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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 860 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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860 VII.7 Oberösterreich: Steyr – Bürgerspital, Bruderhaus und Lazarett (Edition Nr. 112–119) nicht reparirt, gemacht, erbaut oder einige strittsach nicht angefangen, sonsten auch bey verfertigung der paramenten und kürchen ornat allzeit mit der geist(lichen) obrigkeit guette correspondenz und unterredung gepflogen werden. [8.] Achtens da herr verwalter dieses amt über kurz oder lang abtretten würde, solcher alle darzu gehörige schrifftliche nothdurfften, urbaria, prothocolla und andere instrumenta vermittlß einer richtigen specifications übergab, sein successori treulich zu stöhlen und samt gegenwärttiger instruction aushändigen, auch wo es in ein oder anderen [/] eine information vornöthen, solche aufrichtig communiciren. [9.] Neündtens und da diese verwaltung oben diea administrirung deren pupillen und deren erbschaffts mitteln in sich beweisset, als derselbe gleichgestalten daß pupillar weesen rein und denen allerhochst emanirten landesfürst(lichen) sazungen, auch denen geschribenen rechten nach genau zu halten, in ein besonderes pupillar buch einzutragen, keine angefahlen oder außzahlende pupillar mittl ohne mag(istrats) genehmhaltung jemand anderen anzuvertrauen, sondern beforderist dahin anzutragen, daß es bey gm(eine)r stadt oder bey einen anderen sicherenb fundo, lezteres jedoch mit mag(istrats) wissen, ad fructificandum [/] gebracht werden, weniger derley pupillar oder amts gelder zu seinen eigenen gebrauch zu verwenden, sondern es solle hierüber eine besondere cassa gehalten werden, damit, wann man allenfahls gähling auf derley gelder eine unversehene visitation vornehmen wolten, solche sogleich richtig separirter fürgefunden werden mögen, und zwar dieses leztere conform deß allergnädigst emanirt landesfürst(lichen) patents de dato 2. April 1753. [10.] Zehentens würdet ihme, herrn verwalter dargegen neben der vorhin gewöhnlich gewesten jährlichen besoldung auf begebende todtfahl von inventurn, abhandlungen und kauffen die canzley tax von jedem hundert ain gulden 30 xr. und bey denen annehmen oder stüfften jeden hundert ain gulden [/] neben der quittung, kauf und anderer brief gebühr, wie auch einen gebührlichen schreibgeld für seyn mühewaldung von denen unterthannen abzuforderen, dergestalten zugelasßen, das er selbe dießorths, sonderlich in denen gerhabschafften, raittungen, brief und quittungs täxen ohne clag halten und desßentwegen ainige außstellung zu machen nicht ursach gebe, zugleich mit überflüssiger zehrungen, alwo bey denen inventurn von hundert gulden vermögen ain gulden, abhandlungen ain gulden 30 xr., jedoch daß die stüfft oder annehmen samt der abhandlung in uno actu vorgenohmen und angestelt [/] werde, passirt wird, vorderist in gerhabschafft und pupillen sachen nicht beschwehren, diese auch, es seyn heyrath, präutspill, kaufs, abhandlungen, gerhabschaffts oder dergleichen zöhrungen jederzeit bey einen burger(lichen) würth alhier abwechslungs weise so vill möglich und wenigstens die jenige, welche innerhalb zwey meill weegs gegen der stadt herzu ligen, anstellen, nicht weniger, da sich auch einige straff in geld begeben thätte, hievon zwar die helffte vor sich behalten, die übrige helffte aber dem armen hauß treulich zu verraithen, anbey solchec bestraffung sowohl mit beschreibung der ursachen, warumen selbe beschehen, alß alle andere handlungen, kauf, [/] inventurn, quittungen, vertheillungen und dergleichen in daz hierzu führende prothocoll treülich einzutragen, verbunden seyn solle, allermassen man in all- und jeden daß beste vertrauen in sein herrn verwalters gewissen und pflicht sezet und des gänzlichen versehens ist, er werde dem bruderhaus dergestalten treu, a Folgt d, getilgt. b Folgt orth, getilgt. c Folgt beschaffenheit, getilgt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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