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VII.1 Oberösterreich: Repräsentation und Kammer – (Edition Nr. 78–88) 747
spitäller, die man in ihren alter nach befund ihrer verdiensten und guten auffiehrung in
das zu dem ende errichtete spitall gratis einzunemen pflegt, nit allein das jahr hindurch
gegen einer nach ihren crefften zu gewissen zeiten mit kirchen auskören und zün reiben
verrichtenden arbeit die sogenante gesindt kost, sondern sie haben auch [/]
[2.] 2do aldort eine freye wohnung nebst dem benötigten brenholz, jedoch darbey
keine klaydtungen zu geniessen, welche sie ihnen mit spinnen, stricken und derley
arbeiten selbsten verdiennen müessen.
[3.] 3tio Empfangt jede persohn deren 10 spitällern an gesindt brodt wochent(lich)
3 laibl, mithin jede jähr(lich) 156 laibl, s(un)t auf alle 10 persohnnen 1.560 laibl; dann
an denen hernach bey dem wein empfang specificierten 12 copi oder festivitäts tägen an
officier brodt, jede 1 laibl, s(un)t durchs ganze jahr 120 laibl, ferrers wann sie daß sacristey
gschier reiben 20 laibl, item wann sie die altär und hern ställ reiben 20 laibl, wann sie die
frauen capell buzen 20 laibla, [/] zub Pfingsten 20 laibl, zu den creuz Sontag 20 laibl, zu
Allerheylligen 20 laibl, zu Weynachten 20 laibl; s(un)t 1.820 laibl
Id est jährlich gesindt brodt 1.560 laibl, dan officier brodt 260 laibl.
[4.] 4to Haben widerholte 10 persohnnen alle Sontag durch das ganze jahr jegliche 1
seitl officier wein aus dem stiffts keller abzuhollen, so macht 3 emmer 10 mass;
und an nachfolgent sogenanten copi oder festivitäts tägen hat jede persohn 1 seitl wein
abzuhollen, so auff 10 persohnnen abwirfft und zwar am Neuen Jahrs tag 10 seitl oder 2
mass 2 seitl; am Fasching Sontag 2 mass 2 seitl; am Griennen Donnerstag alß beicht tag
2 mass 2 seitlc, [/] amd Charfreytag fasttag wein 2 mass 2 seitl; am hey(ligen) Ostertag 2
mass 2 seitl; am hey(ligen) Pfingst Sontag 2 mass 2 seitl; am Mariae himelfahrts tag 2 mass
2 seitl; am creuz Sontag oder kirchweyhe 2 mass 2 seitl; am Allerhey(ligen) tag 2 mass 2
seitl; an der Weynachts vigil fasttag 2 mass 2 seitl; am hey(lig)en Weynachtstag 2 mass 2
seitl;
S(un)t 4 emer oder 160 mass.
[5.] 5to Erhaltet jeder spitäller oder spitällerin in gelt jähr(lich) s(unt) 1 fl. auf 10
persohnen 10 fl., so alles zu gelt angeschlagener auf jede persohn 41 fl., zusamen also
jährlich auf 10 persohnnen trifft 410 fl.
[6.] 6to und lest(lich)en wirdet alda angemerckt, [/] das dise spitäller wissent(lich) nicht
gehalten seind ausser hieob specificiert wenige arbeit von sothanen verpflegung einiche
gebetter und andere geistliche schuldigkeiten zu verrichten, jedoch ist bekant, das selbige
altäglich nach dem abent nachtmall zusamen einen hey(lig)en rosencranz laut abzubeten
pflegen.
Welche ordnung demnach hoch ermelt einer hochlöb(lichen) kay(serlichen) königlichen
repraesentation und cammer etc. etc. zuer gnädigen anverlangten einsicht und ad
approbandum hiemit unter meiner namens unterschrifft und beygetruckten probstey
insigls förttigung eingerichet haben will. Actum stifft Spitäll, den 20ten August anno 1756.
[L. S.] Antonius, probst zu Spittäll
a Folgt Latus 1.740 laibl.
b Am Beginn: Latus herüber 1.740 laibl.
c Folgt Latus 3 emer 17 mass 2 seitl.
d Davor: Latus herum 3 emer 17 mass 2 seitl.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin