Page - 804 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 804 -
Text of the Page - 804 -
804 VII.3 Oberösterreich: Freistadt – Bürgerspital (Edition Nr. 98–103)
gm(ein)er statt dem spitall cedirt und zu bezallung deren dienst potten zway viertl von
abgewogenen güettern zu guettem auch noch zur zeit verrechnet werden, der vorig alten
ertrag[/]nus dises aber nicht gleich, sondern gahr einen geringen numerum dermallen
ertraget, also hat gm(ein)er statt, damit disseiths daß spitall subleviert verbleibet,
alljährlichen zu obigen waaggeföhln und cedirten Lempperschwantz selbsten erkhaufft
und bezallenten rossen noch einen haaber beytrag des jahrs per 30 fl. nebst schmidt und
wagner arbeith zubezallen, auch schon jezu weillen, da beym spitall nicht gem(ein)er
an ross heu geheuget werden khönnen, einiches heu umb ihr gelt zu deren unterhalt
erkhauffen lassen, herentgegen ermelte 3 statt ross der alten observanz nach vom spitall
casten wochentlich mehrers nicht als vor ains 3 v(ier)tl, aller drey aber 9 v(ier)tl haabern,
abgereicht, im weitherer bedürfftigkheit aber das fuetter besonders von der statt zu
empfangen haben, mit disem beding, daß da von ersagten rosszug an fuehrlohn etwas
verdient wurde, gmeiner statt auch zuverzeichnen verbleibet, und nachdeme
[9.] 9no ihme, spitall verwalter, hier oben die melioration deren grundtstuckhen
allerbestens anbefolchen worden, gestalten hieran alles gelegen, derowegen der statt
rath alhier bey conferirung erholten spitall ambt auf ein solches subjectum in allen
zuefalligkheiten aus denen rathsglidern zu einem spitall verwalter [/] antragen wieret,
welches im wirthschaffts wesen sowohl bey denen grundtstuckhen s(alva) v(enia) viech
und anderen sachen eine genuegsambe capacitet und wissenschafft besizet, daß also ein
verwalter vors spitall und selbige öffters getrifferte würthschafft, mit nichten aber das
spitall vor ihme, verwalter, oder seinen nutzen sein solle, wie dann öffters in der welt
geschiechet, daß jenne leithe, so sich zu ambthierungen am besten recommendiren,
hinnach am wenigsten disem oder jennen ambthierungen vorzustehen im standt seindt
und also hinnach die ohnwiderbringliche schädten volgen.
Als wierdet ihme, spitallverwalter, beforderist die spitall pointen bestens dahin angelegen
sein lassen, daß selbe daß 3te oder 4te jahr jedesmallen solchen persohnen zum krautt
verlassen werden, welche selbe guett und wohl zutungen im standte seyen, und
weillen anheuer die ganze egger(ische) point, so zum krautt gedungt, mithin hierdurch
außgewurzt worden wehre, genzlichen lähr stehen gebliben, das also vors spitall ein
nicht geringer schadten erwachsen, die mitburger, inwohner und tagwerckher alhier
aber sowohl beym gensteckher(ischen), [/] reichenau(erischen), item kellerpaurn,
reichenstain(erischen), und dem fleischpaurn, waltenfels(erischen) unterthannen,
von darumben der mening mehrer und krautt ackher haben, alldieweillen ihnen
erstberiehrte paurn die s(alva) v(enia) tung von haus aus auf ihre felder und peunten
gratis weckhfiehren, als erscheinet der billichkheit ganz und gahr bey gehtann zu sein, daß
eher dennen weith nächer gelegenen spitall peunten sothanne burgers oder mitburgers
und tagwerckhers tung zuekhombe, mithin damit sich die armben tagwerckhers oder
inleithe alda eines ohncostens der fuehr halber nicht zu beschwähren ursachen haben,
gleichgestaltig durch die spitall oxen oder auch allenfahls durch die pferdte gratis von
ihren wohnungen gefiehrth werden müeste, und ist umb so billicher daß ersagte s(alva)
v(enia) tung auf die spitall gründt khombet, indeme aus der spital holzstatt Pockhau,
welche des jahrs villmahls durch hiesige tagwerckher und inleith mit dem holzmist
ausgerechet wierdet, welches zwar der holzstatt auch kheinen nutzen, sondern dise
villmehrers wider geschonnet werden solte, indem daß spitall alljährlichen ein grossen
quantum an scheittern nöthig hat, zu deme so ist auch jenne tung, [/] welche herbst zeit
zu hillung deren stainern wasser kaaren aufm plaz beym hofman, weissen pierpreuhauß
und schmidtgassen, wie auch hillung deren wasser röhren und preu stuben aus den spitall
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin