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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 804 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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804 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103) gm(ein)er statt dem spitall cedirt und zu bezallung deren dienst potten zway viertl von abgewogenen güettern zu guettem auch noch zur zeit verrechnet werden, der vorig alten ertrag[/]nus dises aber nicht gleich, sondern gahr einen geringen numerum dermallen ertraget, also hat gm(ein)er statt, damit disseiths daß spitall subleviert verbleibet, alljährlichen zu obigen waaggeföhln und cedirten Lempperschwantz selbsten erkhaufft und bezallenten rossen noch einen haaber beytrag des jahrs per 30 fl. nebst schmidt und wagner arbeith zubezallen, auch schon jezu weillen, da beym spitall nicht gem(ein)er an ross heu geheuget werden khönnen, einiches heu umb ihr gelt zu deren unterhalt erkhauffen lassen, herentgegen ermelte 3 statt ross der alten observanz nach vom spitall casten wochentlich mehrers nicht als vor ains 3 v(ier)tl, aller drey aber 9 v(ier)tl haabern, abgereicht, im weitherer bedürfftigkheit aber das fuetter besonders von der statt zu empfangen haben, mit disem beding, daß da von ersagten rosszug an fuehrlohn etwas verdient wurde, gmeiner statt auch zuverzeichnen verbleibet, und nachdeme [9.] 9no ihme, spitall verwalter, hier oben die melioration deren grundtstuckhen allerbestens anbefolchen worden, gestalten hieran alles gelegen, derowegen der statt rath alhier bey conferirung erholten spitall ambt auf ein solches subjectum in allen zuefalligkheiten aus denen rathsglidern zu einem spitall verwalter [/] antragen wieret, welches im wirthschaffts wesen sowohl bey denen grundtstuckhen s(alva) v(enia) viech und anderen sachen eine genuegsambe capacitet und wissenschafft besizet, daß also ein verwalter vors spitall und selbige öffters getrifferte würthschafft, mit nichten aber das spitall vor ihme, verwalter, oder seinen nutzen sein solle, wie dann öffters in der welt geschiechet, daß jenne leithe, so sich zu ambthierungen am besten recommendiren, hinnach am wenigsten disem oder jennen ambthierungen vorzustehen im standt seindt und also hinnach die ohnwiderbringliche schädten volgen. Als wierdet ihme, spitallverwalter, beforderist die spitall pointen bestens dahin angelegen sein lassen, daß selbe daß 3te oder 4te jahr jedesmallen solchen persohnen zum krautt verlassen werden, welche selbe guett und wohl zutungen im standte seyen, und weillen anheuer die ganze egger(ische) point, so zum krautt gedungt, mithin hierdurch außgewurzt worden wehre, genzlichen lähr stehen gebliben, das also vors spitall ein nicht geringer schadten erwachsen, die mitburger, inwohner und tagwerckher alhier aber sowohl beym gensteckher(ischen), [/] reichenau(erischen), item kellerpaurn, reichenstain(erischen), und dem fleischpaurn, waltenfels(erischen) unterthannen, von darumben der mening mehrer und krautt ackher haben, alldieweillen ihnen erstberiehrte paurn die s(alva) v(enia) tung von haus aus auf ihre felder und peunten gratis weckhfiehren, als erscheinet der billichkheit ganz und gahr bey gehtann zu sein, daß eher dennen weith nächer gelegenen spitall peunten sothanne burgers oder mitburgers und tagwerckhers tung zuekhombe, mithin damit sich die armben tagwerckhers oder inleithe alda eines ohncostens der fuehr halber nicht zu beschwähren ursachen haben, gleichgestaltig durch die spitall oxen oder auch allenfahls durch die pferdte gratis von ihren wohnungen gefiehrth werden müeste, und ist umb so billicher daß ersagte s(alva) v(enia) tung auf die spitall gründt khombet, indeme aus der spital holzstatt Pockhau, welche des jahrs villmahls durch hiesige tagwerckher und inleith mit dem holzmist ausgerechet wierdet, welches zwar der holzstatt auch kheinen nutzen, sondern dise villmehrers wider geschonnet werden solte, indem daß spitall alljährlichen ein grossen quantum an scheittern nöthig hat, zu deme so ist auch jenne tung, [/] welche herbst zeit zu hillung deren stainern wasser kaaren aufm plaz beym hofman, weissen pierpreuhauß und schmidtgassen, wie auch hillung deren wasser röhren und preu stuben aus den spitall
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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