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734 VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88)
[4.] Dasa solle auch füer daß viertte ausser der herrschafft bewülligung von dem
spittall zuer verhüettung beeder thaill schaden nichts in geldt oder traidt, was ein hoche
summa betrüfft, außgelichen werden und was gar unter die herrschaffts unterthannen mit
vorwüssen der mehrern obrigkheit (damit sie ihrer [3v] ausständtigen herrn forderung
halber nachsehen kan) hinfüro außgelichen werden solt, daß selbe mit gnuegsamber
versicherung beschechen alß auf 30 fl. und was daryber ist einen obrigkeit(lichen)
schuldtbrüef, indeme ein gnuegsamber underpfandt verschriben sein und darbei
absonderlich inseriert werden mueß, daß in fahl der entlehner daß jähr(lich) gebüehrente
interesse zu rechter zeit zu handen der spittlmaister nit endtrichten würdt, für sich
selbsten und ohne ainige weithere meldtung daß capitall aufkhündtet und solches der
saumbige restant neben dem interesse zu bezahlen schuldtig sein, waß aber unter 30
fl. ist, alsdan unter des entnembers äugenen pettschafft ain mit ordnung aufgerichten
schuldtschein, indeme er neben ihme und von ihme in ermanglung anderer werths
habenten versicherung zween wohlbegüette und in der herrschafft angesessene pürgen,
die neben ihme von porgschafft wegen ihre äugene pettschafft auftrukhen, stehlen sollen.
[5.] Fünfftensb die weillen auch von des spittalls angehöriger zechent in Müntzbacher
pfarr (welcher von gnädigen herrn als stüffter zum spittall geben worden) etliche jahr hero
die spittlmaister gar ein geringes verraith haben, unangesehen derselbe vill ein mehrers
ertragen gehabt hat, also ist disemnach hinfüro darauf besser achtung zu [4r] geben und
sollen die spittlmaister nit nur allain für sich selbsten auß zechenten, sondern jedes mahl
einen spittaller neben ihnen darzue nemben und alzeit die mändl und garn, was bei disen
oder jennen hauß gefahlen, mit fleis aufschreiben und sodann in ihrer raittung beym
kasten empfang bei legen, ingleichen solle auch fleissige obsicht gehalten werden, damit
beym austreschen kein unthreue vorgehe und wie es sonst des trescherlohns halber solte
gehalten werden; kombt hierunten in nach volgenten puncten mit mehrern ein.
[6.] Zum sechsten sollen mehrgedachte spittlmaister daß gefexente zechent traidt
durch die spittaller, dan anderst taugliche personn verhandten, außtreschen lassen, zum
fahl aber nit starkhen personnen, die dises treschen verrichten khunten, sich im spittall
befinden wurden, so müesten sie solches durch frembte verrichten lasßen und gibt man
vor einen metzen schweres traidt alß khorn, waitz und gersten 4 xr., von einen metzen
habern aber 3 xr.; hingegen seind die trescher schuldtig, auf jeden muth ain muth metzen
darauf zu geben, wan sich aber daß zechent traidt nit auf ainen muth erstreckhen wurde,
so solle es der proportion nach ausgeraith werden.
[7.] Sibentenc solle der stockh bei dem spittall daß jahr hindurch zu vier
unterschüdtlich mahlen eröffnet und, zu verhüettung alles verdachts, jemandt [4v]
unpartheyten darzue genomben und waß sich darin befindt, in der raittung per empfang
getragen werden, den schlisl solle jederzeit der eltere spittlmaister bey handten haben.
[8.] Achtensd sollen sie, spittlmaister, ohne vorwüssen der gnädigen herrschafft
Wündthaag in daß spittall ainige persohnen aufzunemben oder wider abzuschaffen
sich in geringsten nit understehen und wan dergleichen personnen mit der herrschaft
bewülligung in ermeltes spittall aufgenomben werden, so solle allzeit desselben vermögen,
so er in daß spittall bringt, in volgenter raittung per empfang gesezt und entweders
a Am linken Rand: Versicherung deß ausgelichen gelt unnd traidt.
b Am linken Rand: Zechet.
c Am linken Rand: Stokh beym spittall.
d Am linken Rand: Leith in daß spitall nemben.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin