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856 VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119)
[3.] drittens dises umb soviel mehrers bescheche, solle herr verwalther yber die
unterthannen und dienst, auch andere einkhomben ein richtiges urbarium, neben ainen
schuld- oder aufschreibbuech, worinen jedes ordentlich [/] an- und abzuschreiben ist,
halten, beyneben zu allerseiths gueter richtigkeit denen unterthannen klaine büechl, in
welchen die jährliche schuldigk(eit) und die dargegen beschechene zallungen begriffen
sein, hinaußgeben und diesemnach die geföll solchergestalten fleissig eintreiben, daß
kaine außständ erwachsen, sondern aller verlurst und schaden bestermassen und zwar
dergestalten zeitlich verhüettet werden könne, damit man solche bey ihme zu suechen nit
ursach habe.
[4.] Vierttens weilen die gottselig gestüffte einkonfften allain zur herhaltung der
armen leuth und burger gewidmet, alß solle herr verwalther dise alle ihnen treulich
appliciren und guete obsicht halten, damit ihnen die vermög der stüfftungen vorgesehene
nothwendigkeiten in cost und trunckh ordentlich geraicht und keines weegs gestattet
werde, daß denenselben hieran durch die unterhabende bediente, daß geringste
entzogen werde, dargegen würdet auch er, herr verwalther, sie, arme leuth, so daß
allmuesen und stüfftung genüessen, nachtruckhlich anzumahnen haben, daß selbe in
aller andacht und gottsforcht auferbeulich leben und täglich zur bestimbten zeit für die
abgestorbene stüffter und erhaltung deß gemainen stattwesens ihr eufriges gebett gegen
Gott außgiessen, deßgleichen die jenige, welche ausser deß armen hauß ihre portiones
empfangen, anmahnen und darauf obacht haben, daß selbe nit allein einen ehr[/]bahren
wandl führen, sondern auch denen in der bruederhauß kürchen wochentlich haltenden
hey(ligen) messen, wie auch denen unterm jahr alda fürgehenden festägen fleissig
beywohnen und daselbst ihr gebet verrichten sollen. Dabey würdet derselbe
[5.] fünfftens auf die von denen armen partheyen umb einnamb der verwilligung
einer portion einraichende und ihme von rath auß gemainiglich umb bricht
zuekhombende anbringen jedesmahls den abgeforderten bricht gewissenhaft erstatten
und dahin gedenkhen, das auf die bedürfftigere persohnen, so des allmuesen würdig,
eingerathen, auch mehrers nit dem armen hauß aufgetragen werde, alß was der jährliche
einnamb zur unterhaltung mit sich bringen thuet.
[6.] Sechstens haben ihro kay(serliche) may(estät) vorhin allergnädigst anbefolchen,
daß jeder in rechnung stehender beambte von neuen jahr an innerhalb zway monath bey
würkhlicher suspendir- oder entsezung seines ambts die raittung unfehlbar legen solle.
Dahero herr verwalther deme alle jahr gehor(samlich) nachzukhomben und sich von
der allergnädigist statuirten straff selbst zu hüetten, wie auch in bestimbtem termin die
raittung zum abschreiben in die stattcanzley zu bringen wissen wirdet.
[7.] Sibendens ist ihme nit weniger obgelegen, daß die dem bruederhauß in unter
Öesterreich zuegehörige weingärtten paulich hergehaltena, und soviell möglich zu nuzen
deß armen hauß verwaltet, annebens der wein nach [/] der bißhero gepflogenen observanz
denen armen leuthen geraicht und da auch auf die von der kay(serlichen) hof cammer etc.
erthaillende päß etwas dem armen hauß zu nuzen komben thette, dem selben threulich
zuegaignet und verraithet werde. Waß
[8.] achtens die bruderhauß kürchen und darzue gehörige kürchen ornat anbelanget,
solle derselbe ordentlich beschriben unnd also specifirter in deß herrn verwalthers
verwahrung genumben, auch da hieran etwas manglhaffts oder abgehen wurde,
solliches zeitlich hinwiederumben reparirt, daß neue aber in die aufgesezte specification
a -ge- über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin