Page - 786 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 786 -
Text of the Page - 786 -
786 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103)
gersten sowollen jedem ain khandl pier gegeben werden. Und weillen von hamben,
andern schweinen fleisch odera pradtwürssten etwas ybrig verbleibt, solle man dasselbig zu
andern zeiten als an Sontagen, nach gelegenheit underspiekhen und einthaillen, sowollen
mit den [/] spenfährln, was nit abgenomben wirdtb, also gehalten werden, als offt die
spittaller fünffe genüessen, soll der spitlmair daßc sechste haben.
Wand bey dem spitall ein khue oder ox geschlachtet wirdt, soll solches mit des herrn
burgermaisters vorwissen beschechen, und dasselbe rindte allezeit wie auch die khelber
auffs fleischf angeschlageng und in empfang vorgemerckht werdend.
Jedem spitaller, wie auch der spitlkhöchin soll das ganze jahr hindurch wochentlich zway
laibl brodt, jedes zu drey pfundten, und wan sie summers zeit feldt arbeit haben, es sey
zum heigen, jedem khrauthhauer und dergleichen, so soll ihnen jedesmahl teglich und
absonderlich allzeit auf vier persohnen ain laibl brodt, neben ainem trunckh pier gegeben
werden, wie die hinten angehenckhte formular der verraittung des brotts dessen mehrere
nachricht gibt, doch sollen zur feldt arbeit bloss dises angehalten werden, welche darzue
vermiglich seint.
Wan man den putter außlässt, soll man den spittalern zuh zeitenh ein schmalzkhoch
machen und geben, wie zuvori; das außgelassne schmalz aberj solj ordentlich in empfang
genomben und verraith werden, die semel zum schmalzkhoch khünnen von [/] des herrn
Johann Edlingers wochentlichen zünß sembln der zwelff khreizer genombenk, damit mans
nit absonderlich khauffen derffe, weilll des spittals einkhomben gering undl die ybrigen
semblnm, die man zum schmalzkhoch nit vonnöthen, khünnen gleichwoll under die
spittaller oder under die khranckhen außgethailt werden.
Sovill die außthaillung der speiß anlangt, solle die khöchin jedem spitaller sein gebühr, es
sey in fleisch unnd suppen oder an den fasttägen in anderer speiß jedesmall ainem jeden
zween khnödl und suppen, wie auch das khoch (zuverhiettung greinen und zanckhens)
allzeit auß der darzue verordtneten khupfferen masß und die dieselb ganz voll außthaillen
und anhendigen, also das grösser maß soll halten drithalb seitl, das aber zu khraut,
rueben, arbes und gersten gebraucht wirdt anderthalb seitl, [/] was auch für waiz auff
grieß und mehl zu solchem gemüeß, nit weniger an gersten zum rollen und an arbesßen
järlich vonnöthen ist, destwegen solle der spitlverwalter, was von ainer zeit zur andern
aufgehet und erfordert wirdt, sich alle quartall ainmall bey dem herrn burgermaister
als inspectori umb verordtnung anmelden, gleichergestalt umb das für die spittaller
bedürffende salz auch sich bescheinen lassen.
Betreffendt das im urbario einkhombende dienstpier solle er und khonfftige spitlverwalter
dasselbe zu dem andern spitlpier einziechen, solches neben dem zu spittal gepreuten
a Korr. aus und, getilgt.
b Folgt soll es, getilgt.
c Korr. aus die.
d–d Am unteren Rand des Blattes nachgetragen.
e–e Am linken Rand nachgetragen.
f Folgt geschäzt oder, getilgt.
g Folgt werden, getilgt.
h–h Am linken Rand nachgetragen.
i Folgt und sollen, getilgt.
j–j Am linken Rand nachgetragen.
k Folgt werden, getilgt.
l–l Am linken Rand nachgetragen.
m Folgt aber, getilgt.
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin