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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 951 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 951 Instruction eines mösners bey dem armen hauß der burger spital alhier, weßsen er sich in seinen diensts verrichtungen zu verhalten hat [1.] 1. Ist er mit allen gehorsamb und respect denen herrn superintendenten und spitlmaister unterworffen, im übrigen aber mit seinen diensts verrichtungen an dem herrn pfarer gewüsen, demselben bey der mesß, vesper, speisßen, lezt öllung geben, künts tauffen und toden einsegnungen auf zu warten und, waß sonst von ihme im kürchen sachen anbefohlen wird, solches unweigerlich zuverrichten. [2.] 2. Hat er die paramenta, ornat und kürchen züer vermög eines absonderlichen inventari in seiner verwahrung, die selben solle er sauber und rain halten, damit nichts durch staub, unzüffer verderbt werde. [3.] 3. Waß man aber von einer zeit zur andern gebraucht, hat er denen herrn geistlichen [/] jederzeit herfür zu geben und nach verichten gottsdienst wider fleisßig aufzuheben. [4.] 4. Deß gleichen solle er die kürchen in gueter sauberkeit halten, die altär öffters abstauben und die kürchen außkören lasßen, wie nicht weniger dieselbe zu rechter zeit auf- und zuespören, bey der zuespörr aber fleisßig nachsehen, daß (wie wohl öffters beschechen) sich keine schlüme leüth darein versteckhen, die folgents daß gottshauß bestellen oder andere gelegenheit darein verüben. [5.] 5. Morgens, mittags und abents hat er zu bestimbter zeit daß ave Maria zu leütten, wie auch was sonsten zur mesß, vesper und andern gottsdiensten, auch processionen zu leütten vorfellet, zu verrichten und nicht weniger alle spitals todten, wan sie auch schon auf die grufften getragen werden, auß zu leütten. [6.] 6. So hat er, wan gefährlichs wetter auß komben, auf gebentes zeichen bey St. Stephan allezeit so wohl nachts alß tags zum wetter zu leütten, destwegen ihm aber [/] auf begehren die siechknecht an die handt stehen und helffen sollen. [7.] 7. Damit aber auch an denen glockhen kein mangel seye, solle er bey demselben fleißig zuesechen, auf daß, wan etwas davon fählen solte, solches zeitlich gebesßert und grösßerer schaden verhüetet werde, wie er dan nicht weniger die uhr fleisßig zuverrichten und, daß selbige recht gehe, zuzusechen hat. [8.] 8. Wegen außleüttung deren toden, so gegen bezallung begraben werden, hat er jedesmahls zur leütt gebühr vor die spitals kürchen zu nehmen 30 xr., welcher nach beschechener bezallung dem herrn spitlmaister zu seiner verraittung zuestellen solle. [9.] 9. Er ist aber nicht allein dißes, waß hie oben stehet, zu verrichten schuldig, sondern auch weiters, waß er in andern fahlen dem armen hauß nuzlich und guet sein befündet, zu befürdern, desßen schaden zu wenden und nuzen zu betrachten verbunden, was es ainen getreüen diener zuestehet, und er gegen Gott und der obrigkeit zuverantwortten haben wirdt. [/] [10.] 10. Wo er auch wider diße instruction handlen oder dem armen hauß schuldig bleiben solte, solle er desßentwegen allein bey dennen herrn superintendenten und spitlmaister oder einen löblichen stattraths zustehen und hierumb red und antwortt zu geben haben, daß er auch deme allen gehorsamb(lich) nachkomen wolle, desßentwegen solle er denen herrn superint(endenten) und spitlmaister bey seinen trauen angeloben, auch zu allwertiger versicherung dem spitall annembliche caution laisten. [11.] 11. Damit er aber auch wüsße, waß er für solch seine diensts verrichtungen zur besoldung habe, ist dieselbe des jahrs neben seiner wohnung, worunter auch daß vordere thor spörren, ingleichen daß fest und metten, wein gelt begrüffen, ain hundert gulden, täglich 3 pfundt ründfleisch und anderthalb masß officier wein, monätlich 3 pfundt
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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