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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 766 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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766 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97) l) Von der jähr(lichen) geschlachteten mastschweine werden jeder person sowohl spitäler als mairleute zwo bratwurst gereichet. m) Da nun dermal fast allgemein in der Fasten bis auf die letzte woche fleisch zu essen erlaubet wird, die spitäler auch als meistens gebrechliche leute ohnehin das fleischessen nöthig haben, so wird denenselben in der letzten woche gegeben. Am Sonntag zu mittag ein guglhupf, dazu kommen 4 mässel sauberes mehl, ¾ lb. schmalz und um 2 xr. germ. Am Montag schupfnudel, hierzu rockenes auszugmehl 4½ mässel und 2 lb. schmalz. Am Dienstag ofenweckel, hierzu rockenes auszugmehl 4½ mässel ½ lb. schmalz und um 2 xr. germ. Am Mittwoch gries oder mehlknödel, hierzu 4 mässel waizenmehl und 2 lb. schmalz. Am Samstag 1 mässel gerste, wozu ¾ lb. schmalz abgegeben wird. n) Alle Sonntäge haben die spitäler jeder eine halbe maß most oder [/] eine halbe bier. Am Neuen jahrstag, Fasching, Ostern, Pfingsten, Martini und Weihnachten, auch an ihren gewöhnlichen beichttägen hat jedweder spitäler 1 seitel wein oder hiefür gemeiniglich 4 xr. und um 1 xr. semel, die mairleute haben auch an benannten fasttägen, und, da sie ihre oesterliche beicht verrichten, jeder eine halbe most oder bier und um 1 xr. semel. o) Ingleichen muß denen spitälern laut der vorfindigen stiftbriefe zu denen bestimmten tägen das angeschaffte geld jedwedem auf die hand gegeben werden. Betreffend [2.] die kleidung deren spitälern uiberkommen die mannspersonen jähr(lich) 2 weis und blau melirte tüchene röcke mit gelb messingenen knöpfen und mit silberfarb ungeblaichter leinwath gefüttert, 2 paar kalbsfellene, ungefärbte hosen und 2 hütte, item 2 weis und blau melirte tüchene kamisoler mit falten und aufschlägel, dann obigen knöpfen und unterfutter, weis und blau melirte socken, 2 paar schuh und schnallen, welche austheilung aber unter die 12 mannspersonen so geschieht, daß jeder bekomme, was ihme an nöthigsten ist. Die weibspersonen empfangen jähr(lich) 2 weis und blau melirte korsette mit aufschlägeln, 2 poyerne unterröcke von gleicher farbe und 2 braun zeugene mieder, item 2 weiß und blau melirte poyerne korsette mit aufschlägel, 2 braune hauben mit triebsammetnen vorschuß, 2 paar weiß und blau melirte socken und 2 paar schuhe mit denen schnallen, die eben so, wie bei den mannspersonen, unter die weibsleute müssen vertheilet werden, daß jedes davon uiberkomme, was ihm an nöthigsten ist. [3.] Die kranken spitäler werden durch den apotheker oder baader mit der medizin auf unkösten des spitals versehen, doch ist den spitälern sich unter diesen zween einen zu wählen erlaubt, wohin sie ihr vertrauen haben. [4.] Die tode spitäler [/] werden in dem spital gottesacker durch den herrn benefiziaten zur erde bestättiget, wofür demselben samt der messe 1 fl. 30 xr. bezahlet wird, dem meßner und kreuztrager 27 xr., den 4 trägern 40 xr., dem todengraber 15 xr., für die tobenbahr macherlohn 15 xr., die läden dazu werden vom spital hergegeben, befindet sich nach dem tode eines spitäler einiges geld oder andere verlassenschaft, so wird nach proportion des vermögens für die abgeleibte seele ein und andere hei(lige) messe gelesen, das uiberige geld aber dem spitale
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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