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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 949
oder darvon kombt, daß solle er ordentlich aufschreiben undt ohne vorwissen herrn
spittlmaisters nichts verkauffen odera erkauffena, sondern wann ein oder anderß hinweg
zugeben oder beyzuschaffen ist, solches herrn spittlmaister andeuten undt dessen
befelch erwarten, hierüber aber solle er monathlich denen herrn superintendenten undt
spittlmaister ein particular zu endt deß jahrs aber neben der casten raittung zu gleicher
zeit eine viech raittung zu gm(aine)r statt buechhalterey einraichen.
[19.] Neunzehentens die von dem khüe viech täglich abnehmende milch hat der
haußpfleger auf treue handt, keines weegs aber für sich daß geringste hievon zunehmen,
sondern bestmöglichst zu verkauffen undt daß geldt monathlich herrn spittlmaister
gegen quitung anzuhändigen, oder aber, wann solche nicht verkaufft werdten kundte, zu
butter rühren und den butter der frauen spittlmaisterin zum verkauff oder anderer spittals
notturfft einzuliffern.
[20.] Weillen auch zwainzigistensb zu St. Marx ein mit einer mauer eingefangener [/]
grosser garten, welcher entweder zu aigenen genusß des burgerspittals angebauth undt
erfexnet oder aber in bestandt verlassen wirdt, alß solle der haußpfleger hierauf die obsicht
haben, damit nach gestalt der sachen in allweg des armen hauß nutzen befördert undt
schaden verhütet werdte.
[21.] Ain und zwainzigistens solle der haußpfleger in lösens zeit bey einfuhr undt
auspressung des maisch fleissig obsicht haben, daß weder durch die presser oder andere
leuth etwaß entragen werde, sich auch nicht unterstehen, einige verehrung von most, eß
seye nun wem eß wolle, ohne vorwissen der herrn superintendenten undt spittlmaister für
sich selbst zuthun.
[22.] Zweyundzwanzigistens weillen auch sowohl für ihme, haußpfleger, alß die arme
hauß undt mayrgesindt die notturfft in prenholtz passiert ist, als soll er wohl achtung
geben, daß hierinn keine verschwendung beschehe, sondern hiermit bestmöglichist
gewirthschafftet werdte, keinesweegs aber denen jenigen, so ihr assignirtes deputat haben,
mehr als solches austragt, zuelassen.
[23.] Dreyundzwanzigstens die armen krankhen, so ihre gesundheit pflegen undt
nach St. Marx kommen, seindt anhero jederzeit von denen herren burgermaister [/]
angenohmen wordten, darbey soll es verbleiben undt ausser deß herrn burgermaisters zetl
oder eineß stattraths bewilligung keine persohn ins arme hauß aufgenohmen oder alda
behalten werdten, die auch ein oder andere persohn solchermassen undt mit bewilligung
des herrn burgermaisters oder eines statt raths nach St. Marx khombe, sollen dieselben
doch nach verrichter cur undt erlangten gesundheit also baldt wider abgeschriben undt
dem armen hauß so fürdersamb alß möglich wider auß der kost gebracht werdten.
[24.] Vierundzwainzigstens wann auch bißhero ein unndt anderer von dergleichen
kranckhen leuth sich curieren zu lassen nach St. Marx komben undt ein vermögen
gehabt, ist ihnen zugesprochen wordten, daß sie derentwegen dem armen hauß ihren
vermögen nach etwaß raichen sollen, solches hat der hauspfleger auch zu continuieren,
derley handlungen aber jederzeit in beyseyn des arzten anzustellen undt daß, waß die
partheyen geben, neben beyfüegung seiner und des artzen attestation herrn spittlmaister
zur verrechnung anzuhändigen.
[25.] Fünffundzwanzigstens dann so eraignen sich zu zeiten von denen sterbenden armen
gewisse verlassenschafften, solche solle der haußpfleger in [/] beyseyn des stuebenvatters
a–a Am linken Rand nachgetragen.
b Folgt solle der haußpfleger, getilgt.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin