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764 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97)
[1.3] 3tens Die allerhöchsten vorschrifften, hohe regierungsverordnungen und
kreisämtliche befehle, allerdings zu vollziehen hat, ausser dafern etwas zum nachtheil der
herrschaft gereichete und sich gründliche vorstellungen machen liessen, welchen falls mit
vorwissen der anwaldschaft die benöthigte vorkehrungen zu treffen sind.
[1.4] 4tens Müssen die rentamts und kastenrechnungen jedesmal binnen 6 wochen
nach verlauf des natural jahrs der anwaldschafft geleget werden.
[1.5] 5tens Ist eine monatliche zahlungstabelle uiber die eingehende und in ausstand
verbleibende gaben, wie auch nach den hauptrubriken abgetheiltes journal der
anwaldschaft allmonatlich zu uiberreichen.
[1.6] 6tens Eine richtige, mit der schuldigkeit uibereinstimmende repartition des
fleischkreuzers, schuldensteuer, körnereinbuß etc. zu verfassen.
[1.7] 7tens Ist eifrig darob zu sein und fast täglich nachzusehen, daß einestheils sowohl
die bediensteten mayrleute als auch die armen pfründler täglich nach der hierunter
weiters folgenden norma, was ihnen gebühret, gut zugerichtet bekommen, anderseits daß
die mairleute, bevorab der mayr und die mayerinn, welcher zu kochen täglich aus der
speise alle nothwendige zugehörungen nach dem eben hierunter bestimmten gewicht [/]
und ordnung herausgegeben werden müssen, nichts vertuschen und entziehen, sondern
daß vielmehr, wenn dort und da etwas in ersparung gebracht werden kann, solches dem
stift zuwachse. Annebens ist der denen spitälern an gewissen ausgezeigten tägen gestiftete
trunk an bier oder most nicht maß-, sondern viertl oder halb eimer weise beizuschaffen.
[1.8] 8tens Solle der mair ohne des pflegers wissen, uiberlegung und geheissen weder
stroh noch heu, weder vieh noch sonst etwas kaufen oder verkaufen, wie dann auch auf
gute besorgung der stiftspferde, dann des rind- und melkviehes immer ein besonderes
augenmerk zu tragen und nachzusehen ist, damit alles sowohl durch die futterei als in
andern umständen wohlbedächtlich geschehe.
So eben hat der pfleger auch für sammentliche stifts- und spitals gebäude in rücksicht
auf die dachungen und reparationen beständig zu wachen, nicht minder alle dem stift
angehörigen mair- und wirthschaftsgründe, förderist zur bau- und fechsungszeit,
sich anvertrauet und gegenwärtig zu halten, auf daß selbe durch die mairleute und
zum theile auch durch spitäler fleißigst bearbeitet, sonach eben getreue natural- und
kastenrechnungen geführet werden.
Uiberhaupt aber müssen alle in die oekonomie einschlagende vorfallenheiten mit
vorwissen einverständniß und begnehmigung der von mir als vogtfrau der zeit
begwalteten anwaldschaft gschlichtet und, wenn irgend einige verbesserung sich
vornehmen läßt, solches dieser anwaldschaft angezeiget werde.
[1.9] 9tens In betreff der waldungen ist sich nach der bestehenden waldordnung
sorgfältigst zu achten und so weit es ohne nachtheil ge[/]schehen kann, der verkauf des
holzes nach möglichkeit in scheitern und nicht in stämmen zu befördern, auch aljähr(lich)
nach umständen öfter selbst nachzusehen; zum schlagen deren für das stift und uibrigen
bedürfnisse fürzurichten kommenden scheitern den platz der waldordnung gemäß
auszuzeigen, die geschlagene ordentlich abzumessen und allenthalten die richtige abführung
durch handrobbaten oder andere sichere leute zu besorgen, damit kein holz weder durch die
bestellten förster noch jemand andern sträfflich entwendet, sondern die immer kostbarer
werdenden hölzer und waldungen auf das wirthschäftlichste hergehalten werden, was
[1.10] 10tens die stiftsunterthannen derselben verwaltung und sowohl gerichtlich als
aussergerichtliche geschäfte, jurisdiktions vorfälle und entscheidungen anbelanget, wird
der pfleger an den von mir ebenfalls begwalteten anwald und rechtsbestellten in Linz
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin