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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 938 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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938 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) erbare persohnen, die darzue verorndt seindt, auf die forcht Gottes, zucht und erbarkheit erzogen; die knaben, da sie anderst qualificirt, auf lust und naigung, zur schuel und die anderen zu einem oder andern handtwerkh, die maidl aber zum näen, spinen; und die, so schon erwachßen, zur haußarbeit gehalten oder zu ehrlicher frauen diensten appliciert werden. Und da auch etwo guete ehrliche burgersleuth von mann und frauen, deren eines oder mehr in die zucht begehren wurden, [/] mag er, spitlmaister, mit vorwisßen herrn burgermaisters oder des herrn superintendenten ihnen selbige auf ihr anhalten mit dem vermelten und einsagen, daß sye neben der unterhalt der speiß und khlaidung auff zucht und erbarkheit, auch wirtschafft erzogen werden sollen. Auch weillen die zu St. Nicola stüfft gehörige guetter zu dem spital gezogen werden, solle der spitlmaister vleisßig darob sein, damit die in besagter stifftung benente zahl der zwolf maidl jederzeit auf der Nicolaerstuben erhalten werde, wie dan er, spitlmaister, so offt disße nit völlig verhanden, solches einem stattrath andeuten solle, damit auf gemainer statt raithkhammer dergleichen armen maidlein köne nachgefragt und der abgang der zahl ersezt werden. [3.] Der spitlmaister unnd sein haußfrau sollen auch guete achtung geben auf deß spitals feuerstätt in denen khucheln und zimern, dergleichen auch auf die nacht und ander licht, damit durch unfleiß deren inhaber oder der ehehalten, denen solches bevohlen, nichts verwahrlost, sondern schaden und gefahr verhiettet werden. [4.] Item der spitlmaister solle auch zu mehrmallen in der wochen die armben in denen zimmern, darinen sye unterhalten, besuechen, auch darob sein, damit dieselben zimmer und gemäch, sovil müglich, sauber gehalten, auch daß die jenige, so wider zu ihrer gesundheit kommen, weggeschafft und der ubrige unkosten, sovill müglich erspart werde. [5.] Item so sollen auch alle dienstbotten, sovill man deren zum haußwesßen bedürfftig, in beysein der herrn superintendenten angenomben werden und dem spitalmaister mit mundt und handt angelüben, ihme in allen erbarn gebührlichen sachen deß armen hauß getreu, gehorsamb und gewerttig sein, deß spitals nuz und fromben jederzeit zubedrachten, desßen schaden und nachteill, soviell müglich, zu wenden. [/] [6.] Er, spitlmaister, solle auch bey denen siechvättern, siechmuettern, mann- und weibspersohnen oder warttern, sambt deren zuegeordneten dienern und dienerinnen, darob sein, damit denen armen dürfftigen khrankhen persohnen vleisßig gewarth und ihr leib- und bethgewandt sauber gehalten werde; der gleichen solle der spitlmaister und sein haußfrau auf der armen, wie auch auf der officier und gesindt speiß vleisßiges aufmerkhen haben, daß dieselbe denen krankhen und andern zu gelegener weil und gesezter stundte recht und sauber gekocht werden. [7.] Zu welchem endt dann die spitlmaisterin täglich zu zeit deß anrichtens selbsten in die khuchel gehen und wie die speißen sich in anrichten befinden, ob sie recht und wohl, wie sich gebühret, zuberreitet und nit etwo mit faist, inmasßen underschidliche klagen fürkhommen, angemacht seyen, nachsehen solle, damit solche von denen armen mögen gesßen und nit etwo daß gewürz, salz, schmalz und anders durch den koch oder köchin veruntreut werde. [8.] Item der zueschrotter solle gleichfalß dem spitlmaister gehorsamb und, in allem so billich, gewerttig sein, auch khein viehe ohne beysein des spitlmaister erkhauffen, daß jenige aber, waß also in gegenwarth deß spitlmaisters erkhaufft würdt, allso baldt hinweggetriben und mit deß spitals zaichen gemerkht werden. Ingleichen solle er auch kheinen ochßen ohne vorwisßen deß spitlmaisters schlachten, und wann er nun einen schlachtet, solle solches auf deß spitahls mühl beschehen, warbey aber von nöttig, daß der
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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Library
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