Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Page - 931 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 931 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Image of the Page - 931 -

Image of the Page - 931 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Text of the Page - 931 -

VIII.8 Niederösterreich, Zwettl – Bürgerspital (Edition Nr. 143) 931 VIII.8 Niederösterreich, Zwettl – Bürgerspital (Edition Nr. 143) Nr. 143 Ordnung des Bürgerspitals in Zwettl. Zwettl, 1828 Jänner 1 Archiv: StA Zwettl, K. 11: Verhaltensmaßregeln der pfründner in Zwettl 1828 Verhaltungs regeln für die pfründler in dem bürgerspitale der l(andes)f(ürstlichen) stadt Zwettl [1.] 1tens Haben sich sämtliche pfründler, welche sich im bürgerspitale befinden, täglich früh um 6 uhr, mittags um 12 uhr und abends um 6 uhr in dem großen sogenannten mahrzimmer zu versammeln und daselbst gemeinschaftlich ihre gebett mit andacht zu verrichten. Davon sind bloß die kranken ausgenohmen. [2.] 2tens Wird dem spitals individuen eine größere sparsamkeit mit dem brennholze anempfohlen und daher aufgetragen, daß die reinigung der wäsche nur einmal in jeder woche und zwar gemeinschaftlich vorgenommen werde, zu welchem ende der waschkessel auch nur einmahl in jeder woche gehitzt werden darf. Die bisher für einzelne personen und zwar in verschiedenen zwischenräumen vorgenommene reinigung der wäsche wird daher von nun an strenge verbothen. [3.] 3tens Wird in den wintermonathen die beheitzung des großen zimmers von 6 uhr morgens bis 6 uhr abends gestattet, was hingegen die einzelnen kleine[n] zimmer betrift, so darf in demselben während der wintermonate täglich nur einmahl und zwar morgens eingeheitzt werden. [/] [4.] 4. Zur bereitung der speisen kann das feuer auf den herde täglich von 9 uhr früh bis mittag und von 5 bis 6 uhr abends unterhalten werden, auser dieser zeit ist das kochen verbothen. [5.] 5. Wird den sämtlichen spitals individuen ordnung, reinlichkeit, nichternheit und gegenseitige verträglichkeit, wie auch gehorsam gegen den spitalverwalter strenge eingeschärft. [6.] 6. Der guten ordnung wegen darf sich nach dem abend gebethe niemand aus dem spitale mehr entfernen. [7.] 7. Spitalverwalter hat einen stubenvater und eine stubenmutter aus den pfründlern zu ernennen, welche für die genaue beobachtung dieser verhaltungs regeln zu wachen und diejenigen anzuzeigen haben, welche sich in diese ordnung nicht fügen wollen. Der spitalverwalter hat daher jeder woche öfters im spitale nach zu sehen und sich zu erkundigen, ob keine beschwerden vorgefallen sind.
back to the  book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform