögs portion excludiret würd, solches in margine mit außezung des dati und der jahr zahl, so es geschehen, angemerkhet werden. [14.] 14to Würd ihme, spitlmaister, obligen, auf daß spital [237r] wohn- und darzu gehörige häußer genaue obsicht zu tragen, damit selbe in baulichen standt erhalten werden, jedoch solle demselben nicht erlaubet seyn, ohne schrüfftlichen consens einer hochlöb(liche)n hofcommission vor sich selbst ein neües gebäu oder sonst kostbahre und über 5 fl. sicha erstrekhende reparationa, ausser es leyde solches wegen besorgung grösseren schadens keinen verschub, vorkheren zu lassen, sondern in solchen vorfahlenheiten hat er, spitlmaister, die sache mit beyschliesßung deren legalen reparations überschlägen wohlgedachter hofcommission berichtlich gehor(sam) anzuzeigen, darüber dem g(nä)- digen verbschaidt zu erwarthen und denselben zu befolgen. Vor daß [15.] 15te sollen auch die zu dem spital gehörige grundtstückhe, [237v] wie solche immer namen haben mögen, fleisßig und wohl bearbeitet werden, damit daß spital jederzeit einen guten nuzen darauß ziehe, die einkhomende pfenwarthen, so vill deren über die eigene nothdurfft hinwekh zu geben wären, jederzeit um rechten werth, keines weegs aber leichter dingen und um geringen preys zu verkhauffen, noch weniger aber auf eine eigennuzigkeit alß mit pactirung eines leykhaufs oder wie es immer namen haben mag, dabey getrachtet werden solleb. a–a In linker Spalte nachgetragen. b Folgt und weillen dan, getilgt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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