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VIII.4 Niederösterreich: St. Pölten – Bürgerspital (Edition Nr. 126–130) 889
[8.] achtens und schlüßlichen die lieb und einigkeit gegen seinen nebenmenschen
nicht nur ein christliche schuldigkeit, sondern das gesaz Gottes selbsten ist, und eine
communität hierzu allerdings verbunden, alß solle ein jeder spittäller und spittällerin dem
andern mit liebs dienst zu vorkommen, und in allen fählen, sonderbar da eines von ihnen
erkrancket, mit christlicher lieb demselben zu hülff komen und dienen, dahingegen sich
alles neyd, zancken und hadern um so mehr aber des ärgerlichen fluchen und Gottes
lästern, wordurch der zorn Gottes erwecket und der seegen von spittal entzogen werden
wurde, also gewiß enthalten, wie in wiederigen ein solcher, da er oder sie auf ergangene
scharffe vermahnung und vorgekherte straff sich dannoch nicht bessern und hiervon
abstehen wurde, alß des spittal unwürdig erkennet und hinaus gestossen werden wurde.
Welche reguln ein jeder spittäler und spittälerin genau befolgen und, damit sich keiner
der unwissenheit halber entschuldigen möge, solche zu allgemeinen wissen und nachricht
in der communstuben aufgemacht und alle quartal ihnen offentlich und deutlich
abgelesen werden, hierauf aber der spittelmeister embsige [/] aufsicht tragen und die
übertrettere zur behörigen straff ziehen, allenfahls dieselbe einem statdrath anzeigen solle.
St. Pölten, den 29ten a Decembris 1756.
N. stadtrichter und rath alda.
1757b, den 29. Martii, ist den samentlichen spittalern obige instruction abgelesßen
worden.
Den 1ten July 1757 ist den samentlichen spittalern dise instruction mehr mahlen abgelesen
worden.
Den 31ten Decembris 1757 ist denen samentlichen spittälern diese instruction
mehrmahlen abgelesen wordenb.
Nr. 128
Instruktion für den Bürgerspital-Spitalmeister in St. Pölten.
St. Pölten, 1775 Dezember 30
Archiv: StA St. Pölten, Bürgerspitalakten 1642–1810, Instruktionen des Bürgerspitals 1747–
1890 (Abschrift Ende 18. Jahrhundert?)
Rückvermerk: Instruction für einen jeweiligen spitalmeister vom jahre 1775.
Instruction für einem jeweiligen spittlmeister des burger spittals der landesfürst(lichen)
stadt St. Pölten, v(iertel) o(ber) W(iener) W(ald), und solle vor allen
[1.] erstens der spittlmeister mit frömig- und nüchterkeit denen übrigen spittällern
mit guten beyspiel vorgehen, allen schaden und nachtheil des burgerspittals bey
seiner ehre und guten nahmen wenden, auf feüer, liecht und andere gefahren obsames
aug tragen, auch all zank und zwitracht sowohl zwischen ihme als denen spittällern
[vermeiden]. Und zu dem ende
[2.] zweytens täglich bey dem gebett erscheinen, sehend ob die zahl deren in der
verpflegung stehenden spittällern (ausser denen kranken und mühseeligen) sich bey
selben einfinden, das gebett selbsten mit andacht und auferbäulichkeit verrichten, die
abgängigen von dem gebett sich annotiren, dieselbe hierüber vernehmen und wann
a Von anderer Hand nachgetragen.
b–b Die drei Einträge für 1757 stammen jeweils von anderer Hand.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin