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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 943
rechter weil und zeit in guetter ordnung anpauth, gedungt und denen rosßen vleisßig
gewartt, damit ihnen kheines durch unfleiß der wagenkhnecht schadhafft verderbt und
verwahrlost werde, auch sovil müglich verhuetten, damit die wagenkhnecht und anders
sein undergebens gesindt nit über nacht auß dem hauß beym wein ligen oder andere
unzucht treiben, sondern erbar, gottsfürchtig leben. Da er aber ainigen unfleiß befünde
und er denselben nit abstellen khönde, allß dann dem spitlmaister umb abwendung
solches anzaigen und sonst alles anders thuen und lasßen soll, wie einem getreuen diener
gebüehrt und zuesteht.
[19.] Item der stadlmayr solle dem spitlmaister getreu und in deß spitals sachen
gehorsamb sein, ausser seines vorwisßen oder bewiligung kein pandt zerrütt stro, hey,
dung oder anders nichts verkhauffen noch sonsten weckhgeben, sondern alles daß, daß so
er verkhaufft und weckhgibt, ein jede sort ordenlich waß, wieviel, wemb und wie theur
ers geben, aufschreiben und ihme, spitlmaister, verraitten, daßelbig particular solle auch
neben deß spitlmaisters raittung zum ersehen fürgebracht werden.
[20.] Deßgleichen solle es auch mit dem salz im fall desselben ain vorrath verhanden,
desßen daß spital zu der würthschafft nit bedürfftig wehre, gehalten, ohne bewilligung
eines stattraths keines erkhaufft werden.
[21.] Und nach dem daß arme hauß sein maiste nahrung und einkhomen von
weingartt pau bißher gehabt, darzue dann in ansehung der großen menig der weingärtten
bißher zwen weingarttknecht gehalten worden, dieselben sollen dem spitlmaister in sein
ambts sachen gethreu und gehorsamb sein, ihren habenden bevelchen unverdrosßen
und höchstes [/] v[l]eiß nachkomen, darauf sehen, auf daß jede weingarttarbeith durch
daß ganze jahr mit schneiden, hauen, grueben, stekhen schlagen, jetten, pindten und in
summa alle andere arbeit zu rechter weil und zeit verricht, die schön und guete arbeith
zeit nit verfeyrt, denen weinzierln und hauern zu ainigen bedrug, untreuer arbeith und
unfleiß nit verhelffen, sondern dem spitlmaister hierinen ichtes verhalten und zeitlich
anzaigen und in sonderheit kein erstaigerung in den tag- und grueberlohn machen oder
die wein zierl und hauer darzu weißen oder anraizen, auch kheines weegs zu denen
leithgeben oder hauern zum weinn sizen, die tagwerch oder gueberlohn [!] versauffen,
verspillen oder selbst behalten, volgents dieselben füer völlig anzaigen, ein stellen und
verraitten, dardurch die weingärtten in veröttung und abpau komben, dann, da sie
hierinen ungerecht, unfleisßig oder untreu befunden werden, sollen sie durch den
spitlmaister andern zum exempl am leib gestrafft werden.
[22.] Und die weillen etlichen persohnen von burgern und außlendern
underschidliche deß spitalß weingärtten leibgedings weiß verlasßen werden, solle
der spitlmaister einem jeden weingartknecht eine ordenliche specification derselben
weingärtten, welche in eines jeden ganzs bezierckh begriffen seindt, anhendigen, auf daß
sie, wie auch er, spitlmaister, darauf vleisige obsicht haben khönen, damit dieselbe nit
abgeödt, sondern bey guetem pau erhalten werden, im fahl aber etliche haimbgesucht
oder die leibgeding gefallen, sollen die selben mit etwo wenig arbeith (da es doch der
müehe deß volligen pau nit werth) erhalten, und nit gar zu öeden gemacht werden.
[23.] Sonsten solle bey jeden deß spitals weingartten daß ordinari und uberpau,
specifice ob solches gar oder etwas daran von arbeit vollzogen worden, lauter beschrieben
und wie der weinzierl haist, wo er wohnt, wieviel er weingartten, wo die gelegen und
wie theüer sie verlasen, auch wievil taglang jede arbeith darinen [/] beschehen, und waß
für stekhen jährlich darein geführt, ordenlich vermeldt und beschrieben werden. Es
solle auch er, spitlmaister, in jedem viertl weingärtten jährlich aufs wenigist 10 tagwerch
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin