Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Page - 745 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 745 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Image of the Page - 745 -

Image of the Page - 745 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Text of the Page - 745 -

VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 745 bestraffung oder entziechung solch genüesßenden spittall gelts fürgegangen werden khönne. [20.] Zwainzigistens solle er, spitlmaister, zur hey(ligen) Weyhnacht zeit einem jeden in der würckh(lichen) verpflegung stehenden spittäller ein neues par schuech machen lassen und derentwegen ein außzügl beylegen. [21.] Ain und zwainzigistens auch vorermelt in der grosßen stuben befünd(lich) dreyen spittällern jährlich zu herbst [/] zeit zwey pfundt innßlicht kerzen auf dem winter kauffen und in außgab bringen. [22.] Zwey und zwainzigistens ist zwar das sonst am hey(ligen) Charfreytag zu beleichtung des zu ehren des bitteren leyden und sterben Jesu Christi verhandten gewest alten hey(ligen) grabes gebrauchte öel auß dem damahls eingegangenen opfer hergenohmen worden, weillen aber dises grabe auß mangl deren erforderlichen reparations mitlen schon vor villen jahren zu grundt gegangen, alß bleibet diser punct, bis das zu errichtung eines anderen ein mildtherziger stüffter hervor khommet, indessen in suspenso. [23.] Drey und zwainzigistens solle von dem alle Mitwoch durch eine spittall persohn und alle Freytag durch den betlrichter mit der bixen bey denen häußern einsamblenden betlgelt, welches bishero höchstens bis 24 oder 26 xr. sich beloffen, ihme, betlrichter, wochentlich 6 xr. (worgegen diser alle Mitwoch und Sambstag die Kürch- und Berggassen fleissig zu säuberen und außzukheren, der spitl[/]maister aber die erforderliche beßen von dem spittall zu verschaffen und aufzurechnen hat), dann der stummen Cäthärina Polläckhin 5 xr. und der geringe überresst denen zweyen persohnen in der grossen stuben, welche denen kranckhen abzuwartten, auch sonstige spittall arbeith zu thun haben, gegeben, daß ansonst die wochen hindurch mit der tafel oder verspörten bixen erbettlende almosen geld alle Mitwoch eröffnet und denen gesambten spittällern ganz gleich außgetheillet werden; gegen welch überkhommenden spittall genuß sye, sammentliche spittäller, verbundten seyndt, alltäglich zweymahl, und zwar an Sonn- und feyrtagen umb 12 uhr mittags und 3 uhr nachmittag, dann an werchtägen im winter vormittag umb 10 und im sommer umb 8 uhr, nachmittag aber durchauß wie an Sonn- und feyrtagen umb 3 uhr nach eintreffung der zeit jedesmahl einen rosen cranz mit denen geheimbnussen, daß ist den freidenreich, [/] schmerzhafft oder glorreichen sambt einer litaney entweder der lauretänischen oder zu allen heilligen oder zu denen hey(ligen) vierzechen noth-helffern, alß welch lezteren dises spittall capellerl dedicieret ist, in gleich besagten capellerl für die gesambte stüffter und wohlthätter zu betten. [24.] Vier und zwainzigisten da sich durch absterben s(ein)er hochfürst(lichen) eminenz herrn herrn cardinaln und bischoffen zu Passau etc. etc. wegen des der herrschafft Stahrnberg zu lechen rührend und dem alhiesigen spitall dienstbahren zechent auf der hueb zu Pengering eine veränderung begebete, solle ein angesezter spittlmaister solches lechen bey gleichgedachter herrschafft Starhnberg vor verstreichung jahr und tag gebührend anmelten und einen meldschein außwürckhen, sodann hernach wie auch allezeit bey begebender veränderung (doch mit vorwissen und consens eines ehrsammen raths) widerumb von neuen empfangen und einen gebräuchigen lechenbrief gegen [/] ablegung der hievor schuldigen gebühr darumben erheben, auch den derentwegen auflauffenden unkhossten und zöhrung in seiner raittung per außgab bescheinter einbringen. [25.] Für fünff und zwanzigiste weillen bishero über das spittall und selbig etwo verhandene mobilien und briefschafften khein inventarium oder anderes geförttigtes
back to the  book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform