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730 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88)
[4.] vierttens stehet erwehnter herrschaft Haus freü, die von denen dasigen
unterthannen bei denen todfällen bishero aufgerechnete zuetrags gelder entweders noch
längers zu verwilligen oder nöthig erachtenden falls künfftig wider aufzuheben.
Welche ordnung ich also hiermit mit allein von grund- und voggtherrschaffts weegen mit
eigener unterschrifft und gräf(lichen) ferttigung (doch diser in all ander weeg ohne nächtl
und schaden) corroborire, sondern auch [/] eine hochlöb(liche) oberoesterreich(ische)
repraesentation und cammer um deren confirmation zugleich geziemend belange. Actum
Wien, den 13. Octobris anno 1756.
[L. S.] Otto Gundaker graff von Starhemberg, mpria.
Nr. 81
Ordnung des Bürgerspitals in Kefermarkt.
Kefermarkt, 1607 Jänner 1/1754 November 14
Archiv: OÖLA, A. der Landeshauptmannschaft, [Ältere Stiftungen,] Scha. 197 (Kollations-
vermerk 14. November 1754)
Extractc auß dem kefermarkt(ischen) original spittall buech, datum
1ten Januarii anno 1607
Demnach ich, herr Hannß Wilhelm herr von Zelking zum Weinberg, herr auf Zelking,
Leonstain, Tornach und Warttberg, der zu Hungarn und Behamb könig(lichen) may(estät)
herrn Mathiae erzherzogen zu Östereich etc. etc. landrath in Österreich ob der Ennß etc.
etc. auß Gottes befelch und demselbigen zu lob, den armen gebrechlichen leuthen aber
zu nuz und gueten, dises spittall mit des höchstens zuelaß und gnad im 1606ten jahr von
grund und auf ainen grüenen feldanger erbauet habe. Damit nun die armen leuth mit ihrer
ordentlichen unterhaltung und deputat, welches voran inseriert, erhalten, sowohl waß von
zeit zu zeit zu disem spittall durch euch und andere gestüfft, gegeben, auch von ainer oder
der andern persohn, so angenohmen worden, vor parschafft und anderen mitgebracht
worden ist, ordentlich eingeschriben, in gueter ordnung erhalten und verrait werde.
Demnach so ist dises buech unter mein herrn Hannß Wilhelmen herrn von Zelking hand
unterschrüfft darzue geordnet und geben worden. Actum auf der herrschafft Weinberg, den
ersten Januarii im sechzehenhundert und sibenden jahr Hannß Wilhelm herr von Zelking
[/]
Folgt die ordnung der unterhaltung
[1.] Erstlich soll Daniel Schilling, burger zu Kefermarckt, den ihr gnaden vermüg
der ihme am Sambstag vor dem heiligen Ostertag im 1610ten jahr vermüg gefertigter und
unterschribner instruction zum spidlmaister fürgenohmen, wochentlich und wegen am
Sambstag in beyseyn des spittall weib auf jede person im spittall vom fleischhacker zu
Kefermarckt auf ainen orndlichen rabisch ain pfundt fleisch, welches alwegen zu viertl
jahren mues abgeraitt und bezalt werden, nemen, dasselbig sollen sie am Sontag, Ehrtag
und Pfingstag, damit sie also in der wochen dreymall fleisch haben, verzeren.
c Unten am Seitenrand: Ad lit. W. ad fasc. XXIII in n. 3 n. 2.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin