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VI.16 Steiermark: Tüffer/Laško – Herrschaftspital (Edition Nr. 74–75) 717
miesßen noch selbst sorgen, wie sie daß macherlohn der schuester undt schneider arbeith
bezallen khönen, dahero die ganz miheselligen soliche notturfft durch daß petteln, die
kröfftigern aber durch daß tagwerchen beyzuschaffen trächten miesßen.
Sie miesßen ihnen auch daß höffen geschier zum kochen selbst beyschaffen. [/]
[5.] 5to: Wirdt ein geistlicher gehalten, der wochentlich mit 3 h(eiligen) mesßen
obligiert ist, disßer hat zu seiner besoldung, auch zu seiner cost, vor alles undt jedes
zusammen 100 fl. par gelt undt weiter nichts.
Daß pren holz vor gesambte notturfft soll jährlich 30 fl. außtragen, auf andere
nothwendikheiten undt reparationes soll auch ein jahr gegen den andern zu 15 fl.
aufgehen.
Zu disßen spitall gehört auch ein äkherl, daß man krauth undt rueben anpauen kan.
Actum herrschafft Tüffer, den 3. Juny 1728.
Joh(ann) Max Graff von Wildenstein m. p.
Joh(ann) Georg Kainer, kay(serlicher) haubtpf(leger) zu Tüffer m. p.
Nr. 75
Speiseordnung des Herrschaftspitals in Tüffer/Laško (Slowenien).
Tüffer/Laško, 18. Jahrhundert (Abschrift des Originals 1731 Juni 4)
Archiv: StLA, Weltliche Stiftungsakten 68, K. 215, Nr. 78
Rückvermerk: Zur beylaag D gehörig. Die natural-passirung des spittall zu Tyffer betref-
fend.
Entwurff nach welchem in den neüen spittall zu Tyffer die von dem herrn Joh(ann)
Baptista Va[l]vasor nunmehro seel(ig) in vorigen saeculo fundirte zwainzig spittäller so
wohl in der kleydung alß unterhaltung nach arth und weiß der mit dem lezt verstorbenen
herrn Jos(eph) grafen von Moscon als restauratore vorgemelter stifftung gemachten und
solemniter errichteten einverständnus von desselben successoribus in administratione zu
versehen seynd.
Taffel
Sonntags
Auf mittag solle ainem jeden spittäller gegeben werden ½ lb. frisches oder geselchtes
fleisch in der suppen, dann ein krautspeis und ein gersten; abendts ein mellspeiß von
waizenmell und rueben.
Monntags
Auf mittag von haydenmell ein speiß und ein krauth; abendts hierschgreis und rueben.
Erchtags
Auf mittag ponnen und ein krauthspeis, abendts von waizen mell ein speis und rueben.
Mittwochs
Zu mittag ein speiß von haydenmell und ein krautspeiß; abends hierschgreiß und rueben.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin