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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 856 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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856 VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) [3.] drittens dises umb soviel mehrers bescheche, solle herr verwalther yber die unterthannen und dienst, auch andere einkhomben ein richtiges urbarium, neben ainen schuld- oder aufschreibbuech, worinen jedes ordentlich [/] an- und abzuschreiben ist, halten, beyneben zu allerseiths gueter richtigkeit denen unterthannen klaine büechl, in welchen die jährliche schuldigk(eit) und die dargegen beschechene zallungen begriffen sein, hinaußgeben und diesemnach die geföll solchergestalten fleissig eintreiben, daß kaine außständ erwachsen, sondern aller verlurst und schaden bestermassen und zwar dergestalten zeitlich verhüettet werden könne, damit man solche bey ihme zu suechen nit ursach habe. [4.] Vierttens weilen die gottselig gestüffte einkonfften allain zur herhaltung der armen leuth und burger gewidmet, alß solle herr verwalther dise alle ihnen treulich appliciren und guete obsicht halten, damit ihnen die vermög der stüfftungen vorgesehene nothwendigkeiten in cost und trunckh ordentlich geraicht und keines weegs gestattet werde, daß denenselben hieran durch die unterhabende bediente, daß geringste entzogen werde, dargegen würdet auch er, herr verwalther, sie, arme leuth, so daß allmuesen und stüfftung genüessen, nachtruckhlich anzumahnen haben, daß selbe in aller andacht und gottsforcht auferbeulich leben und täglich zur bestimbten zeit für die abgestorbene stüffter und erhaltung deß gemainen stattwesens ihr eufriges gebett gegen Gott außgiessen, deßgleichen die jenige, welche ausser deß armen hauß ihre portiones empfangen, anmahnen und darauf obacht haben, daß selbe nit allein einen ehr[/]bahren wandl führen, sondern auch denen in der bruederhauß kürchen wochentlich haltenden hey(ligen) messen, wie auch denen unterm jahr alda fürgehenden festägen fleissig beywohnen und daselbst ihr gebet verrichten sollen. Dabey würdet derselbe [5.] fünfftens auf die von denen armen partheyen umb einnamb der verwilligung einer portion einraichende und ihme von rath auß gemainiglich umb bricht zuekhombende anbringen jedesmahls den abgeforderten bricht gewissenhaft erstatten und dahin gedenkhen, das auf die bedürfftigere persohnen, so des allmuesen würdig, eingerathen, auch mehrers nit dem armen hauß aufgetragen werde, alß was der jährliche einnamb zur unterhaltung mit sich bringen thuet. [6.] Sechstens haben ihro kay(serliche) may(estät) vorhin allergnädigst anbefolchen, daß jeder in rechnung stehender beambte von neuen jahr an innerhalb zway monath bey würkhlicher suspendir- oder entsezung seines ambts die raittung unfehlbar legen solle. Dahero herr verwalther deme alle jahr gehor(samlich) nachzukhomben und sich von der allergnädigist statuirten straff selbst zu hüetten, wie auch in bestimbtem termin die raittung zum abschreiben in die stattcanzley zu bringen wissen wirdet. [7.] Sibendens ist ihme nit weniger obgelegen, daß die dem bruederhauß in unter Öesterreich zuegehörige weingärtten paulich hergehaltena, und soviell möglich zu nuzen deß armen hauß verwaltet, annebens der wein nach [/] der bißhero gepflogenen observanz denen armen leuthen geraicht und da auch auf die von der kay(serlichen) hof cammer etc. erthaillende päß etwas dem armen hauß zu nuzen komben thette, dem selben threulich zuegaignet und verraithet werde. Waß [8.] achtens die bruderhauß kürchen und darzue gehörige kürchen ornat anbelanget, solle derselbe ordentlich beschriben unnd also specifirter in deß herrn verwalthers verwahrung genumben, auch da hieran etwas manglhaffts oder abgehen wurde, solliches zeitlich hinwiederumben reparirt, daß neue aber in die aufgesezte specification a -ge- über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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