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VIII.8 Niederösterreich, Zwettl – Bürgerspital (Edition Nr. 143) 931
VIII.8 Niederösterreich, Zwettl – Bürgerspital (Edition Nr. 143)
Nr. 143
Ordnung des Bürgerspitals in Zwettl.
Zwettl, 1828 Jänner 1
Archiv: StA Zwettl, K. 11: Verhaltensmaßregeln der pfründner in Zwettl 1828
Verhaltungs regeln für die pfründler in dem bürgerspitale der l(andes)f(ürstlichen) stadt
Zwettl
[1.] 1tens Haben sich sämtliche pfründler, welche sich im bürgerspitale befinden,
täglich früh um 6 uhr, mittags um 12 uhr und abends um 6 uhr in dem großen
sogenannten mahrzimmer zu versammeln und daselbst gemeinschaftlich ihre gebett mit
andacht zu verrichten. Davon sind bloß die kranken ausgenohmen.
[2.] 2tens Wird dem spitals individuen eine größere sparsamkeit mit dem brennholze
anempfohlen und daher aufgetragen, daß die reinigung der wäsche nur einmal in jeder
woche und zwar gemeinschaftlich vorgenommen werde, zu welchem ende der waschkessel
auch nur einmahl in jeder woche gehitzt werden darf. Die bisher für einzelne personen
und zwar in verschiedenen zwischenräumen vorgenommene reinigung der wäsche wird
daher von nun an strenge verbothen.
[3.] 3tens Wird in den wintermonathen die beheitzung des großen zimmers von 6 uhr
morgens bis 6 uhr abends gestattet, was hingegen die einzelnen kleine[n] zimmer betrift,
so darf in demselben während der wintermonate täglich nur einmahl und zwar morgens
eingeheitzt werden. [/]
[4.] 4. Zur bereitung der speisen kann das feuer auf den herde täglich von 9 uhr früh
bis mittag und von 5 bis 6 uhr abends unterhalten werden, auser dieser zeit ist das kochen
verbothen.
[5.] 5. Wird den sämtlichen spitals individuen ordnung, reinlichkeit, nichternheit
und gegenseitige verträglichkeit, wie auch gehorsam gegen den spitalverwalter strenge
eingeschärft.
[6.] 6. Der guten ordnung wegen darf sich nach dem abend gebethe niemand aus dem
spitale mehr entfernen.
[7.] 7. Spitalverwalter hat einen stubenvater und eine stubenmutter aus den
pfründlern zu ernennen, welche für die genaue beobachtung dieser verhaltungs regeln
zu wachen und diejenigen anzuzeigen haben, welche sich in diese ordnung nicht fügen
wollen. Der spitalverwalter hat daher jeder woche öfters im spitale nach zu sehen und sich
zu erkundigen, ob keine beschwerden vorgefallen sind.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin