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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 735 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 735 mit der herrschafft schrüfftlich gegebenen resolution oder aber mit einer autentischen ordtentlichen bescheinung, als wan er der herrschafft unterthann oder pupill ist, mit einen extract aus dem Wündthagerischen waisenbuech oder sunst unter des pflegers attestation, wan er aber ein auswendtiger ist, alsdan mit anderwerttiger uhrkundt justificiert werden. [9.] Neuntense so ist auch etlich jahr hero in Bartholomei Linzer markhts daß interesse als 25 fl., welches die von Steyr von den daselbsten angelegten 500 fl. capital raichen müessen, durch der herrschafft Wündhaag pfleger oder anderen abgeordtneten eingenomben und darfüer von gedachter herrschaft jedes jahr [5r] die notturfft traidt in daß spittall, waß sie yber den zechent gebraucht haben, neben andern underschüdlichen noturfften sachen geben worden, darbei es nun bis auf weitere verordtnung derzeit nochmahlen verbleiben kann. [10.] Zechenten ist auch untzhero einer mayrin im spittall geben worden zu jähr(licher) besoldung 3 fl. neben 2 parr rev(erendo) schuech, darfür jederzeit füer ain parr 24, zusamen 48 xr. in denen raittungen einkhomen ist, bei deme es noch sein verbleiben hat, doch sollen die spittlmaister auf die mayrin guethe achtung geben, damit sie mit dem bachen, item mit samblung des schmalz und dergleichen hauswürthschafft threulich umbgehe. [11.] Ailfftenf ist auf jeden spittaller persohnn wochentlich passiert ain pfundt fleisch, welches jederzeit auf den rabisch von dem fleischhakher genomben werden solle, nach verstreichung des jahrs aber solle ain specificierter außzug, in dem daß oxen- und khüefleisch unterschaiden sein mueß, der g(nä)digen herrsch(afft) zu revidirn ybergeben und nach ratificierung dessen von dennen spittlmaistern dergestalt, wie bei der herrschafft gebreichig, bezahlt worden, als nemblich daß pfundt alzeit umb 2 den. wohlfeiller als es sonst insgemein außgehackht würdt. [12.] Zwölffteng dem rauchfang kherrer gibt mann [5v] jährlich vor kherrung der spittall rauchfäng fünff schilling zechen pfenning, welche besoltung sie, spittlmaister, jährlich zu des pflegers handen der herrschaft Wündthaag erlegen sollen, von dorth aus dasselb sodan den rauchfang kherrer neben anderen von der herrschaft habenten besoltungen schonn bezahlt würdt. [13.] Nachh den auch zum dreyzechenten in denen vorigen raittungen fast alle jahr vill haffner geschüer einkhomet und erkhaufft worden, also sollen die spittlmaister darob sein, damit dergleichen so offtmahlige ausgaben vermiten bleiben, dann umb 4 ß. kann man vill höffen kauffen und were es hernach muethwülliger weis bricht, solle zui der bezahlung angehalten werden. [14.] Zumj vierzechenten hat man den schuester füer ain manns personn 30 und füer ein weibspersohn 24 xr. bezahlt, bei dem es dergestalt hinfüero sein verbleiben hat, wann anderst die schuech gueth gemacht sein, khönnen aber sie, spittlmaister, nach gelegenheit der zeiten solche re(veren)do schuech auf offnen markht oder anderwerths in einen geringer werth bekhomen, so ist es desto besser. e Am linken Rand: Steuerisch interesse. f Am linken Rand: Fleisch. g Am linken Rand: Rauchfang khörrer. h Am linken Rand: Haffnergeschüer. i Über der Zeile nachgetragen. j Am linken Rand: Schuester.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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