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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 727
Als wird allen, und jeden geistlich- und weltlichen Obrigkeiten, unter welchen sich
einige Spitäller, Seminaria, oder andere zu Behuf der Armuth hoch- und niedern
Standes gewidmete Stüftungen befinden, hiemit alles Ernstes anbefohlen, daß Sie nebst
denen drey-jährigen Rechnungen pro 1751. 52. und 53. auch einen nach denen in der
Instruction enthaltenen Puncten verfassen[/]den deutlichen, und aufrichtigen Bericht
à die recepti inner denen nächsten 6. Wochen zu handen dieser Repraesentation, und
Cammer also gewiß einreichen sollen, als man im Widrigen den Saumseeligen nach
maaßgab derer Umständen mit einen derer vorgeschriebenen Pönnfählen, gleich bey
erster Saumsall unnachläßig belegen wurde, wornach sich jedermann zu richten, und
S(eine)r Kayserl(ich) Königl(ichen) Majestät Befehl zu vollziehen wissen wird. Linz den
23. Monaths-Tag Septembris 1754.
Frantz Raynold, Graf von Andlern und Witten
L. S.
Ex Consilio Caeso Regiae Repraesentationis, & Camerae Archiducatus Austriae supra
onasium
Max Gandolph, v. Steyerer
Nr. 79
Patent der Repräsentation und Kammer bezüglich der Stiftungen und Spitäler im Land ob der
Enns.
Wien, 1756 Mai 8
Druck: CA V 1131f. (Tabellenformular eingelegt nach pag. 1132: Summari-Tabell Des mit
ende 1756. vorhandenen Vermögensstandes).
Stiftungen und Spitälerverwaltung ob der Enns
Wira Präsident, und Räthe der kaiserl(ich) königl(iche) Repräsentation und Kammer dieses
Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns, etc. Entbieten allen und jeden so geistlichen
als weltlichen Obrigkeiten, wie auch Vorstehern in landesfürstlichen Privat-Städten und
Märkten, dann den herrschaftlichen Vogtbeamten, Spitalverwaltern: und Spitalmeistern
unsren respective Dienst und Gruß in gutem Willen zuvor, und geben euch hiemit
zu vernehmen; Nachdem Ihre kaiserl(ich) königl(iche) Majestät unsre allergnädigste
Erblandesfürstinn und Frau Frau aus hegender mildreichester Landesmütterlicher
Sorgfalt die Untersuchung der sämmtlichen geistlichen und weltlichen Stiftungen zu
deren einziger Wohlfarth, Aufnahme, und Erhaltung allergnädigst angeordnet haben; Als
geruheten allerhöchst Dieselbe auch um das hierdurch abzielende allgemeine Beste desto
gesicherter zu erhalten, durch die unterm 24ten Jan. und 9ten April dieß laufenden Jahrs
erlassene allergnädigste Rescripte zur genauen künftigen Beobachtung folgende Maßregeln
gesätzmäßig vorzuschreiben, und zwar
[1.] Erstlichb: Sollen bey jenen mit wohl beträchtlichen Kapitalien versehenen
Stiftungen und Spitälern, wo derzeit keine ordentliche Fundationsinstrumente
vorhanden, innerhalb 2. Monaten à die Recepti bey 6. Reichsthaler Pönfalle derley
a Am rechten Rand: Den 8ten May, 1756.
b Am rechten Rand: Errichtung ordentlicher Stiftbriefe über dotirte Stiftungen und Spitäler.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin