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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 727 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 727 Als wird allen, und jeden geistlich- und weltlichen Obrigkeiten, unter welchen sich einige Spitäller, Seminaria, oder andere zu Behuf der Armuth hoch- und niedern Standes gewidmete Stüftungen befinden, hiemit alles Ernstes anbefohlen, daß Sie nebst denen drey-jährigen Rechnungen pro 1751. 52. und 53. auch einen nach denen in der Instruction enthaltenen Puncten verfassen[/]den deutlichen, und aufrichtigen Bericht à die recepti inner denen nächsten 6. Wochen zu handen dieser Repraesentation, und Cammer also gewiß einreichen sollen, als man im Widrigen den Saumseeligen nach maaßgab derer Umständen mit einen derer vorgeschriebenen Pönnfählen, gleich bey erster Saumsall unnachläßig belegen wurde, wornach sich jedermann zu richten, und S(eine)r Kayserl(ich) Königl(ichen) Majestät Befehl zu vollziehen wissen wird. Linz den 23. Monaths-Tag Septembris 1754. Frantz Raynold, Graf von Andlern und Witten L. S. Ex Consilio Caeso Regiae Repraesentationis, & Camerae Archiducatus Austriae supra onasium Max Gandolph, v. Steyerer Nr. 79 Patent der Repräsentation und Kammer bezüglich der Stiftungen und Spitäler im Land ob der Enns. Wien, 1756 Mai 8 Druck: CA V 1131f. (Tabellenformular eingelegt nach pag. 1132: Summari-Tabell Des mit ende 1756. vorhandenen Vermögensstandes). Stiftungen und Spitälerverwaltung ob der Enns Wira Präsident, und Räthe der kaiserl(ich) königl(iche) Repräsentation und Kammer dieses Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns, etc. Entbieten allen und jeden so geistlichen als weltlichen Obrigkeiten, wie auch Vorstehern in landesfürstlichen Privat-Städten und Märkten, dann den herrschaftlichen Vogtbeamten, Spitalverwaltern: und Spitalmeistern unsren respective Dienst und Gruß in gutem Willen zuvor, und geben euch hiemit zu vernehmen; Nachdem Ihre kaiserl(ich) königl(iche) Majestät unsre allergnädigste Erblandesfürstinn und Frau Frau aus hegender mildreichester Landesmütterlicher Sorgfalt die Untersuchung der sämmtlichen geistlichen und weltlichen Stiftungen zu deren einziger Wohlfarth, Aufnahme, und Erhaltung allergnädigst angeordnet haben; Als geruheten allerhöchst Dieselbe auch um das hierdurch abzielende allgemeine Beste desto gesicherter zu erhalten, durch die unterm 24ten Jan. und 9ten April dieß laufenden Jahrs erlassene allergnädigste Rescripte zur genauen künftigen Beobachtung folgende Maßregeln gesätzmäßig vorzuschreiben, und zwar [1.] Erstlichb: Sollen bey jenen mit wohl beträchtlichen Kapitalien versehenen Stiftungen und Spitälern, wo derzeit keine ordentliche Fundationsinstrumente vorhanden, innerhalb 2. Monaten à die Recepti bey 6. Reichsthaler Pönfalle derley a Am rechten Rand: Den 8ten May, 1756. b Am rechten Rand: Errichtung ordentlicher Stiftbriefe über dotirte Stiftungen und Spitäler.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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