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VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) 859
würdet, wordurch nichts anderes alß die treue vätter(liche) obsorg des armen hauß
verspirt werden möge. Und damit
[3.] drittens dieses um so viel mehrers beschehe, solle herr verwalter über die
unterth(anen) und dienst, auch andere einkommen ein richtiges urbarium neben einem
schuld- oder [/] aufschreibbuch, worinnen jedes ordentlich an- und abzuschreiben ist,
halten, beynebens zu allerseits gutten richtigkeit denen unterthannen kleine büchlen,
in welchen die jähr(liche) schuldigkeit und die dargegen beschehene zahlung begriffen
sein, hinauß geben und diesemnach die geföll solchergestalten fleissig eintreiben, daß
keine außständt erwachsen, sondern aller verlurst und schaden bestermasßen und zwar
dergestalten zeitlich verhüettet werden könne, damit man solche bey ihme zu suchen
nicht ursache habe.
[4.] Viertens weillen die gottseelig gestüffte einkünfften allein zur herhaltung der
armen leuth und burger [/] gewidmet, als solle herr verwalter dise alle ihnen treülich
appliciren und gutte obsicht halten, damit ihnen die vermög der stüfftungen und
lezthinig von hochlöb(lichen) represent(ation) et cammer de dato 26. Aug(ust) 1758
ergangenen hochgnädigen reformations verordnung vorgesehene nothwendigkeiten
ordent(lich) gereicht und keinesweegs gestattet werde, daß denen selben hierandurch
die unterhabende bediente daß geringste entzogen werde, dargegen würdet auch er,
herr verwalter, die arme leüth, so daß allmosen und stüfftung genüesßen, nachtrucklich
anzumahnen haben, daß selbe in aller andacht und Gottes forcht auferbäulich leben und
täglich zur bestimten zeit für die abgestorbene stüffter und erhaltung des gemmeinen
[/] stadtweesens ihr eyferiges gebett gegen Gott außgiessen, desgleichen die jenige,
welche ausser des armmen haus ihre portiones empfangen, anmahnen und darauf obacht
haben, daß selbe nicht allein einen erbahren wandl führen, sondern auch denen in der
bruderhauß kürchen wochentlich haltenden h(eiligen) messen, wie auch denen untern
jahr alda fürgehenden festtägen fleyssig beywohnen und daselbst ihr gebett verrichten
sollen. Darbey wirdet derselbe
[5.] fünfftens auf die von denen armmen partheyen um einnahm oder verwilligung
einer portion einreichende und ihme von rath aus gemeiniklich um bericht zukommende
anbringen jedesmahls dem abgeforderten [/] bericht gewissenhaft erstatten und dahin
gedenckhen, daß auf die bedürfftige persohnen, so daß allmosen würdig, eingeraten, auch
mehrers nicht dem armen haus aufgetragen werde, alß waß der jähr(lichen) einnahm zur
unterhaltung mit sich bringen thut.
[6.] Sechstens hat derselbe zu vermögender vollziehung des hochlöb(lichen)
landesh(au)btm(ann)sch(afts) decret de dato 15. July 1760 von schluß des salar jahrs
an inner halb 4 wochen jedesmahl seines rechnung bey vorgesehener suspendir- oder
entsezung des amts, allenfahls regressirung des zu bezahlen habenden pöenfahls vor rath
zu bringen, und in der canzley zu ständen schreiben zu lassen, folgsam sich andurch aller
gefahr, straff [/] und verantworttung zu entledigen.
[7.] Sibentens waß die bruderhauß kürchen und daß zugehörige kürchen ornat
anbelanget, solle derselbe ordentlich beschreiben und also specificirter in des herrn
verwalters verwahrung genohmen, auch dahieran etwas mangelhafft oder abgehen wurde,
solches zeitlich hinwiderumben reparirt, daß neue aber in die aufgesezte specification
eingetragen, jedoch wan der werth der verbesßer- oder neumachung über drey gulden
belauffen, oder sonsten ein nothwendigs gebau, wie auch einige strittigkeit in grund
und boden, anders wichtigkeiten oder abstüfftung eines unterthanen sich ereignen
tätte, ohne vor[/]wissen und bewilligung eines löb(lichen) mag(istrats) auf solchen fahln
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin