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VI.6 Steiermark: Graz – Armenhaus, Bürgerspital, Lazarett (Edition Nr. 55–63) 673
Folgendea worthe seyn, von dem in die pflicht nehmenden mit aufgehobenen 3 fingern
bedeutlich nachzusprechena: Wie mir anjezo vorgehalten worden und ich zu thun
beschieden bin, deme will ich also getreulich als gehorsamst nachkommen, so wahr
mir Gott helffe, die übergebenedeyteste ohne mackel empfangene jungfrau und mutter
Gottes Maria und alle liebe heilige.
Solchergestaltb hatt den 8ten Febr(uar) 1757 in commission der neuresolvierte
spittelmaister Fuchs das jurament abgelegetb.
Nr. 58
Instruktion für den Bürgerspital-Seelsorger in Graz.
Graz, 1731
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 15, K. 83, Nr. 125, fol. 1r–6v (Konzept)
[1r] Puncta, so seiner fürst(lich) gnaden dem herrn bischoffen zu Seggau als vicario
generali zu formierung einer instruction vor dem in allhiesiges spittall zum h(eiligen) geist
praesentirten beneficiato curato von seithen der in landssicherheits sachen angeordneten
hoffcommission zu communiciren.
[1.] Erstlichen würdet ihme, beneficiato curato, obligen denen spitallarmen Sonn-
und feyertags das worth Gottes zu verkündigen, die h(eilige) mess in der spittall und filial
kürchen zum h(eiligen) geist, ausser denen wochentlichen zweyen tagen, da er solche
zu s(ank)t Georgen zu verrichten, davor aber einen anderen geistlichen in das spittall
an[1v]statt seiner zu substituiren hat, alltäglich selbsten zu lesen, aldorthen die h(eiligen)
sacramenta denen armen gratis zu administriren und sie in ihren triebsaallen zu trösten
undc demselben anbey auch ausser den spittall die curam animarum in der Muhr vorstatt,
jedoch nur allein in soweith sich der stattpfarrliche district erstrekhet, zu versehen
gestattet seyn solle. Welchemnach ihme
[2.] andertens vor obangezogene verrichtungen und die ad intentionem fundatorum
nach inhalt abschrifftlich beykomenbender tabell jährlich zu lesen kombende 294
h(eiligen) messen nebst der wohnung in spittall prod congrua sustentatione 319 fl. in fine
zu genüssen, [2 r] richtig gestellt worden.
[3.] Drittens werden demselben die kürchen schlissel, wiezumahlen von dem
tabernacl et sacra supellectili übergeben, solche aber sollen von ihme, da er sich ausser
haus begebete, an ein aigens bestimbtes orth aufbehalten werden, damit in seiner
abweesenheit der mösner sie finden möge.
[4.] Viertens würdet er, beneficiatus curatus, auch auf die paramenta der kürchen
gutte obsorg zu tragen haben, damit davon nichts verzogen oder verlohren werde, massen
da aus seiner schuld oder nachlässigkeit einiger abtrag beschehete, er auch darvor zu
stehen gebunden seyn solle. Und weillen [2v]
[5.] fünfftens von denen armen die mehriste müheseellig und presthafft seynd, daß
sich also mit ihnen gar leicht ein todts gefährlicher zuefahl eraignen kan, welcher der
a–a Im Original unterstrichen.
b–b Unten nachgetragen.
c Über der Zeile nachgetragen.
d Folgt coneg, getilgt.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin