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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 786 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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786 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) gersten sowollen jedem ain khandl pier gegeben werden. Und weillen von hamben, andern schweinen fleisch odera pradtwürssten etwas ybrig verbleibt, solle man dasselbig zu andern zeiten als an Sontagen, nach gelegenheit underspiekhen und einthaillen, sowollen mit den [/] spenfährln, was nit abgenomben wirdtb, also gehalten werden, als offt die spittaller fünffe genüessen, soll der spitlmair daßc sechste haben. Wand bey dem spitall ein khue oder ox geschlachtet wirdt, soll solches mit des herrn burgermaisters vorwissen beschechen, und dasselbe rindte allezeit wie auch die khelber auffs fleischf angeschlageng und in empfang vorgemerckht werdend. Jedem spitaller, wie auch der spitlkhöchin soll das ganze jahr hindurch wochentlich zway laibl brodt, jedes zu drey pfundten, und wan sie summers zeit feldt arbeit haben, es sey zum heigen, jedem khrauthhauer und dergleichen, so soll ihnen jedesmahl teglich und absonderlich allzeit auf vier persohnen ain laibl brodt, neben ainem trunckh pier gegeben werden, wie die hinten angehenckhte formular der verraittung des brotts dessen mehrere nachricht gibt, doch sollen zur feldt arbeit bloss dises angehalten werden, welche darzue vermiglich seint. Wan man den putter außlässt, soll man den spittalern zuh zeitenh ein schmalzkhoch machen und geben, wie zuvori; das außgelassne schmalz aberj solj ordentlich in empfang genomben und verraith werden, die semel zum schmalzkhoch khünnen von [/] des herrn Johann Edlingers wochentlichen zünß sembln der zwelff khreizer genombenk, damit mans nit absonderlich khauffen derffe, weilll des spittals einkhomben gering undl die ybrigen semblnm, die man zum schmalzkhoch nit vonnöthen, khünnen gleichwoll under die spittaller oder under die khranckhen außgethailt werden. Sovill die außthaillung der speiß anlangt, solle die khöchin jedem spitaller sein gebühr, es sey in fleisch unnd suppen oder an den fasttägen in anderer speiß jedesmall ainem jeden zween khnödl und suppen, wie auch das khoch (zuverhiettung greinen und zanckhens) allzeit auß der darzue verordtneten khupfferen masß und die dieselb ganz voll außthaillen und anhendigen, also das grösser maß soll halten drithalb seitl, das aber zu khraut, rueben, arbes und gersten gebraucht wirdt anderthalb seitl, [/] was auch für waiz auff grieß und mehl zu solchem gemüeß, nit weniger an gersten zum rollen und an arbesßen järlich vonnöthen ist, destwegen solle der spitlverwalter, was von ainer zeit zur andern aufgehet und erfordert wirdt, sich alle quartall ainmall bey dem herrn burgermaister als inspectori umb verordtnung anmelden, gleichergestalt umb das für die spittaller bedürffende salz auch sich bescheinen lassen. Betreffendt das im urbario einkhombende dienstpier solle er und khonfftige spitlverwalter dasselbe zu dem andern spitlpier einziechen, solches neben dem zu spittal gepreuten a Korr. aus und, getilgt. b Folgt soll es, getilgt. c Korr. aus die. d–d Am unteren Rand des Blattes nachgetragen. e–e Am linken Rand nachgetragen. f Folgt geschäzt oder, getilgt. g Folgt werden, getilgt. h–h Am linken Rand nachgetragen. i Folgt und sollen, getilgt. j–j Am linken Rand nachgetragen. k Folgt werden, getilgt. l–l Am linken Rand nachgetragen. m Folgt aber, getilgt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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