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694 VI.9 Steiermark: Leoben – Bürgerspital (Edition Nr. 66–67)
In dem spitall aufzusechen und dem mayrleithen anzubevelchen, daß die spitaller dennen
gemachten reglen fleisßig nachkhomben, auch alles unzimbliches in spitall verhüettet werde.
[9.] Volgt der wochentliche aufganng undt einfaßßung vor die spitaller alß
in waiz wochentlich 2 viertl,
Zu dennen 3 heyl(igen) zeiten alß Weinacht, Osstern und Pfingsten zum fleggen pachen,
jedes mal 2 viertl,
Item zum Fasching tag 2 viertl,
[/] Ingleichen zum Allerhey(ligen) strizl pachen 2 viertl,
In simili, wann die spitaller dem waiz gar abgeschniten, zum fleggen jährlichen 2 viertl,
In khorn werden wochentlich, jedoch nit allzeit gleich und zu zeiten durch ein wochen
außbleibt, hervorgegeben 6 viertl,
In möstung der schlachtoxen werden wochentlich von 2 biß 4 viertl haabern, jedoch nit
allzeit gleich, unnd zuweillen zum müschmell 2 viertl haabern dargegeben,
Ingleichen vor die r(everen)do schwein zu deren möstung wochentlich 2 unnd öffters
mehr viertl haabern eingefast,
In ybrigen werden wochentlich vor die r(everen)do nehrschwein dargegeben in haabern
2 viertl,
In grüenen rindtfleisch würdt wochentlich vor die spitaller genomben 30 lb.,
Zum Weinachten, Osstern und Pfingsten aber werden jedes mall 60 lb. geholt,
[/] In simili würdet von geselchten fleisch dennen spitallern die wochen 2 mahls alß
Erchtag undt Pfingstags ein stückhl gegeben,
In brodt würdt damahls dennen spitallern wochentlich gegeben alß Mitwochs 10 laib und
Sambstags 12 laib,
In ritschet unnd pann würdt auch wochentlich und zwar Freytags vorgegeben, zusamben
2 mässl,
In schmalz würdet alle Sambstag durch die frau spitlmaisterin hervor gegeben bey siben
vierting, Mitwochs hingegen nichts gewüsses, so auch weithers nicht gewogen würdt,
Deßgleichen gibt frau spitlmaisterin wochentlich in speckh undt khrautmachet die
notturfft herfür mit 5 päzl,
In salz würdet monnathlichen ain fueder salz verbraucht, aines dem andern zu hilff sambt
fleisch einsalzen.
[10.] Volgt der mayrleith besoldung und was selbe weithers bey dem spitall zu geniesßen,
auch allenthalben zu verrichten haben, alß [/]
Erstens hat der mayr sambt seinen weib jährlichen diennstlohn 15 fl.,
Dem leykhauff alle jahr 4 ß.,
Ingleichen alle 3 jahr eine besserung zu rockh unnd hossen,
Dann jährlichen vor dem mayr 4 par schuch, ebenmesßig jährlich der mayrin 3 par
schuch,
Ingleichen haben sye, mayrleith, auf den spitallgrundt alle jahr ain müllmez lünsath und
zu zeiten mehr anzupauen,
Item haben sye 3 khlaine wurz oder khreüter gärtl bey dem spitall zu geniessen, darvon
sye doch daß nöttige khreütl werch auch dennen andern spitallern mit gethailt würdet,
Von anpauen deren krauth pifäng an Neüpruch, wann der mayr auf der burger begehren
ainen anpauth, gehört daß trinckhgelt ihme per 1 schilling,
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin