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VIII.3 Niederösterreich: Melk – Bürger- und Klosterspital (Edition Nr. 125) 879
VIII.3 Niederösterreich: Melk – Bürger- und Klosterspital
(Edition Nr. 125)
Nr. 125
Ordnung des Kloster- und Bürgerspitals in Melk.
Melk, 1770 Februar 19/1771 März 30
Archiv: StiftsA Melk, Sign. 28, Stiftsherrschaft 18 (Admonitiones auf beigelegtem Zettel,
Nachträge)
Druck: daMM, Weitersfeld 299–305.
Rückvermerk: Spittalordnung oder lebensregel für die im klosterspittall zu Mölk woh-
nende arme.
Lebensregel für die im klosterspittall zu Mölk wohnende arme
Es gereichet s(ein)er hochwürden und gnaden, unsern gnädigsten herrn und prälaten
zum grossen mißfallen, daß, wie hochderoselben glaubwürdig beygebracht worden, in
dem, ihrem stift zugehörigen spittall allhier mehren theil ohne gesatz, ohne zucht und
ordnung dahin gelebet werde. Um nun dergleichen unordnung hieführo zu verhütten,
und die von zeit zu zeit eingeschlichene und bis zur argerniß angewachsene mißbräuch
von einem hauße abzuwenden, das ein erbgut Christi und der armen ist, als haben
dieselbe s(ein)er hochwürden und gnaden uns, kamerdeputirten, aufgetragen, überhaupt
zwar allen armen unterthanen und pupillen die an der patentmässigen verpflegung
wenig oder viel empfangen, insonderheit aber denen, die zu ihrer beherbergung in das
spittall eingenohmen werden, zu wissen und kund zu machen, daß sie zu [/] beobachtung
nachstehenden verordnungen als für sie nothwendige lebensregl gehalten und verbunden
seyn sollen.
[1.] 1te regel: Von dem gehorsam der armen
Wie unter den befehl und gehorsam der kammerdeputirten alle stift mölkerische
unterthanen stehen, also sind denselben auch die arme untergeben und ihren urtheil
in den sachen unterworfen, die ihre klagen bey höcheren instanzen, ihre bestrafung,
ihre schubmässigkeit und die bestimung ihrer patentmässigen verpflegung betreffe.
Insonderheit aber sind sie dem herrn p(ater) kammerer gehorsam zu leisten in solchen
seinen verordnungen schuldig, so die eintheilung ihrer quatir und wohnungen, die
nothdurft ihrer kleidungen, die ordentliche austheillung ihres allmosens, ihre aufführung,
ihre händl und klagen untereinander, und überhaupt alle die geschäfte anbelangen, die in
seiner obsorg und aufsicht auf sie vorfallen mögen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin