Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Page - 941 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 941 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Image of the Page - 941 -

Image of the Page - 941 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Text of the Page - 941 -

IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 941 preumaistern zu jeder preu pier daß malz herfür. Item so solle auch gedachter prei(mei)ster dahin gedacht sein, daß in einem jedweden viertl der statt, wie vor alters breuchig gewest ist, wennigist ain oder zween pierleutgeben, so es dem spitall ächtring weis verraitten, an gelegensamben orthen, doch mit vorwissen der herrn sup(erintendenten) und spitlmaister aufgerichtet werden. Hingegen aber andere, so sich des pierschenckhen ohne wehme zu schaden und nachtheil des armen haußes underfangen, die selben jederzeit mit nahmen anzaigen unnd zu ab- und einstellung ihres unbefuegten pierschenkhens wolgedachten herrn sup(erintendenten) und spittlmaister fürtragen. So ist auch vermelter prei(mei)ster verbunden, sein monath particular des völligen piergefölls sowol neben der schulden verzaichnus, waß die preumaister außborgen [/] und, nachdem sicha beim spitallb 2c preuheuser befindenc und hierüber ein ordentlicher pierschreiber gehalten wird, auch mit einer absonderlichen instruction versehen istd, als solle derselbige dem herrn spitlmaister getreu, gewerttig und gehorsamb sein, auch sein vleisßigese und embsiges aufsehen auf beede preuheußer haben, damit dieselben zu rechter weil und zeit zu des spitals nuzen auf vorhergehentes anzaigen der herren sup(erintendenten) und spitlm(aister) mit waizen und gersten versehen, absonderlich aber dahin befleisßen, daß sowohl den waiz als gerstenmalz zu seiner gueten und ordentlichen zeit (ausßer der grossen hiz) gemelzt und ein gueter vorrath zusamben gebracht werde, damit nit allein praun, sondern weis gemain und doplpier ohne abgang gepreut werden möchte, [/] als auf der ordentlichen pierleütgeben aufstände aber einer ordentlichen specifica(t)ion, was daß monath gepreuet worden. Item was noch in vorrath von malz verhandten, denen herren sup(erintendenten) und spitlmaister in die grundstuben nach ausgang eines jeden monnaths 8 tag hernach unabläßlich einzuraichen und daß gelt, sobald er dessen aines empfangen, in die gewöhnliche cassa zulegen, alda dasselbe verwahrter aufgehalten werden und solle herr spitlmaister, grundtschreiber und er, pierschreiber, jeder einen schlüsl darzue haben, wie nicht wenniger ohne vorwisßen und bewilligung herrn spitlm(eister) für sich selbsten ichtwas davon nemben oder bezallen, und wan das jahr verstrichen, solle er sein ordentliche haubt raittung mit allen certificationen, schein und quitt(ungen) ohne anmahnen unfehlbar denen herren super(intendenten) und spittlmaister mit gueter ordnung einraichen. Er solle auch guete obachtf in und vor der statt auf die frembde pier einfuhr haben, alldieweillen nur allein der lust trunckh denen jenigen, so es für sich selbst oder [/] ihre leüth bedürfftig und nit zuverleütgeben in die würthsheuser und winckhel leütgeben zuführen und einzulegen zuegelassen, wie nicht weniger auf daß frembde pier, so auf den wasser und über die Thonau aus Mähren und dergleichen orthen herkhombt, damit dasselbe wider zeit angesagt und nit durch die spitalles pierleütgeben oder ander unbefuegteg zu ihren privat nuzen haimblicher weis verschwärzt werde, sein embsig und vleissiges aufsehen haben. Ingleichen solle pierschreiber sein wachtsambes aug auf die spitals bestelte pierleütgeben haben, dieselben wenigist in der wochen 2 mal vleisßig visitiren und die keller besichtigen, auch ob sie nit absonderliche und a Über der Zeile nachgetragen. b Folgt er, pierpreuer, gehalten werden, als sollen dieselbigen dem spitlmaister getreu, gehorsamb, gewerttig sein, preuheußer gehalten werden, getilgt. c–c Über der Zeile nachgetragen. d In linker Spalte nachgetragen. e Folgt aufmerckhen haben, damit, getilgt. f Folgt haben, getilgt. g Folgt pierleütgeben, getilgt.
back to the  book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform