Page - 941 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Image of the Page - 941 -
Text of the Page - 941 -
IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 941
preumaistern zu jeder preu pier daß malz herfür. Item so solle auch gedachter prei(mei)ster
dahin gedacht sein, daß in einem jedweden viertl der statt, wie vor alters breuchig gewest
ist, wennigist ain oder zween pierleutgeben, so es dem spitall ächtring weis verraitten, an
gelegensamben orthen, doch mit vorwissen der herrn sup(erintendenten) und spitlmaister
aufgerichtet werden. Hingegen aber andere, so sich des pierschenckhen ohne wehme zu
schaden und nachtheil des armen haußes underfangen, die selben jederzeit mit nahmen
anzaigen unnd zu ab- und einstellung ihres unbefuegten pierschenkhens wolgedachten
herrn sup(erintendenten) und spittlmaister fürtragen. So ist auch vermelter prei(mei)ster
verbunden, sein monath particular des völligen piergefölls sowol neben der schulden
verzaichnus, waß die preumaister außborgen [/] und, nachdem sicha beim spitallb 2c
preuheuser befindenc und hierüber ein ordentlicher pierschreiber gehalten wird, auch mit
einer absonderlichen instruction versehen istd, als solle derselbige dem herrn spitlmaister
getreu, gewerttig und gehorsamb sein, auch sein vleisßigese und embsiges aufsehen auf
beede preuheußer haben, damit dieselben zu rechter weil und zeit zu des spitals nuzen auf
vorhergehentes anzaigen der herren sup(erintendenten) und spitlm(aister) mit waizen und
gersten versehen, absonderlich aber dahin befleisßen, daß sowohl den waiz als gerstenmalz
zu seiner gueten und ordentlichen zeit (ausßer der grossen hiz) gemelzt und ein gueter
vorrath zusamben gebracht werde, damit nit allein praun, sondern weis gemain und
doplpier ohne abgang gepreut werden möchte, [/] als auf der ordentlichen pierleütgeben
aufstände aber einer ordentlichen specifica(t)ion, was daß monath gepreuet worden.
Item was noch in vorrath von malz verhandten, denen herren sup(erintendenten) und
spitlmaister in die grundstuben nach ausgang eines jeden monnaths 8 tag hernach
unabläßlich einzuraichen und daß gelt, sobald er dessen aines empfangen, in die
gewöhnliche cassa zulegen, alda dasselbe verwahrter aufgehalten werden und solle herr
spitlmaister, grundtschreiber und er, pierschreiber, jeder einen schlüsl darzue haben,
wie nicht wenniger ohne vorwisßen und bewilligung herrn spitlm(eister) für sich
selbsten ichtwas davon nemben oder bezallen, und wan das jahr verstrichen, solle er
sein ordentliche haubt raittung mit allen certificationen, schein und quitt(ungen) ohne
anmahnen unfehlbar denen herren super(intendenten) und spittlmaister mit gueter
ordnung einraichen. Er solle auch guete obachtf in und vor der statt auf die frembde
pier einfuhr haben, alldieweillen nur allein der lust trunckh denen jenigen, so es für
sich selbst oder [/] ihre leüth bedürfftig und nit zuverleütgeben in die würthsheuser und
winckhel leütgeben zuführen und einzulegen zuegelassen, wie nicht weniger auf daß
frembde pier, so auf den wasser und über die Thonau aus Mähren und dergleichen orthen
herkhombt, damit dasselbe wider zeit angesagt und nit durch die spitalles pierleütgeben
oder ander unbefuegteg zu ihren privat nuzen haimblicher weis verschwärzt werde, sein
embsig und vleissiges aufsehen haben. Ingleichen solle pierschreiber sein wachtsambes
aug auf die spitals bestelte pierleütgeben haben, dieselben wenigist in der wochen 2
mal vleisßig visitiren und die keller besichtigen, auch ob sie nit absonderliche und
a Über der Zeile nachgetragen.
b Folgt er, pierpreuer, gehalten werden, als sollen dieselbigen dem spitlmaister getreu, gehorsamb,
gewerttig sein, preuheußer gehalten werden, getilgt.
c–c Über der Zeile nachgetragen.
d In linker Spalte nachgetragen.
e Folgt aufmerckhen haben, damit, getilgt.
f Folgt haben, getilgt.
g Folgt pierleütgeben, getilgt.
back to the
book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin