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766 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97)
l) Von der jähr(lichen) geschlachteten mastschweine werden jeder person sowohl
spitäler als mairleute zwo bratwurst gereichet.
m) Da nun dermal fast allgemein in der Fasten bis auf die letzte woche fleisch zu essen
erlaubet wird, die spitäler auch als meistens gebrechliche leute ohnehin das fleischessen
nöthig haben, so wird denenselben in der letzten woche gegeben. Am Sonntag zu mittag
ein guglhupf, dazu kommen 4 mässel sauberes mehl, ¾ lb. schmalz und um 2 xr. germ.
Am Montag schupfnudel, hierzu rockenes auszugmehl 4½ mässel und 2 lb. schmalz. Am
Dienstag ofenweckel, hierzu rockenes auszugmehl 4½ mässel ½ lb. schmalz und um 2
xr. germ. Am Mittwoch gries oder mehlknödel, hierzu 4 mässel waizenmehl und 2 lb.
schmalz. Am Samstag 1 mässel gerste, wozu ¾ lb. schmalz abgegeben wird.
n) Alle Sonntäge haben die spitäler jeder eine halbe maß most oder [/] eine halbe bier.
Am Neuen jahrstag, Fasching, Ostern, Pfingsten, Martini und Weihnachten, auch
an ihren gewöhnlichen beichttägen hat jedweder spitäler 1 seitel wein oder hiefür
gemeiniglich 4 xr. und um 1 xr. semel, die mairleute haben auch an benannten fasttägen,
und, da sie ihre oesterliche beicht verrichten, jeder eine halbe most oder bier und um 1
xr. semel.
o) Ingleichen muß denen spitälern laut der vorfindigen stiftbriefe zu denen
bestimmten tägen das angeschaffte geld jedwedem auf die hand gegeben werden.
Betreffend
[2.] die kleidung deren spitälern
uiberkommen die mannspersonen jähr(lich) 2 weis und blau melirte tüchene röcke
mit gelb messingenen knöpfen und mit silberfarb ungeblaichter leinwath gefüttert, 2
paar kalbsfellene, ungefärbte hosen und 2 hütte, item 2 weis und blau melirte tüchene
kamisoler mit falten und aufschlägel, dann obigen knöpfen und unterfutter, weis und
blau melirte socken, 2 paar schuh und schnallen, welche austheilung aber unter die 12
mannspersonen so geschieht, daß jeder bekomme, was ihme an nöthigsten ist.
Die weibspersonen empfangen jähr(lich) 2 weis und blau melirte korsette mit aufschlägeln,
2 poyerne unterröcke von gleicher farbe und 2 braun zeugene mieder, item 2 weiß und blau
melirte poyerne korsette mit aufschlägel, 2 braune hauben mit triebsammetnen vorschuß, 2
paar weiß und blau melirte socken und 2 paar schuhe mit denen schnallen, die eben so, wie
bei den mannspersonen, unter die weibsleute müssen vertheilet werden, daß jedes davon
uiberkomme, was ihm an nöthigsten ist.
[3.] Die kranken spitäler
werden durch den apotheker oder baader mit der medizin auf unkösten des spitals
versehen, doch ist den spitälern sich unter diesen zween einen zu wählen erlaubt, wohin
sie ihr vertrauen haben.
[4.] Die tode spitäler
[/] werden in dem spital gottesacker durch den herrn benefiziaten zur erde bestättiget,
wofür demselben samt der messe 1 fl. 30 xr. bezahlet wird, dem meßner und kreuztrager
27 xr., den 4 trägern 40 xr., dem todengraber 15 xr., für die tobenbahr macherlohn 15 xr.,
die läden dazu werden vom spital hergegeben, befindet sich nach dem tode eines spitäler
einiges geld oder andere verlassenschaft, so wird nach proportion des vermögens für die
abgeleibte seele ein und andere hei(lige) messe gelesen, das uiberige geld aber dem spitale
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin