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VI.4 Steiermark: Eisenerz – Bürgerspital (Edition Nr. 52) 659
[16.] 16to Hat er, spitlmaister, ein jähr(liche) rechnung mit allen darzu erforderlichen
original beylagen inner 4 wochen nach außgang des jahrs zur wohlermelter hofcommission
zu legen, [238r] welche sodan durch die unterhabende buchhalterey justificiret, auch die
etwo ergebende und zuschikhende mängl und bedenkhen in tempore zu erleüttern oder
abzulainen, auf daß sodan mit demselben die volstendige richtigkheit gepflogen werden
möge, weßwegen selber beforderist eine besondere cassam zu führen, solche gelder
keinesweegs mit denen seinigen zu vermischen, noch weniger ohne consens der offtbesagten
hofcommission davon was außzleichen sich unterwinden solle. Damit man aber
[17.] 17mo in einer instruction nicht wohl alles exprimiret und die zukhönfftige
casus vorgesehen werden können, alß würdt er, spitlmaister, auf dem möglichsten nuzen
dißes zu verwalten habenden spitals zu besorgen, auch [238v]a alle gefölle, stüfftungen
und einkhönffte desselben, wie solche namen haben mögen, in der jährlich zu legenden
rechnung ordentlich und getreulich sub poena malversationis zu verrechnen, bey sich
etwo ergebenden anständen aber bey einer kay(serlichen) könig(lichen) hofcommission
bericht(lich) geh(orsam)st sich anzufragen und dem g(nä)digen verbschaidt zu gewarten
habenb.
[18.] 18vo Will wohlermelte hofcommission ihro vorbehalten haben, was etwo
könfftig zu nuzen und aufnahm dißer milden stüfftung und zu gutten deren spital
persohnen zu verbessern, mithin in dißer außgefertigten instruction auch allenfahls zu
änderen, mindern oder zu vermehren nötig und vorträglich scheinen möchte, in allweeg
nach befund zu verordnen und zu veranstalten. Dahingegenc
[19.] 19no und schließlichen werden ihme, spitlmaister, vor ein recompens jähr(lich)
30 fl., auch vor erricht und zustenden schreibung der amts rechnung und übrig
vorkhomenden schreibereyen 12 fl., dan vor canzley nothdurfften 1 fl. passiert; in
urkhundt dessen etc.c Gräz, den 20.d Juni 1763d. [239r] Iste unser hierbey gedrucktes hof-
commissions insigl und fertigung, Gräz, den 20. Juny 1763.
Praeses solus
L. S. N. N. die in geistlich und milden stifftungs sachen allergnädigst angeordneten
hofcommission praeses und räthe secrete.
Nr. 53
Speiseordnung für das Bürgerspital in Eisenerz.
Eisenerz, 1757
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 22, K. 120, Nr. 200 (Entwurf, Abschrift)
Entwurf der natural-verpflegung auf 20 arme in dem spittal Eysenärzt, von tag zu tag mit
der verbesserung nach gemachten Carl Hacklischen fundation
a In linker Spalte N. N. der in geistlich und milden stüfftungs sachen allerg(nä)digst angeordneten
hofcommission in praes und räthe. Hierunter des secretarii unterschrüfft. Auf der seiten prases allein, sigil in
mitte, getilgt.
b Folgt schließlichen, getilgt.
c–c In linker Spalte nachgetragen.
d–d Unter der Zeile nachgetragen.
e–e Auf einem nachträglichen Blatt eingetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin