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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 879 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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VIII.3 Niederösterreich: Melk – Bürger- und Klosterspital (Edition Nr. 125) 879 VIII.3 Niederösterreich: Melk – Bürger- und Klosterspital (Edition Nr. 125) Nr. 125 Ordnung des Kloster- und Bürgerspitals in Melk. Melk, 1770 Februar 19/1771 März 30 Archiv: StiftsA Melk, Sign. 28, Stiftsherrschaft 18 (Admonitiones auf beigelegtem Zettel, Nachträge) Druck: daMM, Weitersfeld 299–305. Rückvermerk: Spittalordnung oder lebensregel für die im klosterspittall zu Mölk woh- nende arme. Lebensregel für die im klosterspittall zu Mölk wohnende arme Es gereichet s(ein)er hochwürden und gnaden, unsern gnädigsten herrn und prälaten zum grossen mißfallen, daß, wie hochderoselben glaubwürdig beygebracht worden, in dem, ihrem stift zugehörigen spittall allhier mehren theil ohne gesatz, ohne zucht und ordnung dahin gelebet werde. Um nun dergleichen unordnung hieführo zu verhütten, und die von zeit zu zeit eingeschlichene und bis zur argerniß angewachsene mißbräuch von einem hauße abzuwenden, das ein erbgut Christi und der armen ist, als haben dieselbe s(ein)er hochwürden und gnaden uns, kamerdeputirten, aufgetragen, überhaupt zwar allen armen unterthanen und pupillen die an der patentmässigen verpflegung wenig oder viel empfangen, insonderheit aber denen, die zu ihrer beherbergung in das spittall eingenohmen werden, zu wissen und kund zu machen, daß sie zu [/] beobachtung nachstehenden verordnungen als für sie nothwendige lebensregl gehalten und verbunden seyn sollen. [1.] 1te regel: Von dem gehorsam der armen Wie unter den befehl und gehorsam der kammerdeputirten alle stift mölkerische unterthanen stehen, also sind denselben auch die arme untergeben und ihren urtheil in den sachen unterworfen, die ihre klagen bey höcheren instanzen, ihre bestrafung, ihre schubmässigkeit und die bestimung ihrer patentmässigen verpflegung betreffe. Insonderheit aber sind sie dem herrn p(ater) kammerer gehorsam zu leisten in solchen seinen verordnungen schuldig, so die eintheilung ihrer quatir und wohnungen, die nothdurft ihrer kleidungen, die ordentliche austheillung ihres allmosens, ihre aufführung, ihre händl und klagen untereinander, und überhaupt alle die geschäfte anbelangen, die in seiner obsorg und aufsicht auf sie vorfallen mögen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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Library
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