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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 729
[8.] Achtensa: Nach anschließigem Formulari die Tabelle des sämmentlichen
Vermögensstandes beygelegt werden, und damit man endlich
[9.] Neuntensb: Des aussetzenden baaren Kasserests die desto gesicherte Auskunft
erlange, ist den hierländigen Herren Kreishauptleuten aufgetragen worden, die in ihren
Vierteln liegende Spitäler und sonstige Fundationen bey gelegener Zeit zu visitiren, und
über deren Stand und Baarschaft zu relationiren.
Gleichwie nun diese euch bereits kund gemachte Ordnung alleinig das allgemeine Beste
der Stiftungen zum Augenmerke hat, ihr Eingangs ernennte Obrigkeiten auch zu deren
Aufnahme und Emporhebung ohnehin die gewissenhafte Verbindlichkeit traget.
Als werdet ihr hierinnfalls um so genaueren Vollzug leisten, da ihr euch ansonsten der
schweresten Verantwortung und Bestrafung ganz unmittelbar unterziehen würdet,
damit aber nicht minder dieses Patent in beständig vollkommener Wissenschaft und
Nachverhalt verbleiben möge, so habt ihr alljährlich bey Aufnahme der Rechnung
unter Strafe 6. Reichsthaler solches Patent jedesmals republiciren zu lassen. Denn hieran
geschiehet Ihrer kaiserl(ich) königl(icher) Majestät allergnädigster Wille, und Meynung.
Wien den 8ten May 1756.
Nr. 80
Ordnung des Bürger- und Herrschaftspitals im Markt Gutau.
Schloss Haus, 1756 September 26/Wien, 1756 Oktober 13
Archiv: OÖLA, A. der Landeshauptmannschaft, [Ältere Stiftungen,] Scha. 148
Rückvermerk: Ordnung für das burgerspittal in dem anherigen m(a)rkt Guettau, verfast
schlos Haus, den 26. September anno 1756.
Ordnung für das burgerspittal in dem anherigen marckt Guttau, verfast schlos Haus den
26. Septembris anno 1756.
[1.] Erst(lich) sollen in disem spittal in hinkonfft sechs bis höchstens acht spittäller
auf die bis nun gewohn(lich)e arth, nem(lich) jeder des tags mit ein kreüzer brod nebst
der freüen wohnung, dan zu hey(ligen) zeiten jeder mit 1 lb. fleisch verpfleget werden,
dahingegen selbe von selbsten zu ihren übrigen unterhalt, bis zu mehreren aufnahm dises
spitals durch eigene handarbeith sich etwas zu verdienen, beeyferet seyn, woannebens
bei ein oder des anderen töd(lich)en abgang der conducirungs unkosten in ermanglung
eigener mitln, nicht weniger nach eines oder des anderen unumgäng(lich)en bedürfftigkeit
die nöthige gwändung aus gm(ein)er spittal cassa zu bestreiten ist. Dafür nun müssen sye
[2.] andertens täglich 1 rosenkranz und die lauretan(ische) litaney für die gutthatten
öffent(lich) mit einander betten; und gleich wie [/]
[3.] drittens der aufnahm derenselben der herrschafft Haus allein gebiehret, also solle
es auch in ihrer freüen willkühr stehen, dies oder aus denen m(a)rkt guttau(ischen) alt
erlebten und unvermög(lichen) burgern oder derley eigenen unterthannen oder auch aus
denenjenigen, welche zu aufnahm des spittals einige mittl hineinzubringen hätten, zu
erwehlen. Endlich und
a Am rechten Rand: Summari-Tabellen-Verfassung.
b Am rechten Rand: Nachsicht der Kreishauptleute.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin