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774 VII.2 Oberösterreich: Eferding – Herrschaftspital (Edition Nr. 89–97)
wird, solcher der k. k. staatsbuchhaltung im lande ob der Enns brevi manu übermachet
werde.
[12.] 12mo In rechtstreitigkeiten, in so mit der pflegsbeamte selbst auszulangen, ausser
seinem wirkungskreise findet, hat er sich an die [/] k. k. kammerprokuratur zu wenden,
alle aber in rechnungsfahle und pupillaranliegenheiten, dann in kassesachen auffallende
anstände sich von der hierländigen k. k. ob der enns(erischen) staatsbuchhaltung aufklären
zu lassen.
[13.] 13tio Alle 14 tage oder alle monate hat der pflegsbeamte der frau vogtfrau freyin
von Gemmingen wie nach nemlich selbe es anordnen wird, bericht zu erstatten und
diesem einzuschalten.
a) Welche das spital betreffende anordnung in der zwischenzeit erlassen worden
seye?
b) Wie sich die pfründler betragen?
c) Wie viel derselben in der zwischenzeit krank darniederlagen?
d) Ob einer derselben, und welcher, gestorben seye?
e) Ob ein so anderer unterthan und welcher durch feuer, miswachs, viechfall,
schauer oder wasser verunglückt worden seye? [/]
f) In welchem steuerausstand solcher haftet und welche zahlungsfristen ihm
hinzu eingestanden worden?
g) Ob nicht irgendein privather schuldner ein zinsbar aufgehabtes kapital, und
mit wie viel, rückbezahlet habe? Endlich
h) um wie viel der passivstand seye geschmälert worden und wie hoch sich selber
noch belaufe?
Nach eben diser vorschrift kömmt alle monate ein gleicher rapport der hohen
landesstelle einzusenden.
[14.] 14to Bei absterben eines pfründlers aber muß der benennung wegen alsogleich
der frau vogtfrau erstattet werden.
[15.] 15to Die begräbniß kosten der pfründler sind vollkommen nach der art der
stollpa[/]tentes einzurichten, wie diese für die ärmste klasse fürgeschrieben ist, daher dem
pfarrer und meßner nichts zu bezahlen, dem todtengräber und den todtenträgern aber
nur jenes abzureichen, was für die ärmste klasse vorgeschrieben ist.
Die todtentruhe ist nur von etwas wenig abgestossenen brettern mit flachen deckel
verfertigen zu lassen.
Eferding, den 14ten Juny 1793
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin